Full text : Ursachen und Ziele des Zusammenschlusses im Gewerbe

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von  ixo  M.  rentieren,  der  auch  erreicht  werden  wird,  wenn  der  Zoll  io  M.
pro  Mengeneinheit  beträgt  und  ein  Kartell  alle  Produzenten  zusammen
faßt.  Die  Bestrebungen  der  kartellierten  Unternehmungen  sind  aber  in
diesem  Falle  nur  in  beschränktem  Maße  gegen  Störung  vom  Ausland  geschützt, ­
  da  ja  nur  ein  geringes  Anziehen  der  Preise  im  Inland  z.  B.  auf
in  M.  oder  eine  kleine  Senkung  der  Auslandspreise  z.  B.  auf  99  M.  die
Überspringung  der  Zollschranke,  mit  anderen  Worten  die  Unterbietung
des  Inlandes  durch  die  fremde  Konkurrenz  ermöglicht.  Bei  Prohibitivzöllen ­
  fallen  solche  kleinen  Differenzen  nicht  ins  Gewicht,  sie  erleichtern
wirklich  den  Kartellen  das  Dasein,  sichern  ihnen  den  inländischen  Markt.
Würde  in  dem  Beispiel  der  Zoll  statt  auf  10  M.  sich  auf  30  M.  belaufen,
dann  müßte  bei  einem  Auslandspreise  von  ipo  M.  der  Inlandspreis  schon"
über  130  hinausklettern,  ehe  die  fremde  Konkurrenz,  ohne  einen  Teil  des
Zolles  zu  tragen,  eingreifen  könnte,  oder  es  müßte  bei  einem  Inlandspreis
von  110  M.  der  Auslandspreis  unter  80  M.  herabsinken,  wenn  die  ausländischen ­
  Unternehmungen,  ohne  sich  selbst  mit  Zollasten  zu  beschweren,
Einlaß  erlangen  wollten.
Prohibitivzölle,  wie  sie  die  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  besitzen,
erleichtern  wesentlich  die  Entstehung  der  Kartelle  oder  der  Trusts,  denn
auch  die  marktbeherrschende  Stellung  der  Trusts  wird  gehoben,  wenn  der
störende  Eingriff  von  außen  fern  gehalten  wird.  Die  deutschen  Zölle  sind
als  Ausgleichszölle  gedacht.  Ob  sie  aber  wirklich  überall  den  Anforderungen
der  Ausgleichszölle  entsprechen,  läßt  sich  nicht  feststellen,  da  uns  die
nötige  Kenntnis  der  in-  und  ausländischen  Produktionskosten  völlig  fehlt.
Da  aber  die  Produktionskosten  der  inländischen  Unternehmungen  keineswegs ­
  gleich  sind,  sondern  teilweise  erhebliche  Unterschiede  aufweisen,
werden  in  einem  Kartell,  das  sich  auf  einen  Ausgleichszoll  stützt,  einzelne
Mitglieder  eine  größere  Sicherheit,  eine  Vorzugsstellung  genießen.
Eine  Sicherung  des  nationalen  Absatzgebietes  läßt  sich  schließlich
noch  erreichen  durch  internationale  Vereinbarung  der  Industriezweige.
Allerdings  ist  in  der  Regel  die  Voraussetzung  eines  internationalen  Kartells
die  Existenz  der  nationalen  Verbände.  Das  im  Jahre  1904  gegründete
internationale  Schienenkartell  teilt  das  gemeinsame  Absatzgebiet,  den
Weltmarkt,  nicht  nur  unter  die  Stahlwerke  der  einzelnen  Länder  auf,
sondern  erklärt  auch  das  Heimatland  ihrer  Mitglieder  als  unbestrittenes
Absatzgebiet.
Aber  auch  wenn  die  Feinde  von  außen  fern  gehalten  sind,  stehen  meist
noch  unendliche  Schwierigkeiten  der  Entstehung  eines  Kartells  entgegen,
und  selbst  dann,  wenn  der  Kartellvertrag  geschlossen  ist,  wird  nicht  selten
der  dauernde  Erfolg  des  Kartells  durch  innere  Feinde  in  Frage  gestellt.
Soll  das  Kartell  eine  dauernde  marktbeherrschende  Stellung  auf  dem
            
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