fullscreen: Finanzwissenschaft

I. Abschnitt. Allgemeine Lehren. 
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zusammenhängen. Die Ausgaben der Verfassung beziehen sich teils 
auf das Staatsoberhaupt, teils auf den gesetzgebenden Organismus. 
Die Regierungsausgaben unterscheiden sich wieder nach den Zweigen 
der Regierungstätigkeit als Ausgaben für die innere, für die äußere 
Verwaltung, für das Heerwesen, für die Justiz, für das Finanzwesen. 
Die Ausgaben für die Regierung können ferner unterschieden 
werden nach den Aufgaben zur Erhaltung der Rechtsordnung, der 
Kulturförderung und als Aufgaben der Finanzen. Zu den Ausgaben 
für die Erhaltung der Rechtsordnung gehört das Justizwesen, das 
Heerwesen, Diplomatie und zum großen Teil die Polizei; zu den 
Kulturaufgaben die Volkswirtschaftspflege, das öffentliche Oesund- 
heitswesen und das Unterrichtswesen. 4. Ferner können die Staats 
ausgaben auch nach dem Gesichtspunkte unterschieden werden, daU 
sie teils Ausgaben betreffen für die Erfüllung der Staatszwecke, 
teils Ausgaben zur Beschaffung der zur Befriedigung der Staats 
bedürfnisse nötigen Mittel. Die letzteren bilden gewissermaßen die 
Herstellungskosten der Staatseinnahmen. 5. Die Ausgaben sind 
ferner notwendige, nützliche, luxuriöse, zwecklose. Es 
hat nicht an Schriftstellern gefehlt, die so sehr für die Staatsaus 
gaben schwärmten, daß sie auch die überflüssigen Ausgaben billigten 
mit der Begründung, daß Geld unter das Volk kommt. Mit der 
Irrigkeit dieser Auffassung brauchen wir uns vielleicht nicht zu 
beschäftigen. Oft wird von versteckten Ausgaben gesprochen 
in dem Falle, wenn die Ausgabe nicht im Staatshaushalt vorkommt, 
sondern im Privathaushalt, sofern der Staat Naturalleistungen in 
Anspruch nimmt, z. B. Militäreinquartierung. 6. Die Ausgaben sind 
obligatorisch oder fakultativ; jene beruhen auf Gesetzen, 
diese eventuell auf Beschlüssen. 7. Staatliche und autonome 
Ausgaben. 8. Ausgaben für persönliche Dienstleistungen (Besol 
dungen) und Ausgaben für Sachgüter, oder Personal- und Real- 
Wohl die wichtigste Einteilung der Ausgaben ist die von 
ordentlichen und außerordentlichen Ausgaben. Eine 
wichtige Bedingung des geordneten Staatshaushaltes ist das richtige 
Verhältnis von ordentlichen und außerordentlichen Ausgaben, was 
wieder innigst zusammenhängt mit der Art der zur Deckung in 
Anspruch genommenen Einnahmsquellen. Eben darauf beruht die 
Wichtigkeit der Unterscheidung, daß für Deckung der ordentlichen 
Ausgaben andere Einnahmsquellen in Anspruch zu nehmen sin as 
für Deckung der außerordentlichen Ausgaben. Für die Deckung 
der außerordentlichen Ausgaben dürfen außerordentliche Einnahmen 
in Anspruch genommen werden; aber es ist ein gefährhc er, unge
	        
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