352
Anhang zum X. Kapitel.
rangen in den Q in hohem Maße gewachsen, denn die bei aufeinanderfolgen
den Jahren vorkommenden Ungleichheiten sind verhältnismäßig gering.
Derartige auf der Basis von 100 Prozent für das vorhergehende Jahr
konstruierte aufeinanderfolgende Indexziffern ergeben, wenn sie miteinander
multipliziert werden, eine Kette von Indexziffern, welche, jeder gewöhnlichen
Reihenfolge gleich, die Schwankungen von Jahr zu Jahr anzeigen und zu
einem Vergleich der Nachbarjahre viel geeigneter sind.
Wir wollen nun die Vorzüge der Indexziffern einer nochmaligen ver
gleichenden Prüfung unterziehen, und zwar unter der Voraussetzung, daß
sie nur für aufeinanderfolgende Jahre, das heißt, zum Vergleich eines jeden
Jahres mit dem vorhergehenden Jahre als Basis zu verwenden sind. In
diesem Falle brauchen wir zwischen einer „teilweisen“ und einer „vollstän
digen“ Erfüllung der Proben keinen Unterschied zu machen. Wir können
somit für jedes „<(“ die Zahl „1“ ansetzen. Wenn wir nun, wie zuvor, alle
Formeln, welche Probe 2 nicht erfüllen, weglassen, so kommen wir zu folgen
den Resultaten:
Formel
Punktzahl
Formel
Punktzahl
2
4
20
5
4
3
21
7
6
3
22
6
8
4
24
5
10
4}
26
4
11
6
28
4
12
6
30
3
13
5
32
3
14
5
34
3
15
6
36
3
16
6
38
3
17
7
40
3
18
6
42
3
19
6
Wir sehen, daß Formel 11 und 12 die gleiche Punktzahl 6 aufweist,
während deren Durchschnitt 15 (und 16) und deren Zusammensetzung 18
sowie auch 22 dieselbe Punktzahl haben, daß aber die Formeln 17 und 21,
die Zusammensetzungen von 11 und 12 sind, die vollkommene Punktzahl 7
besitzen. Bei jeder dieser beiden Formeln wird als Gewicht der Durch
schnitt der in den Formeln 11 und 12 verwendeten Gewichte genommen.
Theoretisch finden wir also zwei Formeln, welche, soweit es sich um Ver
gleiche der Preise von Jahr zu Jahr handelt, bei allen Proben vollkommen
stimmen.