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,Die Grenzen der Geschichte“,
Sachen ein Geschehen jener besonderen Art, ein Handeln er
schließen darf, oder sich begnügen muß, diese Vorgänge als kausale
Verkettungen aufzulösen, als bloße Abfolgen von Erscheinungen.
Denken wir uns z. B. eine Basaltformation, die durch ihre besonders
regelmäßigen Formen auffällt; da könnten wir vorübergehend im
Zweifel sein, ob hier die Menschenhand oder die Natur gewaltet hat.
Entscheiden wir uns für das letztere, dann hat nicht etwa jene Art
„Erklärung“ versagt; wir erkennen es einfach als irrig, aus diesen
Formen ein Handeln erschließen zu wollen.
Freilich kann man wieder sagen, daß jene Vorgänge des Ebnens
usw. dem tatsächlichen Erfolg nach doch eine „Erklärung“ gefunden
hätten, sobald man sie kraft ihrer Verflechtung als jene besondere Art
Geschehen erfaßt. Erklärt sind diese Vorgänge dann allerdings,
nämlich im Sinne ihrer näheren Bestimmung, als Gliederteile eines
Handelns. Deshalb bleibt es trotzdem irreführend, den Vorgang
des Erkennens selber, dem diese nähere Bestimmung rein tat
sächlich entspringt, eine „Erklärung“ zu nennen; denn die Erkenntnis
ist hier im grundwesentlichen Sinne eins mit dem Erschließen
einer besonderen Art Geschehen.
Es tritt dann wohl noch eine wirkliche Erklärung hinzu;
diese aber bezieht sich bereits auf diese besondere Art Geschehen.
Das Handeln wird dann ausdrücklich schon als solches erklärt, und
zwar aus den Bedingungen, unter denen es vollzogen
erscheint. Dazu gehören einerseits die Bedingungen, die sich auf
den Geist der Verflechtung beziehen, auf die Art und Weise also, in
der die Handlung in sich und über sich hinaus noch mit anderen
Handlungen verflochten ist; hier erklären wir uns das Handeln aus
seinem Zweckgehalt, indem wir, neben dem „Zweck“ der Hand
lung, noch ihre „Unterzwecke“, ihre „Fernzwecke“ und „Nebenzwecke“
erkennen. Auf der anderen Seite handelt es sich um jene Bedingungen,
die auf den Hergang der Handlung von Einfluß waren; hier
erfolgt die Erklärung aus der ganzen Sachlage, der gegenüber sich
die Handlung abspielt. Wir ermessen z. B. die Hindernisse, die von
der Handlung zu überwinden waren, die Vorteile, die sie ausnützen
konnte, die Hilfsmittel, die ihr zu Gebote standen, die technischen
Kenntnisse, von denen sie getragen erscheint. Im ganzen hat dieses
Erklären den Sinn, daß wir gleichsam das Wollen, Können und Wissen
erörtern, das sich an der erschlossenen Handlung dokumentiert. Wie
es nahe liegt, überdeckt sich mit diesem Gebiete eigentlicher Erklärung
jener zweite Teil der Interpretation, an dem der Historiker Interesse
nimmt. Es ist eben notwendig, sich die Handlung aus den Be