Full text : Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Kapitel  I.  Die  Physiokraten.

45

Die  Steuer  würde  nämlich  niemand  fühlen,  weil  in  Wirklichkeit  sie
niemand  zahlen  würde.  Nach  ihnen  würde  jedes  Grundstück  unter
Abzug  des  Steuerbetrages,  d.  h.  also  30  °/ 0  unter  seinem  Werte,  verkauft ­
  werden,  und  folglich  würde  der  Eigentümer,  obgleich  er  nominell
üie  Steuer  trägt,  sie  in  Wirklichkeit  nicht  zahlen x ).  Angenommen
ein  Gut  bringt  10  000  Fr.  Pacht,  und  sein  Wert  sei  daher  bei  einer
Verzinsung  von  5°/ 0  gleich  200000  Fr.;  es  trägt  aber  3000  Fr.
Steuern,  folglich  bringt  es  in  Wirklichkeit  mir  7000  Fr.,  so  daß  sein
Wert  nur  140000  Fr.  ist.  Der  Käufer,  der  diesen  Preis  gezahlt  hat,
genießt  daher,  trotz  der  Steuer  von  3000  Fr.,  die  Gesamtsumme  des
Einkommens,  zu  der  er  berechtigt  ist,  da  er  doch  nur  Anspruch  auf
das  haben  kann,  was  er  bezahlt  bat,  und  da  er  in  Wirklichkeit  nur
den  Wert  des  steuerfreien  Teiles  des  Einkommens  erworben  hat.  Es
ist  gerade  so,  als  ob  er  nur  7 / 10  des  Gutes  gekauft  habe  und  die
übrigen  3 / 10  Staatseigentum  blieben.  Wenn  dann  der  Staat  späterhin ­
  die  Steuer  abschafft,  so  würde  er  ihm  ein  ganz  ungerechtfertigtes
Geschenk  yon  3000  Fr.  Jahreseinkommen  oder  60000  Fr.  Kapital
machen 2 ).

Wenn  nun  auch  dieser  Gedankengang  (der  übrigens  eine  viel
gioßere  Tragweite  hat,  als  die  Physiokraten  dachten,  da  er  sich  nicht
IT  , a üf  die  Steuer  auf  Grundbesitz,  sondern  auf  jede  Vermögens-  und
-.  ^iTalsteuerung  bezieht)  für  die  Eigentümer,  die  den  Grund  und
Q  öac h  her  Einführung  dieser  Steuer  erwerben,  ausgezeichnet

ls t,  so

ist  er  wenig  reizvoll  für  die  Grundbesitzer,  die  die  Ehre  haben

w*>.  ~  f  T  UUXg  A  UA/J  T  VAA  AUA  VA.AV  JL  UAAUM  \AN/A  U/JUA  y  UAV/  UAU  A—i  AAA.  VA  AAU  IVA  UAA
8 - e 1(xen ’  das  physiokratische  Reich  einzuweihen,  und  es  ist  klar,  daß
hm  ersten  sind,  die  bekehrt  werden  müßten.
Wie  ersichtlich,  beschränkt  sich  der  Anteil  des  Herrschers  auf

Grunih  ’T 6  ^ euern  bilden  einen  unveräußerlichen  Gemeinbesitz  .  .  .  Wenn  die
sie  d'  b6 T zer  Grund  und  Boden  kaufen  oder  verkaufen,  so  kaufen  und  verkaufen
gehört  ^ euem  nicht  mit:  sie  verfügen  bloß  über  den  Teil  des  Bodens,  der  ihnen
®bens  '  Tüdern  der  Steuerertrag  abgezogen  ist.  Das  Bestehen  dieser  Steuer  ist  daher
sudeTT®  exne  Belastung  irgendeines  Grundbesitzers,  als  es  die  Kechte  eines
diese  W  • run .dbesitzers  sind,  dessen  Ländereien  sein  Besitztum  begrenzen.  —  Auf
■wj r( j  VeiS ®  ist  das  Staatseinkommen  niemandem  lästig,  kostet  niemandem  etwas,
tum“  I? 11  n ' emau dem  bezahlt  und  beschränkt  in  keiner  Weise  irgendwelches  Eigen-JDupont
  de  Nemours  I,  S.  357/358).
Phy s j  den  Grundbesitzern  größtmögliche  Sicherheit  zu  geben,  wollten  die
sei  g  ra ^ B|  daß  das  Verhältnis,  einmal  festgelegt,  so  unveränderlich  wie  möglich
Krone  J e doeh  gibt  die  Möglichkeit  periodischer  Schätzungen  zu,  „damit  die
ünd  wi  kr  Uni ^  Verlust  der  produktiven  landwirtschaftlichen  Klasse  in  stetiger
an  die  T lu  ler  V T eise  beteiligt  sei“.  Und  er  richtet  folgende,  weittragende  Mahnung
eurer  p/^dbesitzer:  „Kedet  euch  nicht  ein,  daß  ihr  allein  die  Ursache  des  Steigens
der  AuT-'T^®  sex d>  denn  das  würde  eine  höchst  ungerechtfertigte  Undankbarkeit
e rfüllt“  'fgT  f^g^ßüber  sein,  die  in  stetigem  Fortschritt  ihre  Hoheitsfunktionen

I

J
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.