Kapitel II. Saint-Simon, die Saint-Simonisten u. d. Ursprung des Kollektivismus. 233
Platz für die ersteren; nur die Fähigkeit und die Arbeit geben hier im
Prinzip ein Anrecht auf eine Entlohnung. Durch einen merkwürdigen
Mangel an Folgerichtigkeit jedoch betrachtet Saint-Simon das Kapital
als einen persönlichen „Einsatz“, der eine besondere Entlohnung recht
fertigt. Hier nun setzen die Saint-Simonisten ein. Ist es nicht offenbar,
daß das Privateigentum an Kapitalien das letzte der Privilegien vor
stellt? Die Revolution hat die Kastenvorteile verschwinden lassen;
sie hat das Recht des Ältesten, das in der Familie die Ungleichheit heiligte,
abgeschafft. Aber sie hat das persönliche Eigentum beibehalten, — das
Eigentum, das das ungerechteste aller Privilegien ausmacht, das Recht
des Eigentums „eine Abgabe von der Arbeit anderer zu erheben“! Denn
in diesem Rechte, ein Einkommen ohne Arbeit einzustreichen, definiert
sich für die Saint-Simonisten das Eigentum 1 ). „Im gewöhnlichen Sinne
des Wortes bedeutet Eigentum die Güter, die nicht dazu bestimmt sind,
sofort verbraucht zu werden, und die heute ein Recht auf ein Einkommen
geben. In diesem Sinne umfaßt es Grund und Boden und Kapitalien;
d. h. in der Sprache der Ökonomisten den Produktionsfonds. Für
ans sind der Grund und Boden und die Kapitalien, welcher Art sie auch
seien,, ARBEITSMITTEL, die Grundbesitzer und die Kapitalisten
(zwei Klassen, die in dieser Hinsicht nicht voneinander unterschieden
werden können) die TREUHÄNDER DIESER PRODUKTIONS
MITTEL; ihre Aufgabe besteht darin, sie unter die Arbeiter zu VER
TEILEN. Diese Verteilung geschieht auf Grund von Handlungen,
die zu Zinsen, Miete und Pacht Anlaß geben“ 2 ). So ist der Arbeiter
durch die Beschränkung des Eigentums auf einige Individuen dazu ge
zwungen, dem Eigentümer einen Teil der Früchte seiner Arbeit zu über
lassen. Eine derartige Verpflichtung ist aber weiter nichts, als eine Aus
beutung des Menschen durch den Menschen 3 ). Diese Ausbeutung
ist um so verwerflicher, weil sie, wie die feudalen Privilegien selbst, sowohl
für die Ausgebeuteten wie für die Ausbeuter auf Grund des Erbrechtes
zu einer ständigen Einrichtung geworden ist.
Wenn man den Saint-Simonisten entgegenhielte, daß Eigentümer
aad Kapitalisten nicht notwendigerweise Müßiggänger seien, daß in
Wirklichkeit viele davon arbeiten, um ihr Einkommen zu erhöhen, so
würden sie antworten, daß es sich hierum gar nicht handele. Selbst
verständlich mag ein Teil ihres Einkommens von ihrer persönlichen Arbeit
berrühren, aber das, was sie in ihrer Eigenschaft als Kapitalisten
erheben, kann doch nur von der Arbeit anderer geschaffen werden. Hierin
le gt die Ausbeutung!
') Ductrine de Saint-Simon, S. 182.
2 ,i Ebenda, S. 190ff.
3 ) Ebenda, S. 93.