Full text: Die deutsche Zigarettenindustrie

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führen. Die Bestände werden von Zeit zu Zeit amtlich festgestellt 
und mit den Anschreibungen verglichen (Z.-G. § 11). 
Alle diese Vorschriften sind geeignet, die kleineren Fabrikanten 
zu Gunsten der größeren zu benachteiligen, denn 
1. macht die notwendige Verauslagung der Steuer jetzt zum 
Betriebe von Zigarettenfabriken größere Mittel als früher erforderlich; 
diese zu beschaffen, ist aber für den kapitalarmen Kleinfabrikanten 
schwieriger als für den Großfabrikanten; 
2. ist es der Mehrzahl der kleineren und mittleren Fabrikanten 
wegen der geforderten „Bestellung voller Sicherheit“ unmöglich 
gemacht, Stundung der Steuer zu erlangen; der Großfabrikant da 
gegen wird meistens in der Lage sein, Sicherheiten zu stellen, und 
wird so durch Inanspruchnahme des Steuerkredits Zinsverluste ver 
meiden können *); 
3. findet in allen größeren Betrieben eine genaue Buchführung 
statt, so daß die Führung der vorgeschriebenen Kontrollbücher hier 
keine besonderen Schwierigkeiten und Mühen verursacht. Den 
kleineren Fabrikanten dagegen, die früher überhaupt keine Bücher 
führten, ist die notwendig gewordene, ungewohnte Schreiberei eine 
Plage, die ihnen eine ganze Masse Zeit raubt. 
Steuerträger sollte eigentlich nach Absicht des Gesetzgebers 
der Konsument sein; in Wirklichkeit haben jedoch in den meisten 
Fällen Fabrikant und Händler, gezwungen durch die Konkurrenz, 
die gesamten Steuerspesen auf ihr Konto übernehmen müssen. Maß 
gebend war hierbei das Verhalten der maschinellen Großbetriebe, 
in deren Interesse es vor allem lag, einen Rückgang des Konsums 
zu verhindern und ihren Umsatz auf alter Höhe zu halten; denn 
Abnahme des Absatzes wäre für sie gleichbedeutend gewesen mit 
teilweiser Entwertung der in ihren Betrieben fixierten Kapitalmassen 
und relativer Steigerung der Produktionskosten. 
Zum Teil suchten die Fabrikanten durch Verkleinerung des 
Formates der Zigaretten und dadurch erzielte Ersparung von Tabak 
und Papier, ferner durch Ersparnisse an Verpackung, Löhnen usw., 
1) In jüngster Zeit hat sich in Berlin eine Aktien-Gesellschaft („Erste Berliner 
Kautionsgesellschaft“) gebildet, die es übernimmt, gegen geringe Vergütung die er 
forderlichen Sicherheiten für die mit ihr in Geschäftsverbindung stehenden Fabri 
kanten zu stellen. „Irgendwelche materielle Sicherheit beansprucht die Gesellschaft 
nicht, sondern sie beschränkt sich lediglich auf Auskünfte“ (Vereinigte Tabak 
zeitungen, Jahrgang 1908, Nr. 28, Seite 23 ff.). Dieses Unternehmen dürfte, falls es 
hält, was es verspricht, gerade für die kleineren und mittleren Fabrikanten eine 
recht segensreiche Institution werden. 
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