Full text: Ursachen und Ziele des Zusammenschlusses im Gewerbe

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keine lange Lebensdauer. In der Hochkonjunktur ist ihr Einfluß gering 
und in der folgenden Periode des Niederganges werden sie in der Regel ge 
sprengt, zumal wenn die Gesamtproduktivkraft wieder wesentlich ge 
stiegen ist. 
Nur unter besonders günstigen Umständen vermögen sich reine 
Preiskartelle durch lange Jahre zu halten. So hat die oberschlesische 
Kohlenkonvention schon eine Lebensdauer von über 25 Jahren aufzu- 
weisen. Sie bestimmt, daß für alle Kohlensorten, die mit der Staatsbahn 
verfrachtet werden, die also nicht dem Selbst verbrauch der oberschle 
sischen Industrie dienen, Mindestpreise eingehalten werden. Nur der 
Fernabsatz unterliegt also der Preis Vereinbarung. Wie der Leiter der 
Konvention in der Kartellenquete mitgeteilt hat, sind die Mindestpreise 
selbst in den ungünstigsten Jahren niemals unterschritten worden. Es 
handelt sich allerdings in der Konvention um das Handinhandarbeiten 
von nur 15 Unternehmern, deren Zechen infolge der günstigen Abbau Ver 
hältnisse Oberschlesiens mit annähernd gleichen Kosten zu rechnen haben. 
Auch der Fiskus richtet sich auf seinen Werken nach den Preisen der Kon 
vention. Es stehen sich also wenige, wirtschaftlich annähernd gleich starke 
Unternehmungen gegenüber, denen ein Wettkampf keine nennenswerten 
Vorteile bringen könnte. Die Gunst dieser Verhältnisse wird nun noch 
wesentlich dadurch gestärkt, daß die Unternehmer überwiegend der Ge 
sellschaftsschicht der feudalen Grundherren angehören, deren Einfluß 
sich auf die Leiter der Aktiengesellschaft erstreckt. Das Standesbewußt 
sein verhindert in dieser feudalen Gesellschaft, daß ein Mitglied die Preis 
vereinbarungen durchbricht 1 )'. 
Die Schwierigkeit der Preisvereinbarung wächst natürlich mit der 
Zahl der Warensorten und der Qualitäten, denn die Preise sollen ja allen 
Mitgliedern möglichst gleiche Absatzchancen sichern. In der Zechenge- 
meinschaft, die im Februar 1892 gegründet wurde, und etwa 85% der 
Förderung der Zechen Rheinlands und Westfalens umfaßte, wurde bei 
der Bestimmung der Preise den Qualitätsunterschieden der einzelnen 
Sorten nicht genügend Rechnung getragen. Die Folge war, daß die besseren 
Marken einen schnellen Absatz fanden und die geringeren Not litten. Die 
Zeche Hugo trat daher im Mai 1892 wegen Mangel an Absatz aus der Ge 
meinschaft wieder aus 2 ). 
Die Wirkung der Preisregulierungen auf die Stärke des Wettkampfes 
ist gering, da sie keinen Einfluß ausüben auf jene Faktoren, die die In- 
’) Wiedenfeld, Das Persönliche im modernen Unternehmertum S. 87ff. 
2 ) Goetzke, Das rheinisch-westfälische Kohlensyndikat 1905 S. 27.
	        
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