Full text : Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Drittes  Buch.  Der  Liberalismus.

Eigentümlicherweise  stehen  die  Volks  Wirtschaftler  der  individualistischen, ­
  liberalen  Schule  diesen  Vereinigungen  wenig  wohlwollend
gegenüber 1 ).

§  5.  Das  Gesetz  der  Solidarität.
Dieses  Gesetz,  das  heute  jeder  imMunde  führt,  hat  Bastiat,  und  das
darf  nicht  vergessen  werden  (wie  es  fast  alle  Schriftsteller,  die  über  diesen
Gegenstand  schrieben,  taten)  als  der  erste  auf  einen  Ehrenplatz  in  der
Nationalökonomie  gestellt 2 ):  eins  der  leider  unvollendeten  Kapitel  der
„Harmonies“  trägt  die  Überschrift  „Solidaritö“,  und  Bastiat  erklärt
sogar:  „Die  ganze  Gesellschaft  ist  weiter  nichts  als  eine  Gesamtheit  von
sich  kreuzenden  Solidaritäten.“ 3 )
Täuschen  wir  uns  aber  nicht:  die  Solidarität  bedeutete  ihm  etwas
ganz  Anderes,  als  was  wir  heute  darunter  verstehen.  Auch  zieht  er  aus
ihr  durchaus  nicht  die  gleichen  Schlüsse.
Was  uns  heute  die  Solidaristen  lehren,  und  das,  worauf  sie  eine  neue
Moral  gründen  wollen,  ist,  daß  jedes  Individuum  Anderen  alles  das  verdankt, ­
  was  es  Gutes  und  Schlechtes  besitzt,  seinen  Reichtum  und  seine
Armut,  seine  Tugend  und  seine  Laster,  und  daß  es  daher  die  Pflicht  hat,
den  Anderen,  den  Enterbten,  das  Gute  zurückzugeben,  das  es  empfangen
hat,  —  und  ebenso  das  Recht,  von  den  Privilegierten  eine  Entschädigung
für  die  Übel  zu  verlangen,  denen  es  unterworfen  ist;  —  hiervon  leitet  man
die  gesetzliche  Verpflichtung  der  Unterstützung,  der  Versicherung,  des
Arbeiterschutzes,  des  Unterrichtes  und  der  Steuern  ab.  Diese  Lehre  ist
daher  eine  Verneinung  oder  zum  wenigsten!  eine  Abschwächung  des  strikten
Prinzips  der  individuellen  Verantwortlichkeit.
So  aber  versteht  es  Bastiat  durchaus  nicht.  Er  will  der  individuellen
Verantwortlichkeit  in  keiner  Weise  zu  nahe  treten,  denn  sie  ist  die  unentbehrliche ­
  Ergänzung  der  Freiheit.  Von  diesem  Gesichtspunkte  aus  erscheint ­
  ihm  die  Solidarität,  durch  die  gegenseitige  Abhängigkeit,  die  sie
schafft,  eher  als  beunruhigend.  Er  fragt  sich  sogar,  ob  man  „die  Solidarität
nicht  beschränken  muß,  um  die  gerechte  Vergeltung  der  Handlungen  zü
beschleunigen  und  sicherzustellen“?  Was  ihn  aber  mit  ihr  aussöhnt,  ist,
1)  Z.  B.  Yves  Guyot  in  dem  Journal  des  Lconomistes  von  1904  und
passim.  Und  von  sozialistischer  Seite,  Sorkl,  in  dem  soeben  angeführten  Buch.
2 )  Jedoch  hatte  er  das  Wort  nicht  erfunden;  wir  wiederholen,  daß  es  der  Sozians
Pierre  Leroux  war,  der  hierfür  das  Prioritätsrecht  beanspruchen  kann;  siehe  oben  S.  2o°-3
 )  Harmonies,  Kap.  XXI,  S.  624.
„Es  gibt  niemanden  auf  der  Erde,  dessen  Lage  nicht  von  Milliarden  Tatsacn
bestimmt  würde,  auf  die  seine  Entschlüsse  keinen  Einfluß  haben“  (ebenda,  S.
„Alle  profitieren  von  dem  Fortschritte  eines  Jeden,  ein  Jeder  profitiert  v
dem  Fortschritt  Aller“  (Harmonies,  Kap.  XI,  S.  411).
            
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