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Anhang zum X. Kapitel.
offensichtlich zum Ausdruck kommt, so haben wir dies nur noch bei den
Proben 2, 4 und 6 darzustellen.
Probe 2 sagt uns, daß, wenn alle Handelsverhältnisse übereinstimmen,
auch deren Index mit letzteren übereinstimmen muß, d. h. wenn
Q Z ~QL q* ’
dann ist auch
!-■
Es handelt sich nun um die Frage, welche Folge für die p zutrifft, wenn
wir vorstehende Bedingung als bei den Q zutreffend annehmen. Die Ant
wort ist offensichtlich:
2Vx Ql
Pi = H x = _ flj = kS Vl Q 2; h
(erhalten durch Substitution von ücQ 2 für Qi> yon ^62 für Qi usw. und kH.,
für Hi) =
^PzQz — PzQi
Die letzte Form ist von der vorletzten abgeleitet, und zwar durch Multi
plikation des Zählers und des Nenners mit k und durch Substituierung von
für kQ 2 , Q[ für kQZ usw.
p
Die resultierenden beiden Formeln für -5^ stellen Probe Nr. 2 in den
P 2
Bedingungen dar, denen sich die Preise anpassen müssen. Man wird in diesen
Formeln diejenigen erkennen, welche in § 7 des Anhanges zum II. Kapitel
zur Erörterung gelangten und deren Bedeutung daselbst erklärt wurde. Es
wurde dort gezeigt, daß jedwede Veränderung in G oder in U oder eine
gleichmäßige Veränderung in allen Q oder irgendeine Kombination dieser
Veränderungen durch die Verkehrsgleichung auf das Preisniveau in der
Weise einwirkt, wie es in nachstehender Formel ausgedrückt ist:
P1 ^PiQi __ ~PiQ%
Pz -SPzQi ^PzQz
So schreibt die Verkehrsgleichung Probe Nr. 2 selbst vor, denn nach den
grundlegenden Theoremen, die die Verkehrsgleichung uns lehrt, variieren
die Preise direkt wie G und U sowie umgekehrt wie die Q und die einzigen
Formen von Indexziffern, die diese Veränderungen getreu widerspiegeln,
d. h. die direkt mit G und umgekehrt mit den Q variieren (wenn wir an-