158
Erstes Buch. Die Begründer.
Ungerechtigkeit, die den Namen „Enclosure Acts“ trägt, sich vollzog,
der Gesetze, auf Grund derer die Grundbesitzer die noch freien Gemeinde
ländereien zu ihren Domänen schlugen. Eine sehr beredte graphische
Darstellung Cannan’s zeigt die Parallelität zwischen der Anzahl der
Enclosuregesetze, die jedes Jahr bewilligt worden waren und der Er
höhung des Getreidepreises 1 ).
Eine im Jahr 1813 vom Unterhaus ernannte Kommission, die eine
Untersuchung über die Getreidepreise anstellen sollte —• die Grund
besitzer fürchteten nämlich, daß mit dem Friedensschlüsse die Getreide
preise infolge der dann zu erwartenden Getreideeinfuhr stark fallen
würden —, kam zu dem Schluß, daß die neuen in Kultur genommenen
Felder das Getreide nicht unter 80 sh das Quarter (34 Fr. den Hektoliter)
hervorbringen könnten. Was für ein Argument zugunsten der Theorie
Ricardo’s! 2 )
Kann man jedoch der Notwendigkeit nicht entrinnen, Felder zweiter
oder dritter Klasse zu bewirtschaften? Kann man nicht zunächst durch
intensivere Kultur den Ertrag der alten Felder erhöhen ? Zweifellos kann
man dies bis zu einem bestimmten Punkte. Es ist aber widersinnig zu
glauben, daß man auf einer begrenzten Oberfläche eine unbegrenzte Menge
Lebensmittel hervorbringen kann 3 ). Überall gibt es eine allerdings
elastische Grenze, die der Fortschritt in der landwirtschaftlichen Wissen
schaft sicherlich weit über jede Voraussicht hinaus zurückschieben kann;
aber lange bevor der Landwirt diese ideale Grenze erreicht hat, stellt er
die Arbeit ein, weil ihn die Praxis gelehrt hat, daß „der Preis nicht die
Mühe lohnt“, wie das Sprichwort sagt, nämlich, daß der Mehraufwand
b Die „Acts of enclosure“ (Einhegungsgesetze) haben in England am Ende des
XVIII. und am Anfänge des XIX. Jahrhunderts unter Zustimmung der öffentlichen
Meinung überhand genommen. Durch diese Gesetze autorisierte das Parlament die
Aneignung des Gemeindelandes Von 1700—1845 zählt man 3835 dieser Verordnungen,
durch die 7 622 664 Acker „eingehegt“, d. h. von den Grundbesitzern aus dem Ge
meindeland angeeignet wurden. Erst 1845 tritt ein Umschwung in der Gesetzgebung
und in der öffentlichen Meinung ein.
a ) Immerhin könnten die Gegner Ricardo’s behaupten, daß nicht die Urbarmachung
dieser neuen Ländereien es war, die im Einklang mit der RiCARDO’schen Lehre den Preis
des Kornes hat steigen lassen, sondern daß es das Wachstum der Nachfrage war,
das die Preiserhöhung herbeiführte und dann die Aneignung und Urbarmachung dieser
neuen Ländereien veranlaßte. Diese zweite Auslegung erscheint als wahrscheinlich.
*) Es gibt einen anderen Ausweg, nämlich die Kulturart zu wechseln. Es ist in
der Tat möglich, daß irgendein in die vierte Klasse eingereihtes Grundstück in die erste
Klasse aufsteigt, wenn ein gescheiter Landwirt es, statt mit Weizen, mit Wein, oder
vielleicht sogar mit Rosen bestellt. Aber darin liegt keine Widerlegung des Renten
gesetzes, wie Fontenay, ein glühender Anhänger Bastiat’s, behauptet. Wenn das
schlechte Weizenland erstklassiges Rosenland wird, dann scheidet es als Weizenland
überhaupt aus, aber es tritt in die Reihe des Rosenlandes und wird geradeso von dem
Tage an eine Rente ergeben, wo man Grundstücke, die dieser Kultur weniger günstig
sind, für die Rosenzucht brauchen wird.