Full text: Die deutsche Zigarettenindustrie

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Konsumenten geraucht werden, nämlich die Fünfsechstel-Pfennig- 
Zigaretten, mit einer Steuer von 24 Prozent ihres Wertes belastet 
sind, während der Steuerbetrag z. B. bei einer Zehnpfennig-Zigarette, 
also der ausgesprochenen Zigarette des reichen Mannes, nur 15 
Prozent des Wertes der Zigarette ausmacht! 
Daß die Steuerklasseneinteilung, wie man wohl annehmen könnte, 
einen gewissen Einfluß auf die Preisbildung bei den Zigaretten aus 
übe, muß auf Grund der Ergebnisse, die angestellte Unter 
suchungen und sorgfältige Erkundigungen bei Fachleuten geliefert 
haben, verneint werden. So befanden sich, um nur einen Fall 
herauszugreifen, unter den 242 Zigarettensorten, die in fünf beliebig 
herausgegriffenen Nummern fünf verschiedener Fachzeitungen *) an- 
geboten werden: 
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der Preislage 
von 
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Pfg. 
35 
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der Preislage 
von 
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11 
11 
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n 
20 „ 
Die Querstriche deuten jeweils das Ende einer Steuerklasse an! 
Fliernach werden besonders viele Sorten in den von der Steuer 
ungünstig gestellten Preislagen von 2, 3 und 4 Pfg. hergestellt, 
weil sich diese geraden Beträge offenbar am meisten 
der Gunst des Publikums erfreuen 1 2 ). 
Die Steuer ist vom Fabrikanten durch Anbringung von Steuer 
zeichen (Banderolen) an die Packungen, die damit verschlossen 
werden müssen, zu entrichten, bevor die steuerpflichtigen Produkte 
aus der Erzeugungsstätte entfernt werden. Gegen Sicherheitsstellung 
erfolgt eine Stundung der Steuerbeträge auf die Dauer von sechs 
Monaten (Z.-G. § 3). Über Zu- und Abgang von Erzeugnissen, die 
der Zigarettensteuer unterliegen, ist im Betriebe genau Buch zu 
1) „Vereinigte Tabak-Zeitungen“ Nr. 28, 1908; „Süddeutsche Tabak-Zeitung“ 
Nr. 43, 1908; Erstes Offertenblatt etc. Nr. 510, 1908; „Die Tabakwelt“ Nr. 29, 
1908; „Deutsche Tabak-Zeitung“ Nr. 29, 1908. 
2) Vergl. hierzu auchManoli: „Innerhalb der einzelnen Kategorien drängt 
sich die Hauptmasse der unteren Grenze zu, so daß bei der billigsten Kategorie 
der Einzelverkaufspreis in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle 1 Pf. und darunter, 
nicht aber 1 1 /2 Pf. beträgt.“
	        
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