Full text : Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Kapitel  V.  Proudhon  und  der  Sozialismus  von  1848.

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Ebensowenig  ist  er  bereit,  die  Hingebung  oder  die  Verbrüderung
als  wirksame  Lebensprinzipien  anzuerkennen.  Bedeuten  sie  doch  Aufopferung ­
  und  Unterordnung  eines  Menschen  unter  einen  anderen.  Die
Menschen  sind  aber  gleichberechtigt,  und  die  Grundregel  ihres  gegenseitigen ­
  Verkehrs  kann  nichts  Anderes  als  die  Gerechtigkeit  sein.
Das  ist  ein  für  Proüdhon  so  selbstverständliches  Axiom,  daß  er  sich
nicht  einmal  die  Mühe  nimmt,  es  zu  beweisen.  Es  kommt  ihm  nur  darauf
an,  die  Gerechtigkeit  zu  definieren.  Die  Gerechtigkeit,  sagt  er  in  seiner
»Ersten  Abhandlung“  (Premier  Memoire)  über  das  Eigentum  ist:
»die  Anerkennung  des  Anderen  als  einer  der  unseren  rechtsgleichen  Persönlichkeit“ ­
  (S.  191);  und  etwas  später:  „sie  ist  die  freiwillige  und  gegenseitige ­
  Achtung  der  menschlichen  Würde,  wo  immer,  in  welcher  Person
und  unter  welchen  Umständen  auch  immer  sie  gefährdet  sei,  und  welchen
Gefahren  auch  immer  uns  ihre  Verteidigung  aussetze“ 1 ).
Sie  steht  daher  im  gleichen  Range  wie  die  Gleichheit.  Wenn  wir
^ese  Definition  auf  die  wirtschaftlichen  Verhältnisse  zwischen  den  Menschen
anwenden,  so  finden  wir,  „daß  das  Prinzip  der  gegenseitigen  Achtung
sich  logischerweise  in  das  der  Gegenseitigkeit  der  Dienste  verwandelt  2 ).
Gleiches  Entgelt,  gleiche  Dienste:  das  ist  die  Aufgabe,  die  die  Mensch-Meit
  zu  lösen  hat;  nur  auf  diese  Weise  wird  die  Achtung  der  Gleichheit
2ur  Tatsache.  „Tu  einem  jeden,  was  du  willst,  daß  er  dir  tue“,  dieses
Prinzip  der  ewigen  Gerechtigkeit  läßt  sich  wirtschaftlich  durch  die  Gegenseitigkeit
  und  die  Reziprozität  der  Dienste  ausdrücken 3 ).  Die  Gegen-P'gentum,
  das  der  dem  Gemeineigentum  entgegengesetzte  Ausdruck  ist,  ist  der  zweite
«tz,  seine  Antithese.  Zu  ermitteln  bleibt  nur  der  dritte  Satz,  die  Synthese,  und
Wir  haben  die  gesuchte  Lösung“  (Mümoire  sur  la  Propriötö,  S.202).  Dieser  dritte
öatz  wird  nun  der  einfache  Besitzstand  sein,  d.  h.  das  Eigentum,  seines  Rechtes
4111  arbeitsloses  Einkommen  entkleidet.  —  „Man  schaffe  das  Eigentum  ab,  behalte
3b er  das  Besitzrecht  bei;  durch  diese  einzige  Änderung  im  Prinzip  wird  Alles  in  den
besetzen,  in  der  Regierung,  im  Wirtschaftsleben,  in  den  Einrichtungen  geändert;  das
Obel  verschwindet  von  der  Erde“  (l“M6moire  sur  la  propriötö,  l.Ausg.,  8.24.,).
‘«man  sieht,  hatte  Proudhon  nicht  den  Besuch  des  Hegelianers,  Karl  Grün  m  Paris,
lö .44,  abgewartet,  um  sich  der  hegelianischen  Terminologie  zu  bedienen  da  er  schon
«'(1840  diese  charakteristisch  HEGEL’schen  Formeln  anwendete.  Über  die  Beziehungen
•sehen  Proudhon  und  K.  Grün  siehe  Sainte-Beuve:  P.-J-  Proudhon.
*)  Justice  dans  la  Revolution  etc.,  Bd.  I,  S.  182  183.
,  a )  Ebenda,  S.  269;  „Ich  werde  keine  Zeit  mit  dem  Nachweis  verlieren,  daß
,  s  Pr| nzip  der  Reziprozität  der  Achtung  sich  logisch  in  die  Reziprozität  der  Dienste
W-rwandelt.  Ein  jeder  wird  verstehen,  daß,  wenn  die  Menschen  subjektiv  vor  der
^erechtigkdt  untereinander  gleich  sind,sie  das  nicht  weniger  gegenüber  der  Not  sind;
Z  < J? r i eni ge,  der  vorgibt,  die  immanente  Dienstbarkeit,  d.e  zu  uberwinden  das  Recht
"nd  die  Pfli cht  der  Gesellschaft  ist,  auf  seine  Brüder  abzuwälzen,  der  ist  ungerecht.  •
crz f i•*)  ^er  Gedanke  der  Reziprozität  wird  besonders  in  der:  Organisation  du
l ( i  .  de  la  circulation  entwickelt.  ((Euvres,  Bd.  VI,  S.  92  93,  und  mder
e  S^üörale  de  la  Revolution,  S.  97ff.)

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