Full text: Die Frau und die Arbeit

denen man die Aufgaben des Krieges und der Regierung 
anvertrauen kann, jener Geschäfte, welche ip der Vergan 
genheit die besondere Sphäre des Mannes waren. Die 
Frauen Roms waren schon durch Generationen aus ihrem 
Gebiete der häuslichen Arbeit und der Erziehung und Pflege 
ihrer Nachkommen verdrängt worden und hatten längst 
einen verächtlichen Parasitismus erreicht, ehe noch Roms 
Männer imstande waren, ihre eigene Arbeit durch die von 
Mietlingen oder Barbaren im Heer oder bei mechanischen 
Verwaltungsgeschäften zu ersetzen. 
Ferner ist die Frau, indem sie mit dem Akt des Gebärens 
eine hochwichtige, wenn auch passive Funktion erfüllt, die 
ihr nicht abgenommen werden kann und die ausschließlich 
mit ihrer eigenen Person verknüpft ist, und dadurch, daß 
ihre rein geschlechtlichen Attribute ein Gegenstand der 
Wünsche und Begierden des Mannes sind, ganz besonders 
ausgesetzt, in einer eigenartig trügerischen und allmäh 
lichen Weise mit ihrem Unterhalt von dieser geschlecht 
lichen Funktion allein abhängig zu werden. So sehr ist 
dies der Fall, daß ihr, selbst wenn sie diese Funktion 
gar nicht ausübt, doch der Ruhm derselben anhaften bleibt, 
und daß in ihren eigenen Augen, sowie in denen der Ge 
sellschaft die bloße Fähigkeit zu dieser Leistung, 
mag sie sie auch niemals erfüllen, mit deren wirklichen Er 
füllung verwechselt wird. Unter der mächtigen Ägide der 
Frau, die die Nachkommenschaft zur Welt bringt und 
großzieht und in anderen Richtungen ansehnliche wertvolle 
Arbeit ihrem Volke leistet, schleicht sich unbemerkt und 
allmählich die Frau ein, die nichts von alle dem tut. Von 
der kräftig arbeitenden Frau, die menschliche Wesen nach 
dem vollen Maß ihrer Kräfte gebiert, die ihre Kinder 
ohne fremde Hilfe aufzieht und gleichzeitig ernste soziale 
Arbeit in anderer Beziehung leistet (und die unzweifel 
haft, wo immer sie sich findet, die produktivste Kraft 
ist, die das Menschengeschlecht kennt), ist nur ein Schritt, 
61
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.