Full text: Wirtschaft als Leben

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,Die Herrschaft des Wortes“, 
weiß, desto verlegener muß es vor dem nennenden Worte sich fühlen. 
Diese Bedrängnis, die unser Denken kleinmütig macht, läßt sich noch 
anders beleuchten. 
Die Anschauungen, denen unsere Formeln nacheifern, sind uns 
wohl Gemeinbesitz. Aber was hilft uns Dies, wenn jedem Gebilde 
gleichsam eine andere „technische Formel“ entspricht, an deren 
Stelle uns nicht einmal rohe Anschauungen eigen sindl Eine solche 
„technische Formel“ liegt z. B. mit der „Verfassung und Verwaltung“ 
eines „Staates“ vor, aber recht einseitig. Gemeint ist der erschöpfende 
Ausdruck dafür, wie die Struktur eines Zuständlichen Gebildes ein 
heitlich bleibt, obgleich sie einer Mehrheit von „Zwecken“ 
angepaßt ist. „Zweck“ ist hier die Form, wie wir von dem wieder 
kehrenden Zweckgehalt unbestimmt vieler Streben Notiz nehmen, die 
in dem eingegliederten Handeln atmen. In diesem Sinne sprechen 
wir z. B. von dem „Wohnzweck“, oder dem „Wohnbedürfnis“, mit 
dem Blick auf eine „Haushaltung“. Bringen wir einen solchen „Zweck“ 
mit der Struktur des Gebildes in gedankliche Verbindung, so erscheint 
uns das Gebilde in der betreffenden Hinsicht als eine „Einrichtung“, 
ein „Apparat“. Das nämliche Gebilde kann aber „Einrichtung“ für 
eine Vielzahl von „Zwecken“ sein; es trifft dies um so eher zu, je 
umspannender und zugleich ausgegliederter ein Gebilde ist. 
Man darf sich daher nicht verleiten lassen, ein solches Gebilde, 
wie es zu einem Inhalte unseres Denkens und an einem Worte sprach- 
flüssig wird, schlecht und recht als einen „Zweckbegriff“ anzu 
sehen. Derlei hölzerne Auffassung würde nur einer gewissen Logik 
zu Gesicht stehen. Wie es da heißt: »Ein Wort — Ein Begriff — 
Eine Definition!“ müßte es dann auch lauten: „Ein Wort — Ein 
Zweckbegriff — Ein Zweck 1“ Aus dem gleichen Morast einer rück 
ständigen Denkweise, der hier so ziemlich alles über den Horizont 
geht, entsteigt dort der Streit um das Wort, und entstiege hier 
nun der Streit um des Kaisers Bart. Unwillkürlich gedenkt 
man der tiefsinnigen Frage: „Was ist der Zweck des Staates?“ — 
selbst nach „Staatszwecken“ darf man nur in einem überaus ver 
ständigen Sinn fragen; hier, im Angesichte krönender Gebilde, denen 
gar viele „Menschenzwecke“ zu Gevatter stehen. 
IX. 
Einem Zuständlichen Gebilde kann also bitter Unrecht getan sein, 
sobald man es als schlichten „Zweckbegriff“ denken wollte. Das
	        
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