thumbs: Preußisches Landbuch

204 
Friedrick>-WilhelmS-Sti stung zu Krenzburg. 
Ein achtbarer Anonymus widmete 1840 200 Tylr. mit der Bcstim- 
mung, daß die Zinsen davon auf Medicin für arme Kranke in der 
Stadt und deren Vorstädten (Bürger oder Schutzverwandte), ohne Unter 
schied des Glaubensbekenntnisses verwendet werden sollten. Die Wür 
digkeit zur Theilnahme an dieser Wohlthat sollte der jedesmalige 
Präses der Armen-Deputation bestimmen. Die Stiftung hat nach dem 
Wunsche des unbekannten Wohlthäters zum Andenken an König Friedrich 
Wilhelm III. den Namen Friedrich-Wilhelms-Stiftung erhalten. 
Friedrich-Wilhelms-Stiftung zu Marienbad. 
Ein noch im Entstehen begriffenes, von einem Berliner Verein projck- 
tirtes Kranken-Pensionat, welches nach der Bekanntmachung vonl 10. Mai 
1864 auf einer für 5000 Gulden bereits erworbenen geräumigen Bau 
stelle erbaut werden und außer einigen für das Bedürfniß des Bet 
hauses nöthigen Wohnungsräumen, 16 zur Aufnahme von männlichen 
Kranken aller christlichen Konfessionen bestimmte Wohnzimmer enthalten 
soll. Als Beitrag zur ersten Begründung waren von König Wilhelm I. 
1000 Thlr. in Aussicht gestellt. Außerdem war gestattet, daß die 
Stiftung zum Gedächtniß au König Friedrich Wilhelm IV., der selbst 
mehrere Male an der Heilquelle Marienbads Erholung suchte und fand, 
den Namen „Friedrich Wilhelms-Stiftung" führen dürfe. Ein Theil 
der 64 Stellen ist für Oesterreicher bestimmt. 
Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin. 
1810 begründet, seit 1828 Friedrich-Wilhelms-Universität genannt, 
hatte sic'1859 eine Einnahme von 196,055 Thlr., darunter eigene 
7510, aus Staatsfonds 161,500 Thlr. Stipendien und Unterstützungen 
an Studirende werden jährlich im Betrage von 11,000 Thlr. verab 
reicht; Preise für die besten Preis-Schriften erfolgen bei den einzelnen 
Fakultäten aus königlichen und aus städtischen Fonds. Akademischer 
Kranken-Berein; 1830 begründet, besteht er aus den Mitgltedcrn 
der Universität, Docenten und Studirendcn, welche sich, mindestens 
für die Dauer eines Semesters, zu einem regelmäßigen Geldbeiträge 
verpflichten. Bon diesen Beiträgen bildet sich eine allgemeine Kranken 
kasse, aus welcher erkrankte Studirende unentgeltlich ärztliche und 
wundärztliche Behandlung und sonstige nöthige Pflege einschließlich der 
Heilmittel erhalten. Die Leitung der Angelegenheiten des Vereins ist 
einer Kommission von Professoren und einem von den Studirendcn ge 
wählten Vorstande übertragen. „Professoren-Wittwen- und Waiscn- 
Versorgnngs-Anstalt". Sie bildet sich durch die Beiträge der Inter 
essenten und durch Zuschüsse ans Staatsfonds. Nach dem Statut vom 
11. Sept. 1816 beträgt die Normal-Pension einer Wittwe 240 Thlr., 
für ein Kind werden 60, für zwei Kinder 100 Thlr., für drei und 
mehr 120 Thlr., für Sohne bis zum vollendeten 20sten, für Töchter 
bis zum vollendeten 18 ten Jahre gezahlt. 
Friedrich-Wilhelins-Bermählnngs-Stiftung zu Hohen-Landin. 
Rittergutsbesitzer v. Warburg auf Hohen-Landin (Angermünde) be-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.