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seine Lehre jedem sozialistischen oder kommunistischen Organisationsplan
den Weg und verhinderte sogar jede Reform, die darauf abzielte,
die Lage der Armen zu verbessern, weil man sagte, daß sie doch keine
andere Wirkung haben könnte, als die Anteile der Anteilhaber zur gleichen
Zeit mit der zu verteilenden Menge zu vermehren, und folglich zu nichts
führen würde.
Trotzdem haben die Lehren Malthus’, obgleich sie so viele Erbitterung
hervorgerufen haben, dem wirtschaftlichen Unterrichte als
Grundlage gedient; manchmal, um, wie schon gesagt, berechtigte
Forderungen zurückzuweisen, und dann auch, um große klassische,
volkswirtschaftliche Gesetze aufzubauen, wie z. B. die der Grundrente
oder des Lohnfonds. Auf der anderen Seite haben sie dazu
gedient, die Familie und das Eigentum zu rechtfertigen, weil man
beides als mächtige Hemmnisse gegen eine unbedachte Kindererzeugung
auf Grund der Verantwortlichkeit, die sie schaffen, darstellte
1 ).
halten. „Es mag unwahrscheinlich klingen, daß man mit Geld die Lage des Armen
nicht verbessern kann, ohne die der Gesellschaft zu verschlechtern. Aber so unwahrscheinlich
das auch klingt, so glaube ich doch, daß es die Wahrheit ist“ (S. 365). Hiergegen
kann man einwenden, daß auch, wenn das Almosen keine Güter erzeugt, was
selbstverständlich ist, es doch aus den Händen des Reichen in die Hände des Armen
eine gewisse Verbrauchskraft überträgt. Die Verbrauchskraft des letzteren wird daher
in dem Maße gesteigert, wie die Verbrauchskraft des ersteren beschränkt wird.
Malthus verurteilt nicht nur das Geldalmosen, sondern auch das Sach- und sogar
das Arbeitsalmosen; er erkennt es nur in der Form von Unterricht an, weil dieses
eines der Güter ist, die jedermann hingeben kann, ohne den anderen etwas zu nehmen
(S. 668).
Eine so kategorische Ansicht scheint das Verbot jeder gesetzlichen oder privaten
Unterstützung zu bedingen. Er verlangt auch: „die allmähliche Abschaffung der
Armengesetze (poor laws) und jeder systematischen Unterstützung, die den Armen
Hilfe bietet, auf die er rechnen kann; aber er erkennt die „glücklichen Erfolge der
bei Gelegenheit mit Vorsicht gegebenen Hilfe“ an. Wenn es ihm auch nicht gelungen
ist, die „poor laws“ zur Abschaffung zu bringen, so haben seine Ideen doch auf ihre
Reorganisation 1832 Einfluß ausgeübt.
Hervorgehoben muß werden, daß diese malthusische Lehre gerade das Gegenteil
von dem ist, was heute in Frankreich gelehrt wird, wonach die Solidarität die christliche
Mildtätigkeit ersetzen soll; die Unterstützung soll nicht eine Wohltat für die
Unbemittelten, sondern ihr gutes Recht sein und dem Individuum wie den privaten
Einrichtungen entzogen werden, um in die Hände des Staates überzugehen. Allerdings
werden in Frankreich die Ratschläge Malthus’ in Hinsicht auf die Präventivmittel
sogar von den Armen so genau befolgt, daß die von ihm befürchteten Gefahren,
soweit das gesetzliche Unterstützungsrecht in Betracht kommt, nämlich das Anschwellen
der Zahl armer Kinder, kaum zu fürchten sind.
*) Es ist aber nicht nachweisbar, daß dies die Gedanken Malthus’ über diese
Fragen gewesen seien.
Was den Grundbesitz, oder wenigstens den kleinen Grundbesitz anlangt, sah
er darin im Gegenteil einen Ansporn für die Vermehrung der Bevölkerung. Das merkwürdigste
aber ist, daß er sein Beispiel hierfür Frankreich entlehnt, wo heute gerade
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