Full text : Die Kaufkraft des Geldes

334

Anhang  zum  X.  Kapitel.

offensichtlich  zum  Ausdruck  kommt,  so  haben  wir  dies  nur  noch  bei  den
Proben  2,  4  und  6  darzustellen.
Probe  2  sagt  uns,  daß,  wenn  alle  Handelsverhältnisse  übereinstimmen,
auch  deren  Index  mit  letzteren  übereinstimmen  muß,  d.  h.  wenn

Q Z ~QL  q*  ’
dann  ist  auch
!-■
Es  handelt  sich  nun  um  die  Frage,  welche  Folge  für  die  p  zutrifft,  wenn
wir  vorstehende  Bedingung  als  bei  den  Q  zutreffend  annehmen.  Die  Antwort ­
  ist  offensichtlich:

2Vx  Ql
Pi  =  H x  =  _  flj  =  kS Vl Q 2;  h

(erhalten  durch  Substitution  von  ücQ 2  für  Qi>  yon  ^62  für  Qi  usw.  und  kH.,
für  Hi)  =
^PzQz  —  PzQi
Die  letzte  Form  ist  von  der  vorletzten  abgeleitet,  und  zwar  durch  Multiplikation ­
  des  Zählers  und  des  Nenners  mit  k  und  durch  Substituierung  von
für  kQ 2 ,  Q[  für  kQZ  usw.

p
Die  resultierenden  beiden  Formeln  für  -5^  stellen  Probe  Nr.  2  in  den
P  2
Bedingungen  dar,  denen  sich  die  Preise  anpassen  müssen.  Man  wird  in  diesen
Formeln  diejenigen  erkennen,  welche  in  §  7  des  Anhanges  zum  II.  Kapitel
zur  Erörterung  gelangten  und  deren  Bedeutung  daselbst  erklärt  wurde.  Es
wurde  dort  gezeigt,  daß  jedwede  Veränderung  in  G  oder  in  U  oder  eine
gleichmäßige  Veränderung  in  allen  Q  oder  irgendeine  Kombination  dieser
Veränderungen  durch  die  Verkehrsgleichung  auf  das  Preisniveau  in  der
Weise  einwirkt,  wie  es  in  nachstehender  Formel  ausgedrückt  ist:

P1  ^PiQi  __  ~PiQ%
Pz  -SPzQi  ^PzQz
So  schreibt  die  Verkehrsgleichung  Probe  Nr.  2  selbst  vor,  denn  nach  den
grundlegenden  Theoremen,  die  die  Verkehrsgleichung  uns  lehrt,  variieren
die  Preise  direkt  wie  G  und  U  sowie  umgekehrt  wie  die  Q  und  die  einzigen
Formen  von  Indexziffern,  die  diese  Veränderungen  getreu  widerspiegeln,
d.  h.  die  direkt  mit  G  und  umgekehrt  mit  den  Q  variieren  (wenn  wir  an-
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.