Full text : Wirtschaft als Leben

Ausblicke,  VI.

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bindenden  Wechselbedingnis,  das  wiederholt  sich  für  jede  einzelne  und
geringste  unserer  Handlungen,  und  lastet  jeglicher  ihre  Verantwortung
für  das  Ganze  auf.  So  bleibt  das  Reich  der  Tat  ewiglich  eine  Welt
derPflichten.  Dem  Allzusammenhang  selber  entsteigen  Weisungen,
Imperative,  die  sich  immer  nur  in  sich  besondern,  aber  so  wenig  in
ihrer  Art  abwandeln  lassen,  wie  der  Allzusammenhang  als  solcher  sich
wandelt.  Jene  Weisungen  sind  die  Sache  der  Ethik.  Mit  ihnen  liefert
sie  uns  Maßstäbe  in  die  Hand,  um  über  den  Vorzug  unter  allem
Streben  und  Handeln  so  zu  urteilen,  wie  es  dem  Handelnden  geziemt:
mit  dem  Blick  auf  den  Allzusammenhangl  Diese  Weisungen
der  Ethik,  das  ist  etwas  ganz  anderes  als  die  Rezepte,  die  neben  aller
Technologie  hergehen,  aus  der  Erwägung  über  die  strebigen  Zusammenhänge ­
  im  Handeln  gesogen.  Gerade  deshalb  berufen  sich  diese
„technischen“  Weisungen  nicht  im  geringsten  auf  den  Allzusammenhang,
in  den  hinein  alles  Menschenschicksal  verwoben  ist;  sie  stellen  den
Menschen  ganz  beiseite.  Als  „machttechnische“,  als  „politische“,
denken  sie  eben  nur  an  Macht,  als  „produktionstechnische“  etwa  an
„Güter“  nur,  und  so  fort.
Nun  ist  es  eine  begreifliche  Eigenheit  aller  erfahrungswissenschaftlichen ­
  Erkenntnis,  mag  sie  der  Welt  des  Handelns  auf  dem  Wege
des  Berichtes  oder  auf  'jenem  der  Schilderung  nachwandeln,  daß  sie
zu  jenen  Urteilen  des  Vorzuges  herausfordert.  Diese  Erkenntnis ­
  muß  ja  stets  dessen  eingedenk  bleiben,  daß  sie  ihren  Stoff
nicht  darauf  anzusehen  habe,  wie  sich  Ketten  ableiern,  sondern  wie
sich  Knoten  schürzen,  in  den  Zusammenhängen  bewußter,  wählender
Tat.  Aber  darüber  noch  hinaus,  fällt  es  im  Denken  über  das  Handeln
nicht  leicht,  der  eigenen  Rolle  als  Handelnder  so  zu  vergessen,  um
nicht  doch  die  Frage  der  rechten  Entscheidung  aufzuwerfen.  Nun
bleibt  sich  alle  unzerfällende  Erkenntnis  nur  dann  selber  treu,  wenn
sie  mit  dem  Allzusammenhang  das  Menschenschicksal  im  Auge  behält.
Damit  ist  die  Forderung  gegeben,  daß  alle  Urteile,  die  man  hier  neben
die  Erfahrung  stellen  will,  in  erster  Linie  die  ethischen
Weisungen  als  Maßstäbe  handhaben,  erst  in  zweiter  Linie  die  technischen. ­
  So  ungefähr  gesellt  sich  das  Ethische  auch  jenen  Erfahrungswissenschaften ­
  inniglich  zu.  Es  hat  mittelbar  an  ihrer  Eigenart
Teil,  ohne  diese  auch  nur  im  mindesten  in  ihren  Grundlagen  zu  erschüttern. ­

Schon  die  Erwähnung  der  Rechtsgeschichte  hat  daran  erinnert,
daß  andere  Wissenschaften  da  sind,  die  jenen  beiden,  die  als  Erfahrungswissenschaften ­
  die  einzigen  sind,  sehr  nahe  stehen.  Je  verhüllter
der  fremde  Gesichtspunkt  ist,  der  von  Haus  aus  über  der  Erledigung
            
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