Full text : Wirtschaft als Leben

Haushalten  und  Unternehmen,  IV.

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Von  diesen  Grundverhältnissen  her,  von  der  Not  zunächst  und
dann  von  der  Macht,  lege  ich  nun  unsere  Formeln  zurecht.  Sie  wollen
der  Reihe  nach  entwickelt  sein.  Ich  gehe  die  vier  ersten  in  aller
Hast  durch.  Es  gilt  von  allen  diesen  Formeln,  daß  ihr  Inhalt
keinerlei  Tätigkeit  festhält.  Was  er  festhält,  ist  stets  nur  eine
Möglichkeit,  wie  Handlungen  in  seitliche  Zusammenhänge  geraten.
In  einer  solchen  Formel  prägt  sich  also  keineswegs  ein  persönliches
Gebaren  aus,  von  bestimmter  Art,  sondern  nur  ein  unpersönlicher
tr
ne rgang  im  Geschehen.  Aber  es  ist  klar,  daß  ein  solcher
Hergang  stets  von  einem  eigenartigen  Handeln  getragen  wird.  Er
tritt  regelmäßig  kraft  eines  bestimmten  Gebarens  ein,  von  den  Personen
bekundet,  die  bald  einzeln,  bald  in  Vielheit  hinter  den  betroffenen
andlungen  stehen.  So  bedingt  sich,  im  voraus  gesagt,  jede  dieser
ormeln  zugleich  mit  dem  Schema  eines  bestimmten  Gebarens  im
andeln;  die  Formel  ist  mithin  nur  soweit  „Wegweiser“,  als  jenes
ema  in  ihr  gleichsam  zum  Scheiteln  kommt.  Das  wird  sich  später
einem  Beispiele  erläutern  lassen.  Dort  kann  ich  auch  die  Art
^j^riigen,  in  der  ich  nunmehr  diese  Formeln  entwickle;  so  nämlich,
ich  allemal  der  plattesten  Erwägung  folge,  wie  wir  uns  einer
gegebenen  Sachlage  gegenüber  verhalten.  Ich  sehe  mir  gleichsam  ein
Persönliches  Gebaren  daraufhin  an,  wie  es  sich  von  außen  her  als
eiQ  Un Persönlicher  Hergang  ausnimmt.
j  ersc heint  es  gleich  als  ein  schreiender  Gemeinplatz,  daß  man
die  N ° geSichte  ^ er  Hot  zwe > er lei  vermag:  Mit  der  Not  rechnen,  und
wir  0t  Brechen.  Zunächst  also  mit  der  Not  rechnen.  Stellen
Erfüll' 118 -  V ° r  ^ächlage,  die  sich  ungefähr  in  den  Worten  spiegelt:
^  ein  Streben,  und  irgendwie  immer  schmälerst  du  anderen  Streben
er  '  y,  *  Streben  erscheint  da  gegen  Streben  gehetzt,  und  somit
ent  ^  ^ Cr  ^ wan £.  über  den  Vorzug  in  der  Erfüllung  zu
scheiden,  der  einem  bestimmten  Streben  auf  Kosten
..  .
k  .  Zu gestanden  wird.  Gesetzt,  mein  Wunsch  wäre  ein
,  J mmtes  A;  aber  auch  ein  bestimmtes  B.  Von  diesen  Streben
der  M"  ° aS  eine  ra ' t  dem  anderen  irgendwie  ins  Gedränge;  sei  es  nun
schl  1?  C ’  ^ Cr  der  Zeit  wegen,  oder  vielleicht  auch  so,  daß  sie
um  C ?  th * n  unvereinbar  sind.  Diese  Streben  sind  also  im  Wettbewerb
Anspruch  ^ rfÜllUng  -Deshalb  schlichte  ich  gleichsam  unter  ihren
zusteht C  \r’  gCbe  i edem  nur '  was  unter  Rücksicht  auf  das  andere
Handl  lelle icht  also  dem  einen  gar  nichts;  dann  gerät  offenbar  eine
Unterlas^  mi *.  e * ner  Unterlassung  in  seitlichen  Zusammenhang,
neinun  SSU H g  * St  das  sa chliche  Gegenstück,  nicht  die  einfache  Ver-S
  er  Handlung;  e s  ist  die  Aberhandlung.  Meistens  aber
            
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