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Der geringe deutsche Export richtet sich heute in der Haupt
sache nach Holland und Skandinavien. Er wies in den letzten
Jahren (bis 1906) dank den lebhaften Exportbemühungen der immer
leistungsfähiger gewordenen Großfabrikantenschaft wieder einmal
eine steigende Tendenz auf. In jüngster Zeit ist er jedoch wieder
zurückgegangen, was zum Teil auf die große Konkurrenz zurück
zuführen ist, die gerade in neuester Zeit den deutschen Zigaretten
in Skandinavien vom amerikanischen Tabaktrust bereitet wird 1 ),
zum Teil aber auch eine Folge der gewaltigen Zollerhöhung ist, die
im Jahre 1908 (mit Wirkung vom 6. 5. 08 ab) in einem für den
deutschen Export so wichtigen Lande wie Dänemark erfolgte.
Wurde doch daselbst zu betreffendem Zeitpunkte der Zollsatz für
Zigaretten nicht nur auf das Doppelte erhöht, sondern auch noch
ein Zuschlagszoll von 30 Proz. ad valorem eingeführt 1 2 )„-
Ist der Export so schon möglichst erschwert, so wird er es
noch mehr durch die deutschen steuergesetzlichen Vorschriften.
Nach diesen dürfen Zigaretten, die von der Zigarettensteuer befreit
bleiben sollen, nur unter Steueraufsicht ausgeführt werden, d. h.
sie müssen unter Aufsicht eines hierzu besonders in die Fabrik be
rufenen Steuerbeamten, der natürlich auch bezahlt werden muß, in
Kisten verpackt werden, die dann der Beamte versiegelt. Für den
Steuerbetrag haftet der exportierende Fabrikant auch weiterhin noch
so lange, bis der Ausgang über die Grenze dem am Orte der Fabrik
befindlichen Steueramte nachgewiesen ist.
Auf Antrag wird dem Exporteur auch eine Rückvergütung
des gezahlten Tabakzolles gewährt; dieselbe beträgt für
Zigaretten ohne Mundstück 90 Mark pro 100 Kilo des Reingewichts
der Erzeugnisse 3 ) und für Zigaretten mit Mundstück 93 Mark für
je 100 Kilo ihres Inhaltes an Tabak 4 ).
Der Export erstreckt sich im wesentlichen nur auf billigere
Fabrikate. Es wurden in den letzten 29 Jahren folgende Mengen
ausgeführt:
1) Vergl. hierzu: Dresdener Handelskammerbericht 1907, Teil II, Seite 121.
2) Der Zoll beträgt heute :
1. in Dänemark: 0,64 Kronen (= 0,72 Mark) pro Kilo Zigaretten und
30 Prozent ad valorem,
2. in Norwegen: 6 Kronen (= 6,75 Mark) pro Kilo Zigaretten,
3. in Holland: 0,4 Gulden (= 0,67 Mark) pro Kilo Zigaretten.
3) Es ist hierbei ein Mindesttabakgehalt von 97 Prozent und ein Fabrikations
verlust von 10 Prozent angenommen.
4) Es ist ein Fabrikationsverlust von 10 Prozent angenommen.