Full text : Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Kapitel  II.  Saint-Simon,  die  Saint-Simonisten  u.  d.  Ursprung  des  Kollektivismus.  233

Platz  für  die  ersteren;  nur  die  Fähigkeit  und  die  Arbeit  geben  hier  im
Prinzip  ein  Anrecht  auf  eine  Entlohnung.  Durch  einen  merkwürdigen
Mangel  an  Folgerichtigkeit  jedoch  betrachtet  Saint-Simon  das  Kapital
als  einen  persönlichen  „Einsatz“,  der  eine  besondere  Entlohnung  rechtfertigt. ­
  Hier  nun  setzen  die  Saint-Simonisten  ein.  Ist  es  nicht  offenbar,
daß  das  Privateigentum  an  Kapitalien  das  letzte  der  Privilegien  vorstellt? ­
  Die  Revolution  hat  die  Kastenvorteile  verschwinden  lassen;
sie  hat  das  Recht  des  Ältesten,  das  in  der  Familie  die  Ungleichheit  heiligte,
abgeschafft.  Aber  sie  hat  das  persönliche  Eigentum  beibehalten,  —  das
Eigentum,  das  das  ungerechteste  aller  Privilegien  ausmacht,  das  Recht
des  Eigentums  „eine  Abgabe  von  der  Arbeit  anderer  zu  erheben“!  Denn
in  diesem  Rechte,  ein  Einkommen  ohne  Arbeit  einzustreichen,  definiert
sich  für  die  Saint-Simonisten  das  Eigentum 1 ).  „Im  gewöhnlichen  Sinne
des  Wortes  bedeutet  Eigentum  die  Güter,  die  nicht  dazu  bestimmt  sind,
sofort  verbraucht  zu  werden,  und  die  heute  ein  Recht  auf  ein  Einkommen
geben.  In  diesem  Sinne  umfaßt  es  Grund  und  Boden  und  Kapitalien;
d.  h.  in  der  Sprache  der  Ökonomisten  den  Produktionsfonds.  Für
ans  sind  der  Grund  und  Boden  und  die  Kapitalien,  welcher  Art  sie  auch
seien,,  ARBEITSMITTEL,  die  Grundbesitzer  und  die  Kapitalisten
(zwei  Klassen,  die  in  dieser  Hinsicht  nicht  voneinander  unterschieden
werden  können)  die  TREUHÄNDER  DIESER  PRODUKTIONSMITTEL; ­
  ihre  Aufgabe  besteht  darin,  sie  unter  die  Arbeiter  zu  VERTEILEN. ­
  Diese  Verteilung  geschieht  auf  Grund  von  Handlungen,
die  zu  Zinsen,  Miete  und  Pacht  Anlaß  geben“ 2 ).  So  ist  der  Arbeiter
durch  die  Beschränkung  des  Eigentums  auf  einige  Individuen  dazu  gezwungen, ­
  dem  Eigentümer  einen  Teil  der  Früchte  seiner  Arbeit  zu  überlassen. ­
  Eine  derartige  Verpflichtung  ist  aber  weiter  nichts,  als  eine  Ausbeutung ­
  des  Menschen  durch  den  Menschen 3 ).  Diese  Ausbeutung
ist  um  so  verwerflicher,  weil  sie,  wie  die  feudalen  Privilegien  selbst,  sowohl
für  die  Ausgebeuteten  wie  für  die  Ausbeuter  auf  Grund  des  Erbrechtes
zu  einer  ständigen  Einrichtung  geworden  ist.
Wenn  man  den  Saint-Simonisten  entgegenhielte,  daß  Eigentümer
aad  Kapitalisten  nicht  notwendigerweise  Müßiggänger  seien,  daß  in
Wirklichkeit  viele  davon  arbeiten,  um  ihr  Einkommen  zu  erhöhen,  so
würden  sie  antworten,  daß  es  sich  hierum  gar  nicht  handele.  Selbstverständlich ­
  mag  ein  Teil  ihres  Einkommens  von  ihrer  persönlichen  Arbeit
berrühren,  aber  das,  was  sie  in  ihrer  Eigenschaft  als  Kapitalisten
erheben,  kann  doch  nur  von  der  Arbeit  anderer  geschaffen  werden.  Hierin
le gt  die  Ausbeutung!

')  Ductrine  de  Saint-Simon,  S.  182.
2 ,i  Ebenda,  S.  190ff.
3 )  Ebenda,  S.  93.
            
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