Full text : Wirtschaft als Leben

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,Die  Herrschaft  des  Wortes“,

minderen  Art  ist  auch  die  Historie.  Zum  Glück  ist  Diese  nicht  darauf
angewiesen;  ihr  winkt  ja  der  Vorsprung  in  der  früheren  Richtung,  ihr
fällt  jene  lebenswahre  Reduktion  so  überaus  leicht.  Wollte  sich
aber  die  Historie  in  jener  anderen  Weise  reduzieren,  dann  ergäbe  es
einen  seltsamen  „Geschichtsunterricht“  —  darauf  beschränkt,  daß  man
schlecht  und  recht  erklärt,  was  ein  Volk  ist,  ein  König,  eine  Verfassung,
eine  Revolution,  ein  Krieg,  wie  es  im  Kriege  zu  Schlachten  kommt,
nach  dem  Kriege  zu  einem  Friedensschluß,  bei  diesem  etwa  zu  einer
Landabtretung  usf.  Die  Kunde  von  lauter  „Requisit“,  von  bloßen
Mitteln  zu  dem  einzigen  Zweck,  die  All-Einheit  des  erlebten  Geschehens
mit  dem  Blicke  auf  das  grüne  Handeln  erfaßbar  zu  machen!  Es  würde
also  die  bloße  Form  für  den  Inhalt,  die  trockene  Schale  für  den  saftigen
Kern  geboten.  Um  nun  zu  zeigen,  daß  auch  die  schildernde  Wissenschaft ­
  in  der  gleichen  Lage  gegenüber  jener  Reduktion  ist,  trotz  aller
Abstände  von  der  Historie,  gehe  ich  zunächst  auf  diese  Abstände  etwas
näher  ein.
„Volk“,  „König“,  „Verfassung“,  „Krieg“  usf.,  das  beruft  sich
offenkundig  auf  Wiederkehr  und  Art  im  Handeln.  Daran  ist  die
Historie  nur  soweit  gebunden,  als  es  schon  mit  dem  Zwange  zum
wörtlichen  Ausdruck  verknüpft  ist.  Alles  Sprechen  ist  nur  vom  Boden
des  begrifflichen  Denkens  aus  möglich.  Selbst  der  Sonderbegriff,
der  am  Eigennamen  sprachflüssig  wird,  z.  B.  „Karl  der  Große“,  auch
er  muß  sich  sofort  an  Artbegriffe  anlehnen;  wir  müssen  ja  an  den
„Menschen“,  den  „Mann“,  den  „Herrscher“,  den  „mächtigen“,  „weisen“
usw.  denken,  in  der  Anlehnung  an  lauter  Artbegriffe  über  das  Handeln.
Übrigens  entspricht  der  Sonderbegriff  nicht  der  bloßen  Mischung  von
vielerlei  Arthaftem;  er  wurzelt  in  der  zeitlich-örtlich-persönlichen  Bestimmtheit, ­
  beruft  sich  also  auf  den  Einen  Platz  in  dem  Einen  Gewebe.
Man  darf  aber  nicht  glauben,  daß  nur  die  Historie  nach  lauter  Sonderbegriffen ­
  trachte.  In  anderer,  in  unmittelbarer  Hinsicht  wohl,  aber
nicht  in  dieser  macht  sich  zwischen  den  Schwesterwissenschaften  ein
Abstand  geltend.  Denn  auch  die  schildernde  Wissenschaft  ist  im  wesentlichsten ­
  Sinne  auf  lauter  Sonderbegriffe  verpflichtet!
Diese  Sonderbegriffe  gehen  bei  ihr  nur  in  zweiter  Linie  Ereignisse
und  Personen  an;  nur  soweit,  als  ein  Bericht  ihre  Schilderung  unterstützen ­
  muß.  In  erster  Linie  unterliegen  ihren  Sonderbegriffen  lauter
singuläre  Zustände  und  Entwicklungen;  die  nicht  minder
auf  ihren  ureigenen  Gehalt  Anspruch  erheben,  weil  in  ihrer  Art  auch
sie  ihres  Platzes  im  Einen  und  großen  Gewebe  sicher  sind.  Auch  sie
bewähren  sich  als  Sonderbegriffe  dadurch,  daß  sie  nicht  minder  an  Zeit
und  Ort  haften.  Der  unentbehrliche  dritte  Weiser  ist  zwar  nicht  als
            
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