Arbeiterschutzpolitik.
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träglichkeiten für den Betrieb -verbunden ist, welche die Unter-,
nehmer veranlassen, darauf überhaupt zu verzichten. Maß
halten, Berücksichtigung der nllgenieinen wirtschaftlichen Lage
und Vermeidung überstürzten Vorgehens ist deshalb durch
die Verhältnisse durchaus geboten. Im übrigen bedarf es
dabei einer Anpassung an die besonderen Verhältnisse und
Bedürfnisse der einzelnen Länder. Eine weitgehende all
mähliche Annäherung in den Hauptmaßnahmen der Arbeiter
schutzpolitik wird dadurch nicht ausgeschlossen.
Die vorstehenden Erwägungen treffen in besonderer
Schärfe zu für Eingriffe zum Schutze der erwachsenen
männlichen Arbeiter, weil diese in der Regel die Haupt
träger des Familieneinkommens sind. Erwachsene männliche
Arbeiter werden im allgemeinen den „geschützten Arbeitern"
nicht zugerechnet. Man setzt voraus, daß sie selbst erkennen
imb wissen, was ihren Verhältnissen und Bedürfnissen ent
spricht, und man traut ihnen auch die Kraft zu, das als nötig
Erkannte zu erreichen. Vielfach ist das auch anzunehmen;
aber es fehlt nicht an Beispielen sowohl mangelnder Einsicht
als auch unzureichender Kraft zur Erreichung des Not
wendigen, und die grundsätzliche Ablehnung jedes staatlichen
Eingreifens zugunsten der erwachsenen Arbeiter läßt sich
nicht mehr aufrecht erhalten. Nicht nur sind die erwachsenen
männlichen Arbeiter in die allgenieinen Vorschriften über
Sonntagsruhe und Gesundheitsschutz hineingezogen ; auch die
Regelung ihrer Arbeitszeit ist der staatlichen Beeinflussung
nicht mehr ganz entrückt. Die Frage bietet erheblicheSchwierig-
keiten. Daß eine übermäßige Ausdehnung der täglichen
Arbeitszeit auf die Dauer auch den erwachsenen männlichen
Arbeitern Nachteile bringt, die vom Standpunkte der Volks
wirtschaft durchaus zu beklagen sind, wird allgemein zu
gegeben; nicht minder, daß eine gewisse Abkürzung der Arbeits
zeit sehr erwünscht ist behufs Verminderung der schädlichen