Ausblicke, VI.
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bindenden Wechselbedingnis, das wiederholt sich für jede einzelne und
geringste unserer Handlungen, und lastet jeglicher ihre Verantwortung
für das Ganze auf. So bleibt das Reich der Tat ewiglich eine Welt
derPflichten. Dem Allzusammenhang selber entsteigen Weisungen,
Imperative, die sich immer nur in sich besondern, aber so wenig in
ihrer Art abwandeln lassen, wie der Allzusammenhang als solcher sich
wandelt. Jene Weisungen sind die Sache der Ethik. Mit ihnen liefert
sie uns Maßstäbe in die Hand, um über den Vorzug unter allem
Streben und Handeln so zu urteilen, wie es dem Handelnden geziemt:
mit dem Blick auf den Allzusammenhangl Diese Weisungen
der Ethik, das ist etwas ganz anderes als die Rezepte, die neben aller
Technologie hergehen, aus der Erwägung über die strebigen Zu
sammenhänge im Handeln gesogen. Gerade deshalb berufen sich diese
„technischen“ Weisungen nicht im geringsten auf den Allzusammenhang,
in den hinein alles Menschenschicksal verwoben ist; sie stellen den
Menschen ganz beiseite. Als „machttechnische“, als „politische“,
denken sie eben nur an Macht, als „produktionstechnische“ etwa an
„Güter“ nur, und so fort.
Nun ist es eine begreifliche Eigenheit aller erfahrungswissen
schaftlichen Erkenntnis, mag sie der Welt des Handelns auf dem Wege
des Berichtes oder auf 'jenem der Schilderung nachwandeln, daß sie
zu jenen Urteilen des Vorzuges herausfordert. Diese Er
kenntnis muß ja stets dessen eingedenk bleiben, daß sie ihren Stoff
nicht darauf anzusehen habe, wie sich Ketten ableiern, sondern wie
sich Knoten schürzen, in den Zusammenhängen bewußter, wählender
Tat. Aber darüber noch hinaus, fällt es im Denken über das Handeln
nicht leicht, der eigenen Rolle als Handelnder so zu vergessen, um
nicht doch die Frage der rechten Entscheidung aufzuwerfen. Nun
bleibt sich alle unzerfällende Erkenntnis nur dann selber treu, wenn
sie mit dem Allzusammenhang das Menschenschicksal im Auge behält.
Damit ist die Forderung gegeben, daß alle Urteile, die man hier neben
die Erfahrung stellen will, in erster Linie die ethischen
Weisungen als Maßstäbe handhaben, erst in zweiter Linie die tech
nischen. So ungefähr gesellt sich das Ethische auch jenen Erfahrungs
wissenschaften inniglich zu. Es hat mittelbar an ihrer Eigenart
Teil, ohne diese auch nur im mindesten in ihren Grundlagen zu er
schüttern.
Schon die Erwähnung der Rechtsgeschichte hat daran erinnert,
daß andere Wissenschaften da sind, die jenen beiden, die als Er
fahrungswissenschaften die einzigen sind, sehr nahe stehen. Je verhüllter
der fremde Gesichtspunkt ist, der von Haus aus über der Erledigung