Kapitel I. Die Physiokraten.
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Die Steuer würde nämlich niemand fühlen, weil in Wirklichkeit sie
niemand zahlen würde. Nach ihnen würde jedes Grundstück unter
Abzug des Steuerbetrages, d. h. also 30 °/ 0 unter seinem Werte, ver
kauft werden, und folglich würde der Eigentümer, obgleich er nominell
üie Steuer trägt, sie in Wirklichkeit nicht zahlen x ). Angenommen
ein Gut bringt 10 000 Fr. Pacht, und sein Wert sei daher bei einer
Verzinsung von 5°/ 0 gleich 200000 Fr.; es trägt aber 3000 Fr.
Steuern, folglich bringt es in Wirklichkeit mir 7000 Fr., so daß sein
Wert nur 140000 Fr. ist. Der Käufer, der diesen Preis gezahlt hat,
genießt daher, trotz der Steuer von 3000 Fr., die Gesamtsumme des
Einkommens, zu der er berechtigt ist, da er doch nur Anspruch auf
das haben kann, was er bezahlt bat, und da er in Wirklichkeit nur
den Wert des steuerfreien Teiles des Einkommens erworben hat. Es
ist gerade so, als ob er nur 7 / 10 des Gutes gekauft habe und die
übrigen 3 / 10 Staatseigentum blieben. Wenn dann der Staat später
hin die Steuer abschafft, so würde er ihm ein ganz ungerechtfertigtes
Geschenk yon 3000 Fr. Jahreseinkommen oder 60000 Fr. Kapital
machen 2 ).
Wenn nun auch dieser Gedankengang (der übrigens eine viel
gioßere Tragweite hat, als die Physiokraten dachten, da er sich nicht
IT , a üf die Steuer auf Grundbesitz, sondern auf jede Vermögens- und
-. ^iTalsteuerung bezieht) für die Eigentümer, die den Grund und
Q öac h her Einführung dieser Steuer erwerben, ausgezeichnet
ls t, so
ist er wenig reizvoll für die Grundbesitzer, die die Ehre haben
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8 - e 1(xen ’ das physiokratische Reich einzuweihen, und es ist klar, daß
hm ersten sind, die bekehrt werden müßten.
Wie ersichtlich, beschränkt sich der Anteil des Herrschers auf
Grunih ’T 6 ^ euern bilden einen unveräußerlichen Gemeinbesitz . . . Wenn die
sie d' b6 T zer Grund und Boden kaufen oder verkaufen, so kaufen und verkaufen
gehört ^ euem nicht mit: sie verfügen bloß über den Teil des Bodens, der ihnen
®bens ' Tüdern der Steuerertrag abgezogen ist. Das Bestehen dieser Steuer ist daher
sudeTT® exne Belastung irgendeines Grundbesitzers, als es die Kechte eines
diese W • run .dbesitzers sind, dessen Ländereien sein Besitztum begrenzen. — Auf
■wj r( j VeiS ® ist das Staatseinkommen niemandem lästig, kostet niemandem etwas,
tum“ I? 11 n ' emau dem bezahlt und beschränkt in keiner Weise irgendwelches Eigen-
JDupont de Nemours I, S. 357/358).
Phy s j den Grundbesitzern größtmögliche Sicherheit zu geben, wollten die
sei g ra ^ B| daß das Verhältnis, einmal festgelegt, so unveränderlich wie möglich
Krone J e doeh gibt die Möglichkeit periodischer Schätzungen zu, „damit die
ünd wi kr Uni ^ Verlust der produktiven landwirtschaftlichen Klasse in stetiger
an die T lu ler V T eise beteiligt sei“. Und er richtet folgende, weittragende Mahnung
eurer p/^dbesitzer: „Kedet euch nicht ein, daß ihr allein die Ursache des Steigens
der AuT-'T^® sex d> denn das würde eine höchst ungerechtfertigte Undankbarkeit
e rfüllt“ 'fgT f^g^ßüber sein, die in stetigem Fortschritt ihre Hoheitsfunktionen
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