Full text : Die hygienischen Verhältnisse der Insel Formosa

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privaten  Kanäle  dasselbe  leisten,  was  für  die  öffentlichen  Kanäle
von  der  Distriktbehörde  getan  wird.
3.  Wer  eine  von  der  Distriktbehörde  angeordnete  Kanalanlage
nicht  ausführt,  darf  keinen  Neubau,  Umbau  oder  Erweiterungsbau
der  ihm  gehörigen  Gebäude  unternehmen  bez.  in  Benutzung  nehmen.
4.  Erachtet  die  Distriktbehörde  im  Interesse  der  Ausführung
einer  öffentlichen  Kanalanlage  Expropriation  oder  Benutzung  und

Bau  eines  Sammeikauals  aus  Eisenbeton:  ein  fertiger  Teil

Umänderung  von  Grund  und  Boden  oder  von  Gebäuden  für  nötig,
so  darf  sich  kein  Grund-  oder  Hauseigentümer  dem  widersetzen
(gegen  diese  Verfügung  ist  binnen  30  Tagen  Beschwerde  an  den
Generalgouverneur  von  Formosa  zulässig);  doch  kann  in  solchen
Fällen  Schadenersatz  geleistet  werden.
5.  Die  Distriktbehörde  hat,  um  die  Kanalisation  auf  ihren
Zustand  prüfen  und  erforderliche  Verfügungen  treffen  zu  können,
das  Recht,  von  Zeit  zu  Zeit  Beamte  zu  entsenden  und  durch  sie
ein  jedes  Grundstück  oder  Gebäude  betreten  zu  lassen.
            
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