Full text : Wirtschaft als Leben

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,Die  Herrschaft  des  Wortes“,

weiß,  desto  verlegener  muß  es  vor  dem  nennenden  Worte  sich  fühlen.
Diese  Bedrängnis,  die  unser  Denken  kleinmütig  macht,  läßt  sich  noch
anders  beleuchten.
Die  Anschauungen,  denen  unsere  Formeln  nacheifern,  sind  uns
wohl  Gemeinbesitz.  Aber  was  hilft  uns  Dies,  wenn  jedem  Gebilde
gleichsam  eine  andere  „technische  Formel“  entspricht,  an  deren
Stelle  uns  nicht  einmal  rohe  Anschauungen  eigen  sindl  Eine  solche
„technische  Formel“  liegt  z.  B.  mit  der  „Verfassung  und  Verwaltung“
eines  „Staates“  vor,  aber  recht  einseitig.  Gemeint  ist  der  erschöpfende
Ausdruck  dafür,  wie  die  Struktur  eines  Zuständlichen  Gebildes  einheitlich ­
  bleibt,  obgleich  sie  einer  Mehrheit  von  „Zwecken“
angepaßt  ist.  „Zweck“  ist  hier  die  Form,  wie  wir  von  dem  wiederkehrenden ­
  Zweckgehalt  unbestimmt  vieler  Streben  Notiz  nehmen,  die
in  dem  eingegliederten  Handeln  atmen.  In  diesem  Sinne  sprechen
wir  z.  B.  von  dem  „Wohnzweck“,  oder  dem  „Wohnbedürfnis“,  mit
dem  Blick  auf  eine  „Haushaltung“.  Bringen  wir  einen  solchen  „Zweck“
mit  der  Struktur  des  Gebildes  in  gedankliche  Verbindung,  so  erscheint
uns  das  Gebilde  in  der  betreffenden  Hinsicht  als  eine  „Einrichtung“,
ein  „Apparat“.  Das  nämliche  Gebilde  kann  aber  „Einrichtung“  für
eine  Vielzahl  von  „Zwecken“  sein;  es  trifft  dies  um  so  eher  zu,  je
umspannender  und  zugleich  ausgegliederter  ein  Gebilde  ist.
Man  darf  sich  daher  nicht  verleiten  lassen,  ein  solches  Gebilde,
wie  es  zu  einem  Inhalte  unseres  Denkens  und  an  einem  Worte  sprachflüssig
  wird,  schlecht  und  recht  als  einen  „Zweckbegriff“  anzusehen. ­
  Derlei  hölzerne  Auffassung  würde  nur  einer  gewissen  Logik
zu  Gesicht  stehen.  Wie  es  da  heißt:  »Ein  Wort  —  Ein  Begriff  —
Eine  Definition!“  müßte  es  dann  auch  lauten:  „Ein  Wort  —  Ein
Zweckbegriff  —  Ein  Zweck  1“  Aus  dem  gleichen  Morast  einer  rückständigen ­
  Denkweise,  der  hier  so  ziemlich  alles  über  den  Horizont
geht,  entsteigt  dort  der  Streit  um  das  Wort,  und  entstiege  hier
nun  der  Streit  um  des  Kaisers  Bart.  Unwillkürlich  gedenkt
man  der  tiefsinnigen  Frage:  „Was  ist  der  Zweck  des  Staates?“  —
selbst  nach  „Staatszwecken“  darf  man  nur  in  einem  überaus  verständigen ­
  Sinn  fragen;  hier,  im  Angesichte  krönender  Gebilde,  denen
gar  viele  „Menschenzwecke“  zu  Gevatter  stehen.

IX.
Einem  Zuständlichen  Gebilde  kann  also  bitter  Unrecht  getan  sein,
sobald  man  es  als  schlichten  „Zweckbegriff“  denken  wollte.  Das
            
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