Full text : Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Erstes  Buch.  Die  Begründer.

ein  wahres  Miteigentum  am  gesamten  Grundbesitz 1 ).  Dies  stimm 1
auch  durchaus  mit  der  Vorstellung,  die  sich  die  Physiokraten  vofl
Herrscher  machen,  überein.  In  Wirklichkeit  bilden  die  Grundbesitzer
und  der  Herrscher  nur  eine  den  Boden  des  Landes  zusammen  besitzende ­
  Klasse,  mit  gleichen  Rechten,  gleichen  Pflichten  und  gleichem
Einkommen.  Dadurch  wird  erreicht,  daß  der  Vorteil  des  Herrschers
vollständig  mit  dem  des  Landes  verschmilzt 2 ).
Ihrem  fiskalischen  System  maßen  die  Physiokraten  eine  sehr
große  Bedeutung  bei,  in  der  Überzeugung,  daß  die  Verteilung  der
Steuern  die  Grundursache  der  Not  des  Volks  zu  ihrer  Zeit  war,  di«
eigentliche  Verkörperung  der  Ungerechtigkeit,  mit  einem  Wort:  di«
damalige  „soziale  Frage!“  Wenn  wir  auch  heute  das  Elend  mehr
der  schlechten  Güterverteilung  als  irgendeinem  fiskalischen  System
zur  Last  legen,  und  diese  Anschauung  der  Physiokraten  uns  übertrieben ­
  erscheinen  mag,  so  läßt  sie  sich  doch  aus  der  schrecklichen
Finanzwirtschaft  unter  dem  ancien  regime  rechtfertigen.
Die  Einwürfe,  welche  diese  nur  auf  die  Grundbesitzer  beschränkt«
Steuer  nicht  hervorzurufen  verfehlten,  sind  von  den  Physiokraten
vorgesehen  worden  und  sie  haben  sich  mit  ihrer  Widerlegung  eingehend ­
  beschäftigt.
Erstens:  die  Ungerechtigkeit,  die  Steuer  einer  einzigen  Klass«
des  Volkes  aufzubürden,  anstatt  sie  gleichmäßig  auf  Alle  zu  verteilen ­
  s ).
Dem  halten  die  Physiokraten  entgegen,  daß  das  Ziel,  das  sich
ein  Staatsmann  setzen  muß,  nicht  darin  besteht,  Alle  gleichmäßig  z«
besteuern,  sondern  wenn  irgendmöglich  niemanden  zur  SteuerleistunK
heranzuziehen,  und  daß  gerade  dies  der  Erfolg  einer  Besteuerung  d« s
Reinertrages  sei.
Sogar  wenn  man  diese  Besteuerung  des  Reinertrages  als  ein e
Steuer  ansehen  sollte;  würde  es  zu  nichts  führen,  sie  anderen  Gesellschaftsklassen ­
  aufzubürden,  denn  welche  sollte  man  heranziehen?
!)  „Ich  bemerke  nebenbei,  daß  ich  nur  mit  Bedauern  dem  öffentlichen  Einkornm^
den  Namen  Steuern  beilege.  Dieses  Wort  wird  stets  von  der  schlechten  Seite  aufgefa^ 1
Es  bedeutet  so  eine  schwere  Last,  von  der  jeder  befreit  sein  möchte.  —  Das  offen 1 '
liehe  Einkommen  ist  aber  im  Gegenteil  für  den  Herrscher  nur  der  Ertrag  aus  Gruiit
besitz,  der  nichts  mit  allem  anderen  Grundeigentum  seiner  üntertanen  zu  tun  ha*
(Mercier  de  la  Riviere,  S.  451).
2 )  „Wenn  der  Herrscher  .  .  .,  der  ständig  als  jährliches  Einkommen  einen  b e '
stimmten  Prozentsatz  des  Reinertrages  bezieht,  der  mit  dem  Reinertrag  steigt
mit  ihm  sinkt,  so  liegt  hierin  eine  augenscheinliche  und  notwendige  Übereinstimmung
der  Ziele  und  Interessen“  (Baudeau,  S.  769).
s )  Dieser  Einwurf  wird  in  der  geistreichen  Satire  Voltaike’s  :  „Der  Mann  m 1 '
vierzig  Talern“  behandelt.  Sie  stellt  einen  reichen,  steuerfreien  Pinanzherrn  eio^
armen  Landwirt,  der  nur  40  Taler  Einkommen  hat,  gegenüber,  aus  dem  er  die  Steuer 11
für  sich  selbst  und  den  Finanzherrn,  der  sich  über  ihn  lustig  macht,  zahlen  muß.

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