Full text : Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Kapitel  II.  Der  Staatssozialismus.

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So  werden  wir  am  Schluß  zu  der  am  Anfang  von  Rodbertüs  als
grundlegend  aufgestellten  Urage  zurückgeführt  (s.  S.  460).  Vollziehen
sich  die  sozialen  Funktionen  selbständig  zum  Wohl  des  sozialen  Körpers
oder  können  sie  sich  nur  durch  das  Zwischenglied  eines  besonderen  Organes,
des  Staates  oder  der  Regierung,  betätigen?  Ist  die  Antwort,  die  er  uns
gibt,  wirklich  befriedigend?
Gleich  am  Anfang  muß  ein  erster  Widerspruch  auffallen:  die  Grenzen
der  wirtschaftlichen  Gemeinschaft  und  die  der  politischen  Gemeinschaft
stimmen  nicht  überein.  Die  eine  wird  durch  die  Arbeitsteilung  geschaffen
und  dehnt  sich  mit  ihr  aus:  die  andere  entsteht  aus  den  wechselnden
Gluckszufällen  der  Geschichte.  Logischerweise  müßte  daher  die  wirtschaftliche ­
  Regierung  andere  Organe  besitzen  und  andere  Grenzen  haben
uls  die  politische  Regierung.  Und  trotzdem  vertraut  Rodbertüs  dem
Staat,  so  wie  er  sich  aus  der  Geschichte  entwickelt  hat,  die  Rolle  des
leitenden  Organes  an.  Zwischen  der  Definition  der  wirtschaftlichen  Gemeinschaft ­
  Rodbertüs’  und  seiner  endgültigen  Zuflucht  in  die  Arme  des
nationalen  und  monarchischen  Staates  besteht  ein  entschiedener  Widerspruch, ­
  ein  Widerspruch,  der  sich  in  gleicher  Weise  für  jeden  anologen
Versuch  eines  „nationalen“  Sozialismus  ergibt.

Auf  der  anderen  Seite:  um  nachzuweisen,  daß  die  selbstentstandenen
sozialen  Mechanismen  nicht  ausreichen,  hat  Rodbertüs,  wie  wir  gesehen
haben,  die  Definition  der  wirtschaftlichen  Funktionen,  wie  sie  in  der  Wirklichkeit ­
  bestehen,  mit  dem  Ideal  vertauscht,  das  er  sich  davon  macht.
Daher  fällt  ihm  der  Nachweis  nicht  schwer,  daß  diese  idealen  Funktionen
sich  heute  noch  nicht  vollziehen.  Es  ist  sicher,  daß  die  Produktion  noch
mcht  auf  dem  „sozialen  Bedürfnis“  beruht,  und  daß  die  Güter  sich  nicht
im  Verhältnis  zur  geleisteten  Arbeit  verteilen.  Wir  haben  aber  auch  gcsehen,
  daß  das  „soziale  Bedürfnis“,  so  wie  es  Rodbertüs  auffaßt,  ein
durchaus  unbestimmter  Begriff  ist.  Die  logische  Anwendung  der  erteilungsformel,
  die  er  aufstellt,  „jedem  das  Produkt  seiner  Arbeit  ,  s  o
a af  Unmöglichkeiten,  und  die  Sozialisten  geben  selbst  zu,  daß  es  wct  cr
die  Ansprüche  der  Menschheit  noch  die  der  Produktion  befriedigen  wur  e.
Damit  die  Beweisführung  Rodbertüs’  überzeugend  wirken  könnte,  durfte
se ine  Definition  der  sozialen  Funktionen  nicht  schon  an  und  für  sich  so
große  Schwierigkeiten  verursachen.  .
Geben  wir  ihm  aber  immerhin  zu,  daß  die  Existenz  einer  Gese  sc  la
den  guten  Ablauf  gewisser  Funktionen  bedingt,  deren  Definition  hier  ohne
■Bedeutung  ist.  Dann  bleibt  immer  noch  die  Frage  offen,  und  in  ihr  legt
Je  schwerstwiegende  Kritik:  ob  die  Kontrolle  und  die  Voraussicht  der
^enschen  sich  nicht  in  einer  anderen  Weise,  als  durch  die  Einmischung
es  Staates,  betätigen  können?  Für  Rodbertüs  gibt  es  nur  eine  Alter-*jative:
  entweder  absoluter  Individualismus  oder  alleinige  Leitung  durch
den  Staat.  Aber  weder  die  Natur  noch  die  Geschichte  lassen  sich  ii

m  einem
            
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