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keine lange Lebensdauer. In der Hochkonjunktur ist ihr Einfluß gering
und in der folgenden Periode des Niederganges werden sie in der Regel ge
sprengt, zumal wenn die Gesamtproduktivkraft wieder wesentlich ge
stiegen ist.
Nur unter besonders günstigen Umständen vermögen sich reine
Preiskartelle durch lange Jahre zu halten. So hat die oberschlesische
Kohlenkonvention schon eine Lebensdauer von über 25 Jahren aufzu-
weisen. Sie bestimmt, daß für alle Kohlensorten, die mit der Staatsbahn
verfrachtet werden, die also nicht dem Selbst verbrauch der oberschle
sischen Industrie dienen, Mindestpreise eingehalten werden. Nur der
Fernabsatz unterliegt also der Preis Vereinbarung. Wie der Leiter der
Konvention in der Kartellenquete mitgeteilt hat, sind die Mindestpreise
selbst in den ungünstigsten Jahren niemals unterschritten worden. Es
handelt sich allerdings in der Konvention um das Handinhandarbeiten
von nur 15 Unternehmern, deren Zechen infolge der günstigen Abbau Ver
hältnisse Oberschlesiens mit annähernd gleichen Kosten zu rechnen haben.
Auch der Fiskus richtet sich auf seinen Werken nach den Preisen der Kon
vention. Es stehen sich also wenige, wirtschaftlich annähernd gleich starke
Unternehmungen gegenüber, denen ein Wettkampf keine nennenswerten
Vorteile bringen könnte. Die Gunst dieser Verhältnisse wird nun noch
wesentlich dadurch gestärkt, daß die Unternehmer überwiegend der Ge
sellschaftsschicht der feudalen Grundherren angehören, deren Einfluß
sich auf die Leiter der Aktiengesellschaft erstreckt. Das Standesbewußt
sein verhindert in dieser feudalen Gesellschaft, daß ein Mitglied die Preis
vereinbarungen durchbricht 1 )'.
Die Schwierigkeit der Preisvereinbarung wächst natürlich mit der
Zahl der Warensorten und der Qualitäten, denn die Preise sollen ja allen
Mitgliedern möglichst gleiche Absatzchancen sichern. In der Zechenge-
meinschaft, die im Februar 1892 gegründet wurde, und etwa 85% der
Förderung der Zechen Rheinlands und Westfalens umfaßte, wurde bei
der Bestimmung der Preise den Qualitätsunterschieden der einzelnen
Sorten nicht genügend Rechnung getragen. Die Folge war, daß die besseren
Marken einen schnellen Absatz fanden und die geringeren Not litten. Die
Zeche Hugo trat daher im Mai 1892 wegen Mangel an Absatz aus der Ge
meinschaft wieder aus 2 ).
Die Wirkung der Preisregulierungen auf die Stärke des Wettkampfes
ist gering, da sie keinen Einfluß ausüben auf jene Faktoren, die die In-
’) Wiedenfeld, Das Persönliche im modernen Unternehmertum S. 87ff.
2 ) Goetzke, Das rheinisch-westfälische Kohlensyndikat 1905 S. 27.