Full text: Einführung in das Studium der Konjunktur

74 Zweiter Abschnitt. Der Ablauf der Konjunktur seit Gründung des Reiches. 
Auch Einfuhrzölle, welche diese Staaten zum Schutze gegen die 
Einfuhr deutscher Industrieerzeugnisse beschließen würden, können 
also an dieser Tatsache nichts ändern. Denn Deutschland ist zur Til 
gung seiner Verpflichtungen an das Ausland gezwungen, unter allen 
Umständen eine aktive Handelsbilanz zu bekommen. Diese Handels 
bilanz muß in dem Maße aktiv sein, daß diese Verpflichtungen er 
füllt werden können. Nehmen wir nun an, daß wirklich solche Ein 
fuhrzölle eingeführt sind, so können diese Einfuhrzölle entweder 
von uns oder vom Auslande getragen werden. In dem ersteren Falle, 
wenn Deutschland die Einfuhrzölle in irgendeiner Form trägt, werden 
diese Zölle zweifellos die Tendenz haben, einschnürend auf die 
deutsche Ausfuhr zu wirken. Entweder muß deshalb Deutschland, 
um diesen Aktivposten in seiner Zahlungsbilanz nicht herabmindem 
zu lassen, seine Einfuhr noch weiter einschränken, was natürlich, 
wie wir oben gesehen haben, zu Absatzstockungen auf dem Welt 
märkte führen muß. Soweit dies nicht möglich ist, bleibt nur der 
andere Weg übrig, daß Deutschland den Versuch macht, trotz dieser 
Zölle das Maß der bisherigen Ausfuhr aufrecht zu erhalten, was 
natürlich unter dieser Voraussetzung nur dann geschehen kann, wenn 
es seine Erzeugnisse noch billiger als bisher auf dem Weltmarkt 
anbietet. Solange die Notwendigkeit einer solchen Ausfuhr auf dem 
deutschen Volke lastet, muß einer dieser beiden Wege eingeschlagen 
werden. In diesem Falle trägt immer Deutschland den Zoll, d. h., die 
Lebenshaltung des deutschen Volkes muß entsprechend sinken. In 
dem Maße, in welchem dies aber geschieht, müssen die Produktions 
kosten der Industrie herabgehen und damit muß ein Ausgleich gegen 
über diesen Industriezöllen eintreten. Denn die deutsche Industrie 
muß sich, wie die Dinge liegen, unter allen Umständen ihre Kon 
kurrenzfähigkeit auf dem Weltmärkte erhalten. Daran wird keinerlei 
Zollpolitik der anderen Staaten etwas ändern können. Wie dieses 
aber dann auf die Lebenshaltung in den anderen Staaten wirken 
muß, haben wir eben in den Worten Mac Kennas kennengelernt. 
Gerade diese Schwierigkeiten stehen ja auch im Mittelpunkte der 
Sachverständigengutachten, in denen ja für den Agenten für die Re 
parationszahlungen ein besonderes Konto bei der Reichsbank vor 
gesehen ist, an welches die deutsche Regierung alle Reparations 
zahlungen zu leisten hat. Es hat seine guten Gründe, wenn es 
zu Punkt XII in dem Gutachten heißt: „Diese Zahlung bildet den end 
gültigen Akt der deutschen Regierung zur Erfüllung ihrer, auf Cmind 
des vorliegenden Planes obliegenden finanziellen Verpflichtungen. 
Es ist leichter, die für die deutsche Wirtschaft und die deutschen 
Steuerquellen tragbaren Lasten zu schätzen, als denjenigen Betrag
	        
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