j (g »Die Herrschaft des Wortes“,
Gewicht fallen; dann wäre es Willkür zu sagen, dieses „Wirtschaft
liche“ interessiert uns hier. Aber diese ganze leidige Erörterung wird
doch aus einem klaren Grunde nötig: In jener Wissenschaft der
Nationalökonomie, die sich in der schildernden Wissenschaft spiegeln
soll, hat das Wort „Wirtschaft“ die Eigenschaft eines „Fachausdruckes“;
und in so bedeutsamem Sinne, daß es als Schlüsselwort behandelt
wird. Wäre dem nicht so, brauchte ich mich mit dem „Wirtschaft
lichen“ genau so wenig herumzuschlagen wie etwa mit „Papagei“.
Das ist also der Anlaß der Erörterung. Aber selbst jene Rolle des
Wortes „Wirtschaft“ ist nichts Vorgegebenes; es muß aus unserer Er
örterung verständlich werden, weshalb gerade das Wort „Wirtschaft“
innerhalb der Nationalökonomie zu so hohen Ehren gekommen ist.
Diese Erörterung selber jedoch, die kann nur damit ihren Ausgang
nehmen, daß man eine Sache antrifft, die schon für ihren eigenen
Teil, die also sachlichen Bezug zur schildernden Wissenschaft hat,
zur anderen Hand aber als das „Wirtschaftliche“ nennbar erscheint.
Nur dieser Doppelumstand erlaubt es, das Verhältnis zwischen dem
„Wirtschaftlichen“ und der schildernden Wissenschaft zu erörtern; sonst
verbricht man jenen Widersinn, und behandelt den Bezug zwischen
der letzteren Wissenschaft und dem Worte „Wirtschaftliches“ als
Natur. Nun wird erst noch der Einwand kommen: Wer weiß denn,
wie vielerlei „Sachen“ es gibt, die einerseits mit der schildernden
Wissenschaft zu tun haben, andererseits als das „Wirtschaftliche“ nenn
bar sind; weshalb nun gerade jenes „Wirtschaftliche“ zum Ausgang
wählen! Den Vordersatz bestreite ich gar nicht; aber deshalb schießt
der Nachsatz vorbei. Gewiß kann es hunderttausend „Sachen“ geben,
die mit der schildernden Wissenschaft zu tun haben und sich durch
aus sprachrichtig das „Wirtschaftliche“ nennen lassen. Aber man sehe
sich die „Bestimmung“ an, von deren Boden aus ich erörtern will, ob
da nicht alles Mögliche Platz fände 1 Auch dieser letzte Einwand
verfängt nicht. Er führt nur ungewollt darauf, wie höchst ver
schwommen man das „Wirtschaftliche“ auffassen muß, ehe man
seinen Bezug auf die schildernde Wissenschaft ernst nehmen kann.
Alle schärfere „Bestimmung“ wäre sofort Willkür und mit ihr der
Boden verlassen, von dem aus eine Diskussion möglich ist. Solcher
schärferen „Bestimmungen“ würde jeder seine eigene bereithalten.
Sieht er nun Diese in bezug zur schildernden Wissenschaft, dann hat
er von seinem Standpunkte aus recht; jedoch nicht mehr, als es von
dem anderen Standpunkte aus wieder der andere „hat“. In solcher
Art ist eben aller Wortstreit bloße Rechthaberei. Aber dort liegt
unmöglich das Richtige, wo jeder in ganz anderer Weise, aus ganz