Full text : Die deutsche Zigarettenindustrie

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Daß  von  anderen  Krankheiten  Blutarmut  und  Bleichsuch  t,
speziell  bei  den  Tabakarbeiterinnen,  einen  besonders  breiten  Raum
einnehmen,  bestätigt  nur,  was  in  dieser  Beziehung  schon  weiter
oben  gesagt  ist.
E.  Die  Organisation  der  Arbeiter.
Die  Zigaretten-Handarbeiter  und  -Handarbeiterinnen  gehören,
soweit  organisiert,  dem  D  eutschen  Tabakarbeiter-Verband,
der  ältesten  gewerkschaftlichen  Organisation  Deutschlands,  an.  Im
Jahre  1865  von  F.  G.  Fritsche  in  Leipzig  als  „Unterstützungsverein
deutscher  Tabakarbeiter“  begründet,  wurde  derselbe  zur  Zeit  des
Sozialistengesetzes  unterdrückt  und  dann  erst  wieder  im  Jahre  1882
als  Reiseunterstützungsverein  in  Bremen  zu  neuem  Dasein  erweckt.
Im  Laufe  der  Jahre  hat  dieser  Verein,  der  seit  1899  oben  genannten ­
  Namen  führt,  sein  Tätigkeitsgebiet  immer  mehr  erweitert.  Außer
Reise-  gewährt  er  jetzt  auch  Arbeitlosen-,  Streik-,  Kranken-  und
Wöchnerinnenunterstützung  sowie  Umzugs-  und  Sterbegeld.  Zu
seinen  Mitgliedern  zählte  er  am  Schlüsse  des  Jahres  1907  insgesamt
29922  und  zwar  16075  männliche  und  13847  weibliche  Personen.
Unter  diesen  sind  alle  Arbeiterkategorien  der  Tabakindustrie
vertreten.
Von  den  Zigarettenarbeitern  zählt  der  Tabakarbeiter-Verband ­
  etwa  2500—3000  zu  seinen  Mitgliedern.  Relativ  am  stärksten ­
  ist  hierbei  die  Organisation  in  Berlin,  wo  50—60°/o  aller
Zigarettenarbeiter  und  -arbeiterinnen  dem  Deutschen  Tabakarbeiter-Verband
  angehören  ;  am  geringsten  ist  die  Beteiligung  am  Verband
in  Ost-  und  Westpreußen,  wo  nur  wenige  Prozent  der  gesamten ­
  Arbeiterschaft  zu  seinen  Mitgliedern  zählen.
Eine  besondere  Vergangenheit  hat  der  Verband  in  Dresden.
Haben  doch  daselbst  im  Jahre  1905  die  Zigarettenarbeiter  um  das
Recht,  zum  Tabakarbeiter-Verband  gehören  zu  dürfen,  einen  erbitterten ­
  Kampf  führen  müssen,  da  ihnen  von  den  Arbeitgebern
die  Mitgliedschaft  an  demselben  untersagt  worden  war.  Dies  kam
folgendermaßen:
In  einer  Zigarettenfabrik,  die  im  Verlaufe  der  schon  weiter
oben  erwähnten  1905er  Lohnbewegung  ihren  Arbeitern  Zulagen
bewilligt  hatte,  war  von  den  organisierten  an  die  nicht  organisierten
Arbeiter  die  Aufforderung  gerichtet  worden,  dem  Verband  beizutreten, ­
  da  auch  sie  die  Vorteile,  die  durch  die  Organisation  errungen
seien  (Lohnerhöhung),  mitgenössen.  Hierbei  waren  wohl  auch  einige
            
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