Full text : Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Erstes  Buch.  Die  Begründer.

Ungerechtigkeit,  die  den  Namen  „Enclosure  Acts“  trägt,  sich  vollzog,
der  Gesetze,  auf  Grund  derer  die  Grundbesitzer  die  noch  freien  Gemeindeländereien ­
  zu  ihren  Domänen  schlugen.  Eine  sehr  beredte  graphische
Darstellung  Cannan’s  zeigt  die  Parallelität  zwischen  der  Anzahl  der
Enclosuregesetze,  die  jedes  Jahr  bewilligt  worden  waren  und  der  Erhöhung ­
  des  Getreidepreises 1 ).
Eine  im  Jahr  1813  vom  Unterhaus  ernannte  Kommission,  die  eine
Untersuchung  über  die  Getreidepreise  anstellen  sollte  —•  die  Grundbesitzer ­
  fürchteten  nämlich,  daß  mit  dem  Friedensschlüsse  die  Getreidepreise ­
  infolge  der  dann  zu  erwartenden  Getreideeinfuhr  stark  fallen
würden  —,  kam  zu  dem  Schluß,  daß  die  neuen  in  Kultur  genommenen
Felder  das  Getreide  nicht  unter  80  sh  das  Quarter  (34  Fr.  den  Hektoliter)
hervorbringen  könnten.  Was  für  ein  Argument  zugunsten  der  Theorie
Ricardo’s! 2 )
Kann  man  jedoch  der  Notwendigkeit  nicht  entrinnen,  Felder  zweiter
oder  dritter  Klasse  zu  bewirtschaften?  Kann  man  nicht  zunächst  durch
intensivere  Kultur  den  Ertrag  der  alten  Felder  erhöhen  ?  Zweifellos  kann
man  dies  bis  zu  einem  bestimmten  Punkte.  Es  ist  aber  widersinnig  zu
glauben,  daß  man  auf  einer  begrenzten  Oberfläche  eine  unbegrenzte  Menge
Lebensmittel  hervorbringen  kann 3 ).  Überall  gibt  es  eine  allerdings
elastische  Grenze,  die  der  Fortschritt  in  der  landwirtschaftlichen  Wissenschaft ­
  sicherlich  weit  über  jede  Voraussicht  hinaus  zurückschieben  kann;
aber  lange  bevor  der  Landwirt  diese  ideale  Grenze  erreicht  hat,  stellt  er
die  Arbeit  ein,  weil  ihn  die  Praxis  gelehrt  hat,  daß  „der  Preis  nicht  die
Mühe  lohnt“,  wie  das  Sprichwort  sagt,  nämlich,  daß  der  Mehraufwand
b  Die  „Acts  of  enclosure“  (Einhegungsgesetze)  haben  in  England  am  Ende  des
XVIII.  und  am  Anfänge  des  XIX.  Jahrhunderts  unter  Zustimmung  der  öffentlichen
Meinung  überhand  genommen.  Durch  diese  Gesetze  autorisierte  das  Parlament  die
Aneignung  des  Gemeindelandes  Von  1700—1845  zählt  man  3835  dieser  Verordnungen,
durch  die  7  622  664  Acker  „eingehegt“,  d.  h.  von  den  Grundbesitzern  aus  dem  Gemeindeland ­
  angeeignet  wurden.  Erst  1845  tritt  ein  Umschwung  in  der  Gesetzgebung
und  in  der  öffentlichen  Meinung  ein.
a )  Immerhin  könnten  die  Gegner  Ricardo’s  behaupten,  daß  nicht  die  Urbarmachung
dieser  neuen  Ländereien  es  war,  die  im  Einklang  mit  der  RiCARDO’schen  Lehre  den  Preis
des  Kornes  hat  steigen  lassen,  sondern  daß  es  das  Wachstum  der  Nachfrage  war,
das  die  Preiserhöhung  herbeiführte  und  dann  die  Aneignung  und  Urbarmachung  dieser
neuen  Ländereien  veranlaßte.  Diese  zweite  Auslegung  erscheint  als  wahrscheinlich.
*)  Es  gibt  einen  anderen  Ausweg,  nämlich  die  Kulturart  zu  wechseln.  Es  ist  in
der  Tat  möglich,  daß  irgendein  in  die  vierte  Klasse  eingereihtes  Grundstück  in  die  erste
Klasse  aufsteigt,  wenn  ein  gescheiter  Landwirt  es,  statt  mit  Weizen,  mit  Wein,  oder
vielleicht  sogar  mit  Rosen  bestellt.  Aber  darin  liegt  keine  Widerlegung  des  Rentengesetzes, ­
  wie  Fontenay,  ein  glühender  Anhänger  Bastiat’s,  behauptet.  Wenn  das
schlechte  Weizenland  erstklassiges  Rosenland  wird,  dann  scheidet  es  als  Weizenland
überhaupt  aus,  aber  es  tritt  in  die  Reihe  des  Rosenlandes  und  wird  geradeso  von  dem
Tage  an  eine  Rente  ergeben,  wo  man  Grundstücke,  die  dieser  Kultur  weniger  günstig
sind,  für  die  Rosenzucht  brauchen  wird.
            
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