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Friedrick>-WilhelmS-Sti stung zu Krenzburg.
Ein achtbarer Anonymus widmete 1840 200 Tylr. mit der Bcstim-
mung, daß die Zinsen davon auf Medicin für arme Kranke in der
Stadt und deren Vorstädten (Bürger oder Schutzverwandte), ohne Unter
schied des Glaubensbekenntnisses verwendet werden sollten. Die Wür
digkeit zur Theilnahme an dieser Wohlthat sollte der jedesmalige
Präses der Armen-Deputation bestimmen. Die Stiftung hat nach dem
Wunsche des unbekannten Wohlthäters zum Andenken an König Friedrich
Wilhelm III. den Namen Friedrich-Wilhelms-Stiftung erhalten.
Friedrich-Wilhelms-Stiftung zu Marienbad.
Ein noch im Entstehen begriffenes, von einem Berliner Verein projck-
tirtes Kranken-Pensionat, welches nach der Bekanntmachung vonl 10. Mai
1864 auf einer für 5000 Gulden bereits erworbenen geräumigen Bau
stelle erbaut werden und außer einigen für das Bedürfniß des Bet
hauses nöthigen Wohnungsräumen, 16 zur Aufnahme von männlichen
Kranken aller christlichen Konfessionen bestimmte Wohnzimmer enthalten
soll. Als Beitrag zur ersten Begründung waren von König Wilhelm I.
1000 Thlr. in Aussicht gestellt. Außerdem war gestattet, daß die
Stiftung zum Gedächtniß au König Friedrich Wilhelm IV., der selbst
mehrere Male an der Heilquelle Marienbads Erholung suchte und fand,
den Namen „Friedrich Wilhelms-Stiftung" führen dürfe. Ein Theil
der 64 Stellen ist für Oesterreicher bestimmt.
Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin.
1810 begründet, seit 1828 Friedrich-Wilhelms-Universität genannt,
hatte sic'1859 eine Einnahme von 196,055 Thlr., darunter eigene
7510, aus Staatsfonds 161,500 Thlr. Stipendien und Unterstützungen
an Studirende werden jährlich im Betrage von 11,000 Thlr. verab
reicht; Preise für die besten Preis-Schriften erfolgen bei den einzelnen
Fakultäten aus königlichen und aus städtischen Fonds. Akademischer
Kranken-Berein; 1830 begründet, besteht er aus den Mitgltedcrn
der Universität, Docenten und Studirendcn, welche sich, mindestens
für die Dauer eines Semesters, zu einem regelmäßigen Geldbeiträge
verpflichten. Bon diesen Beiträgen bildet sich eine allgemeine Kranken
kasse, aus welcher erkrankte Studirende unentgeltlich ärztliche und
wundärztliche Behandlung und sonstige nöthige Pflege einschließlich der
Heilmittel erhalten. Die Leitung der Angelegenheiten des Vereins ist
einer Kommission von Professoren und einem von den Studirendcn ge
wählten Vorstande übertragen. „Professoren-Wittwen- und Waiscn-
Versorgnngs-Anstalt". Sie bildet sich durch die Beiträge der Inter
essenten und durch Zuschüsse ans Staatsfonds. Nach dem Statut vom
11. Sept. 1816 beträgt die Normal-Pension einer Wittwe 240 Thlr.,
für ein Kind werden 60, für zwei Kinder 100 Thlr., für drei und
mehr 120 Thlr., für Sohne bis zum vollendeten 20sten, für Töchter
bis zum vollendeten 18 ten Jahre gezahlt.
Friedrich-Wilhelins-Bermählnngs-Stiftung zu Hohen-Landin.
Rittergutsbesitzer v. Warburg auf Hohen-Landin (Angermünde) be-