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Konsumenten geraucht werden, nämlich die Fünfsechstel-Pfennig-
Zigaretten, mit einer Steuer von 24 Prozent ihres Wertes belastet
sind, während der Steuerbetrag z. B. bei einer Zehnpfennig-Zigarette,
also der ausgesprochenen Zigarette des reichen Mannes, nur 15
Prozent des Wertes der Zigarette ausmacht!
Daß die Steuerklasseneinteilung, wie man wohl annehmen könnte,
einen gewissen Einfluß auf die Preisbildung bei den Zigaretten aus
übe, muß auf Grund der Ergebnisse, die angestellte Unter
suchungen und sorgfältige Erkundigungen bei Fachleuten geliefert
haben, verneint werden. So befanden sich, um nur einen Fall
herauszugreifen, unter den 242 Zigarettensorten, die in fünf beliebig
herausgegriffenen Nummern fünf verschiedener Fachzeitungen *) an-
geboten werden:
3
in
der Preislage
von
5 /e
Pfg.
35
in
der Preislage
von
5 Pfg.
6
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n
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1
11
14
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11
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11
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11
2'/j
11
21
11
11
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11
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43
11
ii
11
11
3
11
2
11
11
n
11
12 „
9
n
11
n
3V-2
n
3
11
n
11
11
15 „
36
11
ii
11
11
4
n
1
11
11
n
n
20 „
Die Querstriche deuten jeweils das Ende einer Steuerklasse an!
Fliernach werden besonders viele Sorten in den von der Steuer
ungünstig gestellten Preislagen von 2, 3 und 4 Pfg. hergestellt,
weil sich diese geraden Beträge offenbar am meisten
der Gunst des Publikums erfreuen 1 2 ).
Die Steuer ist vom Fabrikanten durch Anbringung von Steuer
zeichen (Banderolen) an die Packungen, die damit verschlossen
werden müssen, zu entrichten, bevor die steuerpflichtigen Produkte
aus der Erzeugungsstätte entfernt werden. Gegen Sicherheitsstellung
erfolgt eine Stundung der Steuerbeträge auf die Dauer von sechs
Monaten (Z.-G. § 3). Über Zu- und Abgang von Erzeugnissen, die
der Zigarettensteuer unterliegen, ist im Betriebe genau Buch zu
1) „Vereinigte Tabak-Zeitungen“ Nr. 28, 1908; „Süddeutsche Tabak-Zeitung“
Nr. 43, 1908; Erstes Offertenblatt etc. Nr. 510, 1908; „Die Tabakwelt“ Nr. 29,
1908; „Deutsche Tabak-Zeitung“ Nr. 29, 1908.
2) Vergl. hierzu auchManoli: „Innerhalb der einzelnen Kategorien drängt
sich die Hauptmasse der unteren Grenze zu, so daß bei der billigsten Kategorie
der Einzelverkaufspreis in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle 1 Pf. und darunter,
nicht aber 1 1 /2 Pf. beträgt.“