Full text: Wirtschaft als Leben

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,Die Herrschaft des Wortes“, 
minderen Art ist auch die Historie. Zum Glück ist Diese nicht darauf 
angewiesen; ihr winkt ja der Vorsprung in der früheren Richtung, ihr 
fällt jene lebenswahre Reduktion so überaus leicht. Wollte sich 
aber die Historie in jener anderen Weise reduzieren, dann ergäbe es 
einen seltsamen „Geschichtsunterricht“ — darauf beschränkt, daß man 
schlecht und recht erklärt, was ein Volk ist, ein König, eine Verfassung, 
eine Revolution, ein Krieg, wie es im Kriege zu Schlachten kommt, 
nach dem Kriege zu einem Friedensschluß, bei diesem etwa zu einer 
Landabtretung usf. Die Kunde von lauter „Requisit“, von bloßen 
Mitteln zu dem einzigen Zweck, die All-Einheit des erlebten Geschehens 
mit dem Blicke auf das grüne Handeln erfaßbar zu machen! Es würde 
also die bloße Form für den Inhalt, die trockene Schale für den saftigen 
Kern geboten. Um nun zu zeigen, daß auch die schildernde Wissen 
schaft in der gleichen Lage gegenüber jener Reduktion ist, trotz aller 
Abstände von der Historie, gehe ich zunächst auf diese Abstände etwas 
näher ein. 
„Volk“, „König“, „Verfassung“, „Krieg“ usf., das beruft sich 
offenkundig auf Wiederkehr und Art im Handeln. Daran ist die 
Historie nur soweit gebunden, als es schon mit dem Zwange zum 
wörtlichen Ausdruck verknüpft ist. Alles Sprechen ist nur vom Boden 
des begrifflichen Denkens aus möglich. Selbst der Sonderbegriff, 
der am Eigennamen sprachflüssig wird, z. B. „Karl der Große“, auch 
er muß sich sofort an Artbegriffe anlehnen; wir müssen ja an den 
„Menschen“, den „Mann“, den „Herrscher“, den „mächtigen“, „weisen“ 
usw. denken, in der Anlehnung an lauter Artbegriffe über das Handeln. 
Übrigens entspricht der Sonderbegriff nicht der bloßen Mischung von 
vielerlei Arthaftem; er wurzelt in der zeitlich-örtlich-persönlichen Be 
stimmtheit, beruft sich also auf den Einen Platz in dem Einen Gewebe. 
Man darf aber nicht glauben, daß nur die Historie nach lauter Sonder 
begriffen trachte. In anderer, in unmittelbarer Hinsicht wohl, aber 
nicht in dieser macht sich zwischen den Schwesterwissenschaften ein 
Abstand geltend. Denn auch die schildernde Wissenschaft ist im wesent 
lichsten Sinne auf lauter Sonderbegriffe verpflichtet! 
Diese Sonderbegriffe gehen bei ihr nur in zweiter Linie Ereignisse 
und Personen an; nur soweit, als ein Bericht ihre Schilderung unter 
stützen muß. In erster Linie unterliegen ihren Sonderbegriffen lauter 
singuläre Zustände und Entwicklungen; die nicht minder 
auf ihren ureigenen Gehalt Anspruch erheben, weil in ihrer Art auch 
sie ihres Platzes im Einen und großen Gewebe sicher sind. Auch sie 
bewähren sich als Sonderbegriffe dadurch, daß sie nicht minder an Zeit 
und Ort haften. Der unentbehrliche dritte Weiser ist zwar nicht als
	        
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