Full text : Die deutsche Zigarettenindustrie

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Die  Arbeitsmädchen,  die  für  das  Bedienen  der  Maschinen,
Banderolieren,  Etikettieren  usw.  erforderlich  sind,  stehen  in  festem
Wochenlohn  und  verdienen  wöchentlich  etwa  9—13  M.  Nach
dem  Berichte  der  Ältesten  der  Kaufmannschaft  von  Berlin  ist  der
Verdienst  dieser  Mädchen  in  Berlin  in  letzter  Zeit  um  10—20%
gestiegen,  weil  das  Angebot  solcher  Personen  „dadurch  daß  diese
in  großem  Umfange  in  der  Gasglühlicht-  und  elektrischen  Industrie
Verwendung  finden,  bedeutend  zurückgegangen  ist  und  auch  in
der  Zigarettenindustrie  durch  Einführung  der  Steuermarken  der  Bedarf ­
  an  ungelernten  Mädchen  gestiegen  ist.“
Genauere  Verdienstangaben  haben  wir  von  16  Dresdener
(No.  1—16)  und  14  Berliner  (No.  17-—30)  dieser  Kategorie  angehörigen
  Arbeiterinnen.
Es  verdienten:

Lfd.
No.

Bezeichnung
der
Arbeiterin

Durchschnittlicher ­

Wochenverdienst ­


Lfd.
No.

Bezeichnung
der
Arbeiterin

Durchschnittlicher ­

Wochenverdienst ­


1

Banderoliererin

Mark
8

16

Lohnarbeiterin

Mark
10

2

75

u

17

Maschinen-Arbeiterin

7

3

Etikettiererin

11,50

18

9

4

Nadlerin

10

19

10

5

Maschinen-A  rbeiterin

8

20

10

6

n

9,50

21

»

10

7

>}

9,50

22

75

10

8

n

10

23

57

10,50

9

57

10

24

57

12

10

57

10,50

25

57

13

11

57

10,50

26

77

13

12

55

12

27

5?

13

13

55

12

28

77

13

14

55

17

29

57

15

15

Loh  narb  eiterin

9

30

77

15

Die  Summe  des  Wochenverdienstes  der  16  Dresdener  Arbeiterinnen ­
  beträgt  168,50  M.  und  die  der  14  Berliner  Arbeiterinnen
160,50  M.  Der  Durchschnittsverdienst  einer  solchen  Arbeiterin  stellt
sich  demnach  für  Dresden  auf  10,53  M.  und  für  Berlin  auf  11,46  M.
Alle  übrigen,  noch  nicht  genannten  Arbeiter  stehen  gleichfalls
im  Zeitlohn.  Es  beträgt  der  Wochenverdienst  durchschnittlich
bei  den  Tabakschneidern  20—30M.,  bei  den  Tabakmischern,

1)  Bericht  der  Ältesten  der  Kaufmannschaft  von  Berlin,  1906,  Teil  II,  Seite  109.
            
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