Full text: Wirtschaft als Leben

Ausblicke, VI. 
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bindenden Wechselbedingnis, das wiederholt sich für jede einzelne und 
geringste unserer Handlungen, und lastet jeglicher ihre Verantwortung 
für das Ganze auf. So bleibt das Reich der Tat ewiglich eine Welt 
derPflichten. Dem Allzusammenhang selber entsteigen Weisungen, 
Imperative, die sich immer nur in sich besondern, aber so wenig in 
ihrer Art abwandeln lassen, wie der Allzusammenhang als solcher sich 
wandelt. Jene Weisungen sind die Sache der Ethik. Mit ihnen liefert 
sie uns Maßstäbe in die Hand, um über den Vorzug unter allem 
Streben und Handeln so zu urteilen, wie es dem Handelnden geziemt: 
mit dem Blick auf den Allzusammenhangl Diese Weisungen 
der Ethik, das ist etwas ganz anderes als die Rezepte, die neben aller 
Technologie hergehen, aus der Erwägung über die strebigen Zu 
sammenhänge im Handeln gesogen. Gerade deshalb berufen sich diese 
„technischen“ Weisungen nicht im geringsten auf den Allzusammenhang, 
in den hinein alles Menschenschicksal verwoben ist; sie stellen den 
Menschen ganz beiseite. Als „machttechnische“, als „politische“, 
denken sie eben nur an Macht, als „produktionstechnische“ etwa an 
„Güter“ nur, und so fort. 
Nun ist es eine begreifliche Eigenheit aller erfahrungswissen 
schaftlichen Erkenntnis, mag sie der Welt des Handelns auf dem Wege 
des Berichtes oder auf 'jenem der Schilderung nachwandeln, daß sie 
zu jenen Urteilen des Vorzuges herausfordert. Diese Er 
kenntnis muß ja stets dessen eingedenk bleiben, daß sie ihren Stoff 
nicht darauf anzusehen habe, wie sich Ketten ableiern, sondern wie 
sich Knoten schürzen, in den Zusammenhängen bewußter, wählender 
Tat. Aber darüber noch hinaus, fällt es im Denken über das Handeln 
nicht leicht, der eigenen Rolle als Handelnder so zu vergessen, um 
nicht doch die Frage der rechten Entscheidung aufzuwerfen. Nun 
bleibt sich alle unzerfällende Erkenntnis nur dann selber treu, wenn 
sie mit dem Allzusammenhang das Menschenschicksal im Auge behält. 
Damit ist die Forderung gegeben, daß alle Urteile, die man hier neben 
die Erfahrung stellen will, in erster Linie die ethischen 
Weisungen als Maßstäbe handhaben, erst in zweiter Linie die tech 
nischen. So ungefähr gesellt sich das Ethische auch jenen Erfahrungs 
wissenschaften inniglich zu. Es hat mittelbar an ihrer Eigenart 
Teil, ohne diese auch nur im mindesten in ihren Grundlagen zu er 
schüttern. 
Schon die Erwähnung der Rechtsgeschichte hat daran erinnert, 
daß andere Wissenschaften da sind, die jenen beiden, die als Er 
fahrungswissenschaften die einzigen sind, sehr nahe stehen. Je verhüllter 
der fremde Gesichtspunkt ist, der von Haus aus über der Erledigung
	        
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