110 Erstes Buch. Die Begründer.
vieler einzelner geradezu im Wege“ 1 ). Diese Voraussage ist, wie so viele'
andere, durch die Tatsachen widerlegt worden. England hat im 19. Jahr
hundert fast vollständig die „Utopie“ des absoluten Freihandels ver
wirklicht.
Ohne Illusionen über die Zukunft, verurteilt er ebensowenig alle
Maßnahmen der Vergangenheit. Er rechtfertigt sogar selbst gewisse
Akte der merkantilistischen Politik. So schreibt er, daß die Navigations
akte 2 ) dem Handel nicht günstig gewesen sind; sie waren aber vielleicht
die weiseste handelspolitische Verordnung Englands, denn „die nationale
Verteidigung ist weit wichtiger als Reichtum“ 3 4 5 ). In einem anderen Falle
tritt er für die Berechtigung der Einfuhrzölle ein, wenn nämlich die iß 1
Lande hergestellten gleichen Waren einer Binnensteuer unterliegen 5
in diesem Falle stellt der Zoll nur die durch die Steuer gestörten normalen
Konkurrenzbedingungen wieder her. Auch verwirft er Vergeltungs
zölle nicht absolut, wenn sie auf Abschaffung fremder Zölle hinzielen *)-
Und endlich gibt er zu, daß für Industrien, die seit langem durch Zölle
besonders geschützt waren, und die eine große Anzahl Arbeiter beschäf
tigen, die Zollfreiheit nur allmählich eingeführt werden könne 8 ).
Smith kommt zu folgenden praktischen Schlußfolgerungen: an
Stelle der zahllosen Zölle, die die Einfuhr und die Produktion er
schweren, sollte England sich mit einer gewissen Anzahl rein fiskalischer
Zölle auf solche ausländische Waren begnügen, deren Verbrauch sehr
allgemein ist; wie Wein, Alkohol, Zucker, Tabak, Kakao. Dieses mit
einer weitgehenden Handelsfreiheit völlig vereinbare System würde
der Staatskasse sehr bedeutende Einnahmen sichern und die Verluste,
die sich für sie aus der Einführung des Freihandels ergeben, reichlich
ersetzen 6 * ).
England ist diesem Vorschläge gefolgt, und sein heutiges Zollsystem
beruht auf dieser Basis. Wenige Nationalökonomen können sich einer
so vollständigen Verwirklichung ihrer Ideen rühmen.
1) Völkerreichtum II, S. 26, B. IV, Kap. II am Ende.
2 ) Man nennt „Navigationsakte (Acts of navigation) eine Reihe von Gesetzen?
deren wichtigste aus der Zeit Cromwell’s stammen. Ihr Zweck war, den englische 11
Handel zu zwingen, sich fast ausschließlich englischer Schiffe zu bedienen, um so e* 116
starke englische Flotte zu schaffen und die Vorherrschaft der holländischen Schif fe
zu vernichten. Diese Gesetze scheinen auch wirklich außerordentlich zu der enorme* 1
Entwicklung der englischen Flotte beigetragen zu haben.
3 ) Völkerreichtum II, S. 22, B. IV, Kap. II.
4 ) Aber „wenn keine Wahrscheinlichkeit dafür vorhanden ist, daß man solche®
Widerruf durchsetzen könne“, so verwirft er Vergeltungsmaßregeln, „denn es sehe 111
eine schlechte Methode zu sein, den Schaden, der gewissen Klassen unseres Volk eS
zugefügt wird, dadurch wieder gutmachen zu wollen, daß wir selbst nicht nur dies® 11
Klassen, sondern auch fast allen übrigen Schaden zufügen“ (II, S. 24, B. IV, Kap. D'”
5 ) Die Besprechung dieser verschiedenen Fälle findet sich am Ende tle "
II. Kapitels des IV. Buches.
') Dies System wird im V. Buch, Kap. II, 2. Teil, § 5 erörtert.