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führen. Die Bestände werden von Zeit zu Zeit amtlich festgestellt
und mit den Anschreibungen verglichen (Z.-G. § 11).
Alle diese Vorschriften sind geeignet, die kleineren Fabrikanten
zu Gunsten der größeren zu benachteiligen, denn
1. macht die notwendige Verauslagung der Steuer jetzt zum
Betriebe von Zigarettenfabriken größere Mittel als früher erforderlich;
diese zu beschaffen, ist aber für den kapitalarmen Kleinfabrikanten
schwieriger als für den Großfabrikanten;
2. ist es der Mehrzahl der kleineren und mittleren Fabrikanten
wegen der geforderten „Bestellung voller Sicherheit“ unmöglich
gemacht, Stundung der Steuer zu erlangen; der Großfabrikant da
gegen wird meistens in der Lage sein, Sicherheiten zu stellen, und
wird so durch Inanspruchnahme des Steuerkredits Zinsverluste ver
meiden können *);
3. findet in allen größeren Betrieben eine genaue Buchführung
statt, so daß die Führung der vorgeschriebenen Kontrollbücher hier
keine besonderen Schwierigkeiten und Mühen verursacht. Den
kleineren Fabrikanten dagegen, die früher überhaupt keine Bücher
führten, ist die notwendig gewordene, ungewohnte Schreiberei eine
Plage, die ihnen eine ganze Masse Zeit raubt.
Steuerträger sollte eigentlich nach Absicht des Gesetzgebers
der Konsument sein; in Wirklichkeit haben jedoch in den meisten
Fällen Fabrikant und Händler, gezwungen durch die Konkurrenz,
die gesamten Steuerspesen auf ihr Konto übernehmen müssen. Maß
gebend war hierbei das Verhalten der maschinellen Großbetriebe,
in deren Interesse es vor allem lag, einen Rückgang des Konsums
zu verhindern und ihren Umsatz auf alter Höhe zu halten; denn
Abnahme des Absatzes wäre für sie gleichbedeutend gewesen mit
teilweiser Entwertung der in ihren Betrieben fixierten Kapitalmassen
und relativer Steigerung der Produktionskosten.
Zum Teil suchten die Fabrikanten durch Verkleinerung des
Formates der Zigaretten und dadurch erzielte Ersparung von Tabak
und Papier, ferner durch Ersparnisse an Verpackung, Löhnen usw.,
1) In jüngster Zeit hat sich in Berlin eine Aktien-Gesellschaft („Erste Berliner
Kautionsgesellschaft“) gebildet, die es übernimmt, gegen geringe Vergütung die er
forderlichen Sicherheiten für die mit ihr in Geschäftsverbindung stehenden Fabri
kanten zu stellen. „Irgendwelche materielle Sicherheit beansprucht die Gesellschaft
nicht, sondern sie beschränkt sich lediglich auf Auskünfte“ (Vereinigte Tabak
zeitungen, Jahrgang 1908, Nr. 28, Seite 23 ff.). Dieses Unternehmen dürfte, falls es
hält, was es verspricht, gerade für die kleineren und mittleren Fabrikanten eine
recht segensreiche Institution werden.
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