Full text: Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Kapitel II. Saint-Simon, die Saint-Simonisten u. d. Ursprung des Kollektivismus. 233 
Platz für die ersteren; nur die Fähigkeit und die Arbeit geben hier im 
Prinzip ein Anrecht auf eine Entlohnung. Durch einen merkwürdigen 
Mangel an Folgerichtigkeit jedoch betrachtet Saint-Simon das Kapital 
als einen persönlichen „Einsatz“, der eine besondere Entlohnung recht 
fertigt. Hier nun setzen die Saint-Simonisten ein. Ist es nicht offenbar, 
daß das Privateigentum an Kapitalien das letzte der Privilegien vor 
stellt? Die Revolution hat die Kastenvorteile verschwinden lassen; 
sie hat das Recht des Ältesten, das in der Familie die Ungleichheit heiligte, 
abgeschafft. Aber sie hat das persönliche Eigentum beibehalten, — das 
Eigentum, das das ungerechteste aller Privilegien ausmacht, das Recht 
des Eigentums „eine Abgabe von der Arbeit anderer zu erheben“! Denn 
in diesem Rechte, ein Einkommen ohne Arbeit einzustreichen, definiert 
sich für die Saint-Simonisten das Eigentum 1 ). „Im gewöhnlichen Sinne 
des Wortes bedeutet Eigentum die Güter, die nicht dazu bestimmt sind, 
sofort verbraucht zu werden, und die heute ein Recht auf ein Einkommen 
geben. In diesem Sinne umfaßt es Grund und Boden und Kapitalien; 
d. h. in der Sprache der Ökonomisten den Produktionsfonds. Für 
ans sind der Grund und Boden und die Kapitalien, welcher Art sie auch 
seien,, ARBEITSMITTEL, die Grundbesitzer und die Kapitalisten 
(zwei Klassen, die in dieser Hinsicht nicht voneinander unterschieden 
werden können) die TREUHÄNDER DIESER PRODUKTIONS 
MITTEL; ihre Aufgabe besteht darin, sie unter die Arbeiter zu VER 
TEILEN. Diese Verteilung geschieht auf Grund von Handlungen, 
die zu Zinsen, Miete und Pacht Anlaß geben“ 2 ). So ist der Arbeiter 
durch die Beschränkung des Eigentums auf einige Individuen dazu ge 
zwungen, dem Eigentümer einen Teil der Früchte seiner Arbeit zu über 
lassen. Eine derartige Verpflichtung ist aber weiter nichts, als eine Aus 
beutung des Menschen durch den Menschen 3 ). Diese Ausbeutung 
ist um so verwerflicher, weil sie, wie die feudalen Privilegien selbst, sowohl 
für die Ausgebeuteten wie für die Ausbeuter auf Grund des Erbrechtes 
zu einer ständigen Einrichtung geworden ist. 
Wenn man den Saint-Simonisten entgegenhielte, daß Eigentümer 
aad Kapitalisten nicht notwendigerweise Müßiggänger seien, daß in 
Wirklichkeit viele davon arbeiten, um ihr Einkommen zu erhöhen, so 
würden sie antworten, daß es sich hierum gar nicht handele. Selbst 
verständlich mag ein Teil ihres Einkommens von ihrer persönlichen Arbeit 
berrühren, aber das, was sie in ihrer Eigenschaft als Kapitalisten 
erheben, kann doch nur von der Arbeit anderer geschaffen werden. Hierin 
le gt die Ausbeutung! 
') Ductrine de Saint-Simon, S. 182. 
2 ,i Ebenda, S. 190ff. 
3 ) Ebenda, S. 93.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.