Anhang, XXII.
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Daher besagt es auch keinen bloßen Ersatz von schätzungsweisen
durch präzise Zeitangaben, wenn sich die Grenzen der Geschichts
schreibung auf Tatsachenbezirke vorschieben, die sich bisher nur zu
Schichtung verarbeiten ließen. Praktisch wird dies doch nur der
historischen Anthropologie gegenüber, und bei der frag
würdigen Haltung dieser Disziplin erscheint die Erörterung mißlich;
es kann da leicht nach einer Berührung zwischen Geschichte und
Schichtung aussehen, was in Wahrheit eine Grenzverletzung von Seite
des Forschens ist. Im Prinzipe aber könnte gewiß nur das eintreten,
daß im Angesichte der nämlichen Tatsachenkreise — Gräberfunde,
Kulturreste u. dgl. — die Ziffern der Zeitangaben, die als historische
schlechthin wahr sind, bis zur Höhe der Ziffern jener Zeitangaben
anwachsen, die nur von der inneren Wahrheit des metahistorischen
Systems, historisch also irrelevant sind. Eine Kontrolle, eine Korrektur
der Zeitangaben, tritt dann nur scheinbar ein. Denn im Prinzipe
ist die Übereinstimmung oder Diskrepanz zwischen den präzisen
historischen und den schätzungsweise metahistorischen Zeitangaben
ganz ohne Belang. Die ersteren vermögen die letzteren genau
so wenig zu erhärten, wie es etwa die Solidität einer Papierwährung
bekundet, wenn in ihren Scheidemünzen der Metallgehalt genau der
Proportion des Münzwertes entspricht; also die Münze von zehn Ein
heiten auch den zehnfachen Metallgehalt der Münze von einer Einheit
besitzt. Relevanter sind tatsächlich die historischen und die meta
historischen Zeitangaben füreinander nicht; immer vorausgesetzt, daß
es sich effektiv um metahistorisch-naturwissenschaftliche und nicht um
eingeschmuggelte historische Erkenntnis handelt.
Eine Beziehung zwischen der Zeitbestimmung da und dort besteht
überhaupt nur in dem äußerlichen Sinne, daß alle bisherigen histo
rischen Data Konstruktionselemente des metahisto
rischen Systems sind, und es daher leicht möglich ist, daß eine
neue historische Feststellung äußerlich im Einklang mit der meta
historischen Konstruktion bleibt. Eine Kontrolle liegt aber deshalb
nicht darin, weil die metahistorischen Zeitangaben gar nicht unmittelbar
der Vergangenheit, sondern direkt nur dem metahistorischen Systeme
verantwortlich sind. Nicht die einzelne Zeitangabe erleidet
eine Korrektur, sondern das ganze System bedarf dann
einer Revision. Denn an Stelle eines Details der Kon
struktion ist nun ein neues Konstruktionselement getreten, im
Angesichte dessen eine Überarbeitung des Systems nötig wird.
Es ist auch nie abzusehen, wie tief dies ins System einschneidet. In
dieser Weise schwebt z. B. über dem anthropologisch-metahistorischen