Full text : Einführung in das Studium der Konjunktur

74  Zweiter  Abschnitt.  Der  Ablauf  der  Konjunktur  seit  Gründung  des  Reiches.

Auch  Einfuhrzölle,  welche  diese  Staaten  zum  Schutze  gegen  die
Einfuhr  deutscher  Industrieerzeugnisse  beschließen  würden,  können
also  an  dieser  Tatsache  nichts  ändern.  Denn  Deutschland  ist  zur  Tilgung ­
  seiner  Verpflichtungen  an  das  Ausland  gezwungen,  unter  allen
Umständen  eine  aktive  Handelsbilanz  zu  bekommen.  Diese  Handelsbilanz ­
  muß  in  dem  Maße  aktiv  sein,  daß  diese  Verpflichtungen  erfüllt ­
  werden  können.  Nehmen  wir  nun  an,  daß  wirklich  solche  Einfuhrzölle ­
  eingeführt  sind,  so  können  diese  Einfuhrzölle  entweder
von  uns  oder  vom  Auslande  getragen  werden.  In  dem  ersteren  Falle,
wenn  Deutschland  die  Einfuhrzölle  in  irgendeiner  Form  trägt,  werden
diese  Zölle  zweifellos  die  Tendenz  haben,  einschnürend  auf  die
deutsche  Ausfuhr  zu  wirken.  Entweder  muß  deshalb  Deutschland,
um  diesen  Aktivposten  in  seiner  Zahlungsbilanz  nicht  herabmindem
zu  lassen,  seine  Einfuhr  noch  weiter  einschränken,  was  natürlich,
wie  wir  oben  gesehen  haben,  zu  Absatzstockungen  auf  dem  Weltmärkte ­
  führen  muß.  Soweit  dies  nicht  möglich  ist,  bleibt  nur  der
andere  Weg  übrig,  daß  Deutschland  den  Versuch  macht,  trotz  dieser
Zölle  das  Maß  der  bisherigen  Ausfuhr  aufrecht  zu  erhalten,  was
natürlich  unter  dieser  Voraussetzung  nur  dann  geschehen  kann,  wenn
es  seine  Erzeugnisse  noch  billiger  als  bisher  auf  dem  Weltmarkt
anbietet.  Solange  die  Notwendigkeit  einer  solchen  Ausfuhr  auf  dem
deutschen  Volke  lastet,  muß  einer  dieser  beiden  Wege  eingeschlagen
werden.  In  diesem  Falle  trägt  immer  Deutschland  den  Zoll,  d.  h.,  die
Lebenshaltung  des  deutschen  Volkes  muß  entsprechend  sinken.  In
dem  Maße,  in  welchem  dies  aber  geschieht,  müssen  die  Produktionskosten ­
  der  Industrie  herabgehen  und  damit  muß  ein  Ausgleich  gegenüber ­
  diesen  Industriezöllen  eintreten.  Denn  die  deutsche  Industrie
muß  sich,  wie  die  Dinge  liegen,  unter  allen  Umständen  ihre  Konkurrenzfähigkeit ­
  auf  dem  Weltmärkte  erhalten.  Daran  wird  keinerlei
Zollpolitik  der  anderen  Staaten  etwas  ändern  können.  Wie  dieses
aber  dann  auf  die  Lebenshaltung  in  den  anderen  Staaten  wirken
muß,  haben  wir  eben  in  den  Worten  Mac  Kennas  kennengelernt.
Gerade  diese  Schwierigkeiten  stehen  ja  auch  im  Mittelpunkte  der
Sachverständigengutachten,  in  denen  ja  für  den  Agenten  für  die  Reparationszahlungen ­
  ein  besonderes  Konto  bei  der  Reichsbank  vorgesehen ­
  ist,  an  welches  die  deutsche  Regierung  alle  Reparationszahlungen ­
  zu  leisten  hat.  Es  hat  seine  guten  Gründe,  wenn  es
zu  Punkt  XII  in  dem  Gutachten  heißt:  „Diese  Zahlung  bildet  den  endgültigen ­
  Akt  der  deutschen  Regierung  zur  Erfüllung  ihrer,  auf  Cmind
des  vorliegenden  Planes  obliegenden  finanziellen  Verpflichtungen.
Es  ist  leichter,  die  für  die  deutsche  Wirtschaft  und  die  deutschen
Steuerquellen  tragbaren  Lasten  zu  schätzen,  als  denjenigen  Betrag
            
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