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Einzig und allein bei den Arbeiterinnen der vierten und
letzten Gruppe, die von den allein stehenden Personen gebildet
wird, ist die Verdiensthöhe das einzige, die Art der Lebenshaltung
bestimmende, Moment.
Wir müssen deshalb auch lediglich die Verhältnisse dieser
letzten Gruppe zu Grunde legen und von den anderen Arbeiterkategorien
gänzlich absehen, wenn wir einmal feststellen wollen,
ob der Lohn der Zigarettenarbeiterinnen durchschnittlich eine
auskömmliche Lebensführung gestattet.
Zuerst wollen wir hierbei die Höhe der einzelnen Beträge zu
ermitteln suchen, die eine alleinstehende Arbeiterin in den Hauptindustrieorten
durchschnittlich für die Befriedigung der notwendigsten
Lebensbedürfnisse ausgeben muß.
Eine Schlafstelle kann die Zigarettenarbeiterin sowohl in
Dresden als auch in Berlin für etwa 2 Mark pro Woche bekommen,
ln diesen Preis ist gewöhnlich auch die Lieferung des ersten
Frühstücks, bestehend aus einer Tasse Kaffee und einem trockenen
Brötchen, mit eingeschlossen. Ein geschmiertes Brötchen zum
zweiten Frühstück wird für etwa 15 Pfg. zu beschaffen sein.
Die Fabrikkantinen liefern hierbei gewöhnlich schon für 10 Pfg.
ein bestrichenes Brot mit Belag. Gleichfalls liefern die Kantinen
in der Regel auch schon zum Preise von 25—35 Pfg. ein schmackhaftes,
aus Fleisch und Gemüse bestehendes Mittagessen. Ist
keine Kantine vorhanden, so wird sich die alleinstehende Arbeiterin
ganz gut schon für 35—40 Pfg. ein aus Fleisch und Gemüse bestehendes
Mittagsmahl anderweitig beschaffen können, sei es nun,
daß sie es sich am Morgen oder vorhergehenden Abend selbst
zubereitet und in die Fabrik mitnimmt, wo sie es kostenlos aufwärmen
kann, oder sei es, daß sie sich dasselbe von einer verheirateten
oder bei den Eltern lebenden Freundin mitbringen läßt.
Das Vesper nimmt die Mehrzahl der Arbeiterinnen, d. h. alle
diejenigen, die in Betrieben mit durchgehender Arbeitszeit tätig
sind, nicht mehr in der Fabrik ein. Viele Arbeiterinnen, die einen
weiten Weg haben und erst gegen sechs Uhr nach Hause kommen,
lassen es überhaupt ausfallen und essen nach ihrer Heimkehr sogleich
zu Abend. Soweit ein Vesper eingenommen wird, dürften
seine Kosten den Betrag von 15 Pfg. wohl nicht überschreiten.
Das Abendbrot endlich läßt sich mit etwa 35 Pfg. in Ansatz
bringen.
Im ganzen ergeben sich demnach folgende Ausgaben für Kost
und Logis pro Woche: