Full text: Ursachen und Ziele des Zusammenschlusses im Gewerbe

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handen sein, oder eine monopolartige Stellung, die genügend Sicherheit 
bietet, daß in das Absatzgebiet des Kartells nicht außenstehende Unter 
nehmungen eindringen. Das beschränkte natürliche Vorkommen einiger 
Stoffe z. B. des Kalis oder des Petroleums schützt ein umfassendes Kartell 
dieser Produktionszweige vor der Entstehung neuer Konkurrenzunter 
nehmungen; ein vollkommenes Monopol ist hier, sobald die Produzenten 
einig sind, am leichtesten zu erlangen. Ein leidlich gesichertes lokales 
Absatzgebiet können sich durch die Errichtung eines Kartells die Produ 
zenten derjenigen Produkte verschaffen, die infolge ihres geringen Wertes 
und ihres großen Gewichtes oder ihrer sperrigen Natur die Kosten eines 
weiten Transportes nicht zu tragen vermögen. Zu diesen Produkten ge 
hören z. B. Zement, Ziegel und vor allem die Kohle. Selbstverständlich 
können auch fremde Kohlen in das rheinisch-westfälische Kohlengebiet 
eindringen; aber es handelt sich dann um Kohlen von ganz besonderer 
Qualität, die das Kohlengebiet nicht oder nicht in genügendem Maße be 
sitzt, oder um die Produkte solcher Zechen, die wesentlich günstigere Pro 
duktionsverhältnisse als die rheinisch-westfälischen Zechen haben, so daß 
sie trotz der Frachtkosten zu niedrigeren Preisen auf dem Markte erscheinen 
können. Im großen ganzen kann man aber sagen, daß die Zechen inner 
halb eines gewissen Umkreises eine marktbeherrschende Stellung besitzen, 
die als Unterlage eines festgefügten Kartells dienen kann. 
Die Kartelle der Produzenten aller Produkte, die eine solche natür 
liche Vorzugsstellung in ihrem Absatzgebiet nicht besitzen, sind gegen 
die Konkurrenz von auswärts nur dann gesichert, wenn sie entweder 
mit niedrigeren Produktionskosten als die ausländischen Unternehmungen 
arbeiten, oder durch Zölle geschützt sind. Die Stärke ihrer marktbeherr 
schenden Stellung hängt im einen Falle von der Größe des Produktions- 
kostenunterschiedes, im anderen von der Höhe der Zollschranken ab. Die 
Wirkung der Zölle ist verschieden, je nachdem es sich um Prohibitiv 
zölle oder um Ausgleichszölle handelt. Vermittels der Prohibitivzölle 
sucht man das Eindringen fremder Waren gänzlich zu unterbinden, wäh 
rend die Ausgleichszölle nur die Produktionskostenunterschiede zwischen 
dem Inlande und Auslande ausgleichen sollen, im Falle das Ausland aus 
irgendwelchen Gründen dauernd mit einem niedrigeren Aufwand zu 
rechnen hat. 
Ausgleichszölle können den Kartellmitgliedern keine nennenswerte 
Sicherheit gegen fremde Konkurrenz gewähren. Nehmen wir an, daß der 
Warenpreis der ausländischen Konkurrenz sich auf ioo Mark pro Mengen 
einheit in normalen Jahren belaufe, und der Produktionskostenunter- 
schied sich zwischen der inländischen und ausländischen Industrie auf 
io M. stelle, so würde sich die Erzeugung im Inlande erst bei einem Preise
	        
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