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,Die Herrschaft des Wortes“,
minderen Art ist auch die Historie. Zum Glück ist Diese nicht darauf
angewiesen; ihr winkt ja der Vorsprung in der früheren Richtung, ihr
fällt jene lebenswahre Reduktion so überaus leicht. Wollte sich
aber die Historie in jener anderen Weise reduzieren, dann ergäbe es
einen seltsamen „Geschichtsunterricht“ — darauf beschränkt, daß man
schlecht und recht erklärt, was ein Volk ist, ein König, eine Verfassung,
eine Revolution, ein Krieg, wie es im Kriege zu Schlachten kommt,
nach dem Kriege zu einem Friedensschluß, bei diesem etwa zu einer
Landabtretung usf. Die Kunde von lauter „Requisit“, von bloßen
Mitteln zu dem einzigen Zweck, die All-Einheit des erlebten Geschehens
mit dem Blicke auf das grüne Handeln erfaßbar zu machen! Es würde
also die bloße Form für den Inhalt, die trockene Schale für den saftigen
Kern geboten. Um nun zu zeigen, daß auch die schildernde Wissen
schaft in der gleichen Lage gegenüber jener Reduktion ist, trotz aller
Abstände von der Historie, gehe ich zunächst auf diese Abstände etwas
näher ein.
„Volk“, „König“, „Verfassung“, „Krieg“ usf., das beruft sich
offenkundig auf Wiederkehr und Art im Handeln. Daran ist die
Historie nur soweit gebunden, als es schon mit dem Zwange zum
wörtlichen Ausdruck verknüpft ist. Alles Sprechen ist nur vom Boden
des begrifflichen Denkens aus möglich. Selbst der Sonderbegriff,
der am Eigennamen sprachflüssig wird, z. B. „Karl der Große“, auch
er muß sich sofort an Artbegriffe anlehnen; wir müssen ja an den
„Menschen“, den „Mann“, den „Herrscher“, den „mächtigen“, „weisen“
usw. denken, in der Anlehnung an lauter Artbegriffe über das Handeln.
Übrigens entspricht der Sonderbegriff nicht der bloßen Mischung von
vielerlei Arthaftem; er wurzelt in der zeitlich-örtlich-persönlichen Be
stimmtheit, beruft sich also auf den Einen Platz in dem Einen Gewebe.
Man darf aber nicht glauben, daß nur die Historie nach lauter Sonder
begriffen trachte. In anderer, in unmittelbarer Hinsicht wohl, aber
nicht in dieser macht sich zwischen den Schwesterwissenschaften ein
Abstand geltend. Denn auch die schildernde Wissenschaft ist im wesent
lichsten Sinne auf lauter Sonderbegriffe verpflichtet!
Diese Sonderbegriffe gehen bei ihr nur in zweiter Linie Ereignisse
und Personen an; nur soweit, als ein Bericht ihre Schilderung unter
stützen muß. In erster Linie unterliegen ihren Sonderbegriffen lauter
singuläre Zustände und Entwicklungen; die nicht minder
auf ihren ureigenen Gehalt Anspruch erheben, weil in ihrer Art auch
sie ihres Platzes im Einen und großen Gewebe sicher sind. Auch sie
bewähren sich als Sonderbegriffe dadurch, daß sie nicht minder an Zeit
und Ort haften. Der unentbehrliche dritte Weiser ist zwar nicht als