Full text : Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

362

Drittes  Buch.  Der  Liberalismus.

der  Güter,  den  Preis  aller  produktiven  Dienste  zu  umfassen,  so  wie  sie
in  der  Saehleihe,  der  Pacht,  der  Miete  und  den  verzinslichen  Darlehen
auftreten,  denn  „derjenige,  der  Zeit  gewährt,  leistet  einen  Dienst“ 1 ).
Man  kann  sich  über  die  Offenherzigkeit,  mit  der  Bastiat  seinen
Triumph  bekannt  gibt,  lustig  machen,  denn  er  sieht  nicht,  daß  die  Weite
seiner  Formel  nur  deshalb  gestattet,  alles,  was  man  will,  hineinzulegen,
weil  sie  ein  leerer  Rahmen,  ein  für  alle  Schlösser  passender  Universalschlüssel ­
  ist.  Sie  läuft  darauf  hinaus,  daß  der  Wert  von  irgendeinem
Umstande  abhängt,  der  einen  Gegenstand  wünschenswert  machen  kann 2 ),
so  daß  wir  nach  dieser  Erklärung  nicht  klüger  sind  als  vorher.  Boi  näherer
Untersuchung  hat  diese  Definition  nicht  einmal  die  apologetische  Tragweite, ­
  die  Bastiat  offenbar  blendete.  Sie  kann  in  keiner  Weise  zu  einer
Rechtfertigung  des  Wertes  und  mit  ihm  des  Eigentums  dienen;  höchstens
gelingt  ihr  dies  auf  Grund  einer  vieldeutigen  Formel!  Denn  das  Wort
Dienste  läßt  glauben,  und  deshalb  hat  er  es  gewählt,  daß  jeder  Wert
eine  Wohltat  für  den  bedeutet,  der  ihn  empfängt,  und  ein  Verdienst  für
den,  der  ihn  gibt.  Es  ist  aber  sehr  leicht  möglich,  daß  dies  nicht  der  Fall
ist.  Der  Eigentümer  eines  Hauses  oder  eines  Grundstückes  in  der  City
von  London,  der  das  eine  zu  einem  fabelhaften  Preise  vermietet  oder  das
andere  ebenso  verkauft,  oder  der  Kapitalist,  der  einem  bedrängten  Geldbedürftigen ­
  Geld  zu  einem  Wucherzinse  leiht,  oder  sogar  der  Politiker,
der  sich  für  irgendeine  wertvolle  Konzession  ein  enormes  Bestechungsgeld
zahlen  läßt,  sie  alle  leisten  zweifelsohne  große  Dienste,  —  der  Beweis
hierfür  liegt  schon  darin,  daß  sie  darum  angegangen,  gebeten  und  bestürmt
worden  sind  —  und  daher  würde  der  hohe  Mietspreis,  die  hohen  Zinsen
*)  Harmonies,  Kap.  VII,  S.  236.  Es  ist  nicht  der  Mühe  wert,  hier  die  Diskussion ­
  vom  Jahre  1849  zwischen  Bastiat  und  Proudiion  über  die  Berechtigung  der
Zinsen  zu  analysieren  (die  in  den  (Euvres  Bastiat’s  unter  dem  Titel  Gratuitö  du
Crödit  veröffentlicht  ist).  Bastiat  stützt  sich  bald  auf  den  Gedanken,  daß  derjenige,
der  darleiht,  einen  Dienst  leistet,  und  daß  jede  Dienstleistung  eine  Entlohnung  verdient, ­
  oder  schärfer  ausgedrückt,  daß  das  geliehene  Kapital  produktiv  ist  (der  Hobel
gestattet,  mehr  Bretter  herzustellen),  und  daß  es  infolgedessen  nur  gerecht  ist,  wenn
der  Besitzer  des  Hobels  seinen  Teil  davon  erhält.  Proudhon  antwortet,  daß  er  keineswegs ­
  die  Berechtigung  des  Zinses  in  der  gegenwärtigen  Wirtschaftsordnung  bestreite,
aber  behaupte,  daß  dieser  Zins  nur  eine  historische  Kategorie  sei  (um  eine  spätere
Formel  anzuwenden),  und  daß  es  leicht  wäre,  ihn  in  einer  neuen  Wirtschaftsordnung
als  überflüssig  abzuschaffen.  Als  Mittel,  diese  neue  Wirtschaftsordnung  zu  verwirklichen, ­
  weist  er  auf  seine  banque  d’echange  hin  (siehe  oben).  Aber  da  die  beiden  Duellanten
niemals  dazu  kamen,  die  Degen  zu  kreuzen,  und  im  Leeren  fochten,  so  ist  diese  Diskussion ­
  ermüdend  und  hat  nicht  das  Geringste  zur  Lösung  des  Zinsproblems  beigetragen.
2 )  „Eine  Menge  Umstände  können  die  relative  Bedeutung  eines  Dienstes  erhöhen-Er
  erscheint  uns  mehr  oder  weniger  groß,  je  nachdem  er  uns  mehr  oder  weniger  nützFc
ist,  je  nachdem  mehr  oder  weniger  Personen  bereit  sind,  ihn  uns  zu  leisten;  je  nachdem
er  von  ihnen  mehr  oder  weniger  Arbeit,  Mühe,  Geschicklichkeit,  Zeit,  vorausgehende
Studium  erfordert;  je  nachdem  er  uns  selbst  mehr  oder  weniger  davon  erspar
(ebenda,  Kap.  V,  S.  146).
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.