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Erstes Buch. Die Begründer.
ein wahres Miteigentum am gesamten Grundbesitz 1 ). Dies stimm 1
auch durchaus mit der Vorstellung, die sich die Physiokraten vofl
Herrscher machen, überein. In Wirklichkeit bilden die Grundbesitzer
und der Herrscher nur eine den Boden des Landes zusammen be
sitzende Klasse, mit gleichen Rechten, gleichen Pflichten und gleichem
Einkommen. Dadurch wird erreicht, daß der Vorteil des Herrschers
vollständig mit dem des Landes verschmilzt 2 ).
Ihrem fiskalischen System maßen die Physiokraten eine sehr
große Bedeutung bei, in der Überzeugung, daß die Verteilung der
Steuern die Grundursache der Not des Volks zu ihrer Zeit war, di«
eigentliche Verkörperung der Ungerechtigkeit, mit einem Wort: di«
damalige „soziale Frage!“ Wenn wir auch heute das Elend mehr
der schlechten Güterverteilung als irgendeinem fiskalischen System
zur Last legen, und diese Anschauung der Physiokraten uns über
trieben erscheinen mag, so läßt sie sich doch aus der schrecklichen
Finanzwirtschaft unter dem ancien regime rechtfertigen.
Die Einwürfe, welche diese nur auf die Grundbesitzer beschränkt«
Steuer nicht hervorzurufen verfehlten, sind von den Physiokraten
vorgesehen worden und sie haben sich mit ihrer Widerlegung ein
gehend beschäftigt.
Erstens: die Ungerechtigkeit, die Steuer einer einzigen Klass«
des Volkes aufzubürden, anstatt sie gleichmäßig auf Alle zu ver
teilen s ).
Dem halten die Physiokraten entgegen, daß das Ziel, das sich
ein Staatsmann setzen muß, nicht darin besteht, Alle gleichmäßig z«
besteuern, sondern wenn irgendmöglich niemanden zur SteuerleistunK
heranzuziehen, und daß gerade dies der Erfolg einer Besteuerung d« s
Reinertrages sei.
Sogar wenn man diese Besteuerung des Reinertrages als ein e
Steuer ansehen sollte; würde es zu nichts führen, sie anderen Gesell
schaftsklassen aufzubürden, denn welche sollte man heranziehen?
!) „Ich bemerke nebenbei, daß ich nur mit Bedauern dem öffentlichen Einkornm^
den Namen Steuern beilege. Dieses Wort wird stets von der schlechten Seite aufgefa^ 1
Es bedeutet so eine schwere Last, von der jeder befreit sein möchte. — Das offen 1 '
liehe Einkommen ist aber im Gegenteil für den Herrscher nur der Ertrag aus Gruiit
besitz, der nichts mit allem anderen Grundeigentum seiner üntertanen zu tun ha*
(Mercier de la Riviere, S. 451).
2 ) „Wenn der Herrscher . . ., der ständig als jährliches Einkommen einen b e '
stimmten Prozentsatz des Reinertrages bezieht, der mit dem Reinertrag steigt
mit ihm sinkt, so liegt hierin eine augenscheinliche und notwendige Übereinstimmung
der Ziele und Interessen“ (Baudeau, S. 769).
s ) Dieser Einwurf wird in der geistreichen Satire Voltaike’s : „Der Mann m 1 '
vierzig Talern“ behandelt. Sie stellt einen reichen, steuerfreien Pinanzherrn eio^
armen Landwirt, der nur 40 Taler Einkommen hat, gegenüber, aus dem er die Steuer 11
für sich selbst und den Finanzherrn, der sich über ihn lustig macht, zahlen muß.
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