Full text : Ursachen und Ziele des Zusammenschlusses im Gewerbe

—  73  —
Nahrungsideals“  und  den  kapitalistischen  Monopolen,  den  Kartellen,
bestehe.  Die  Bezeichnung  der  Kartelle  als  kapitalistische  und  der  Zünfte
als  nichtkapitalistische  Monopole  bringt  uns  das  Wesen  der  Organisationen
nicht  näher.  Die  Kartelle  sind  nicht  willkürliche  Produkte  des  Kapitals.
Die  Tätigkeit  des  Handwerkers  wie  des  Unternehmers  ist  auf  Gewinn  gerichtet ­
  wie  jede  Erwerbstätigkeit.  Die  Unternehmung  ist  ja  nur  eine  Erwerbswirtschaft ­
  höherer  Art,  in  der  sich  das  Erwerbsprinzip  im  Großbetrieb
auswirkt;  auch  sie  will  wie  der  Handwerker  durch  wirtschaftliche  Tätigkeit ­
  für  fremden  Bedarf  die  Mittel  für  die  Befriedigung  der  eigenen  Bedürfnisse ­
  gewinnen.  Nur  dann  kann  der  Unternehmer  das  Sachvermögen,  das
Kapital,  verwerten,  wenn  „er  es  in  den  Dienst  der  Aufgabe  stellt,  fremden
Bedarf  zu  befriedigen,  anderen  wirtschaftliche  Dienste  zu  leisten,  die  sie
so  hoch  schätzen,  daß  sie  dafür  ein  Entgelt  zahlen,  das  dem  Unternehmer ­
  über  seine  Aufwendungen  noch  einen  Überschuß  läßt“ 1 .)  Entscheidend ­
  für  den  Erfolg  ist  also  in  letzter  Linie  nicht  das  Kapital,  sondern
der  Bedarf  oder  richtiger  das  Verhältnis  zwischen  Angebot  und  Bedarf.
Und  um  dieses  Verhältnis  günstiger  zu  gestalten,  diente  den  Handwerkern
die  Zunft,  wie  den  modernen  Unternehmungen  das  Kartell.
Nach  unserer  ganzen  Darstellung  läßt  sich  der  Vergleich  gar  nicht  von
der  Hand  weisen.  Die  Zünfte  waren  in  erster  Linie  Organisationen  der  Konkurrenzregulierung, ­
  sie  verfolgten  also  dasselbe  Ziel  wie  die  Kartelle,  nur
unter  viel  günstigeren  Wirtschaftsverhältnissen  und  konnten  deshalb
auch  die  einzelnen  Phasen  der  erwerbswirtschaftlichen  Tätigkeit  der
Handwerker  viel  umfassender  regeln,  als  es  den  Kartellen  heute  möglich
ist.  Sie  beschränkten  ihre  Tätigkeit  nicht  auf  den  Absatz  der  Produkte,
sondern  sie  schrieben  auch  das  technische  Verfahren  vor  und  organisierten
den  Rohstoffbezug;  während  es  den  Kartellen  nur  möglich  ist,  die  Konkurrenzregulierung ­
  auf  den  Absatz  zu  beschränken  und  höchstens  auf  die
Größe  der  ErzeugawfS.  einen  Einfluß  auszuüben.  Die  weitreichende
Macht  der  Zünfte  war  einerseits  eine  Folge  der  Kleinheit  und  Geschlossenheit ­
  der  städtischen  Wirtschaftsgebiete,  die  ihnen  eine  vollständige  Monopolstellung ­
  sicherte,  andererseits  bedingt  durch  die  Stabilität  der  Technik
und  der  Sitten  und  Gewohnheiten.  Die  Kartelle  dagegen  haben  mit  einem
weiten  umstrittenen  Marktgebiet,  mit  einer  großen  Zahl  meist  zerstreut
liegender  Produktionsstätten,  mit  einer  ständigen  Entwicklung  der  Technik
und  einem  ewigen  Wechsel  in  der  Bedarfsrichtung  zu  rechnen.
Die  Grundvoraussetzung  aller  Konkurrenzregulierung  der  Kartelle
ist  die  marktbeherrschende  Stellung  der  durch  den  Vertrag  zusammengeschlossenen ­
  Erwerbswirtschaften.  Ein  vollständiges  Monopol  muß  vor-J

 )  Pohle,  Der  Unternehmerstand  S.  47.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.