Full text : Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Kapitel  II.  Der  Staatssozialismus.

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deutend  erschienen,  daß  sie  darin  eine  wirklich  neue  Doktrin  gesehen
haben,  der  sie  in  den  verschiedenen  Ländern  verschiedene  Namen,  wie
»Staatssozialismus“  oder  „Kathedersozialismus“  in  Deutschland,  „Interventionismus“ ­
  in  Frankreich,  gegeben  haben.
In  Wirklichkeit  haben  wir  es  hier  nicht  mit  einem  ökonomischen
System  eigentlichen  Sinnes  zu  tun,  sondern  mit  einer  Auffassung  der
praktischen  Politik,  zu  der  man  von  den  verschiedensten  theoretischen
Gesichtspunkten  aus  gelangen  kann.  Die  Frage  nach  den  Grenzen  der
Kegierungstätigkeit  in  der  Güterproduktion  und  Verteilung  ist  eins  der
bedeutendsten  Probleme  der  Wirtschaftspolitik;  mit  Unrecht  sieht  man
aber  in  ihm  eine  grundlegende  wissenschaftliche  Frage,  die  gestatten  würde,
die  Volkswirtschaftler  gemäß  den  verschiedenen  Lösungen,  die  sie  ihr
geben,  zu  klassifizieren.  Es  ist  klar,  daß  diese  Lösungen  nicht  nur  von  rein
ökonomischen  Betrachtungen  abhängen,  sondern  auch  von  sozialen  und
politischen  Rücksichten,  dem  besonderen  Begriff,  den  man  sich  von  dem
allgemeinen  Interesse  macht,  und  von  dem  Vertrauen,  das  die  Natur  und
die  Form  der  Regierung  zu  jeder  Zeit  und  in  jedem  Lande  einflößen 1 ).
Ebenso  klar  ist,  daß  diese  Frage  sich  stets  von  Neuem  erheben  wird  solange, ­
  als  eine  Gesellschaft  und  eine  Regierung  bestehen  werden,  und  daß
Sle  beständig  neue  Antworten  erfordern  wird,  die  sich  den  neuen  Umständen, ­
  die  die  Geschichte  schafft,  anpassen  müssen.
Wie  erklärt  sich  nun  die  außerordentliche  Bedeutung,  die  in  einem
pgebenen  Augenblick  diese  Frage  in  der  Geschichte  der  Doktrinen  erjagt ­
  hat?
Wenn  die  Debatte  stets  auf  dem  Boden  geblieben  wäre,  auf  den
bMiTH  sie  gestellt  hatte,  würde  sie  aller  Wahrscheinlichkeit  nach  nicht
einem  so  leidenschaftlichen  Streit  Anlaß  gegeben  haben.  Hatte  doch
ßiöTH  das  Laisser-faire  hauptsächlich  auf  Grund  rein  wirtschaftlicher  Argumente ­
  verteidigt.  Unter  dem  wachsenden  Einfluß  des  politischen  Individualismus ­
  und  Liberalismus  trat  jedoch  fast  überall  an  die  Stelle  dieser
uitifachen  und  wohl  überlegten  Theorie  des  Laisser-faire  ein  prinzipielles
iß  trauen  gegen  den  Staat,  während  die  Überlegenheit  der  Einzelpersonen
wirtschaftlicher  Faktoren  sogar  außerhalb  der  Bedingungen
er  Konkurrenz  und  des  Ansporns  des  persönlichen  Interesses
Ur  alle  Schriftsteller  zu  einem  Axiom  wurde.
^  Kiese  Art  und  Weise,  die  Frage  anzusehen,  tritt  ganz  besonders  bei
öastiat  hervor.  Für  ihn  ist  der  Hauptcharakterzug  der  Regierung  nicht
<Jle  Vertretung  der  Kollektivinteressen,  sondern  die  Tatsache,  daß  sie
b  b  So  sagt  Dupont-White  an  einer  Stelle,  daß  der  Staat  eigentlich  erst  seit  1789
Schl'  r  Der  Sfcaat ’  den  er  mit  allen  Tu g endel1  ausstattet,  ist  daher,  unter  Ausp
  ‘ucöiing  aller  anderen,  der  konstitutionelle,  liberale  und  demokratische  Staat.  Der
ior  j? iSt  kann  sich  eine  derartige  Einschränkung  erlauben.  Bei  einem  Geschichtssc
 her  oder  einem  Theoretiker  wäre  sie  nicht  statthaft.
Gl de  und  Rist,  Gesell,  d.  Volkswirtschaft!.  Lehrmeinungen.  2.  Aufl.  29
            
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