Full text : Inflation und Geldentwertung

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Die  Finanzwirtschaft  während  des  Krieges  usw.

die  die  Besitzer  der  Kaufkraft  nicht  anlegen  wollten.  Ein  Teil
der  Einzahler  der  Depositen  will  aber  seine  Kaufkraft  wieder  aufleben ­
  lassen,  die  Kapitalien  von  den  Banken  abheben,  wenn  er
nach  dem  Kriege  die  Möglichkeit  sieht,  dafür  Rohstoffe,  Waren,
Gebrauchsgegenstände,  Produktionsanlagen  und  -einrichtungen  zu
kaufen.  Dann  erst  wird  sich  die  Wirkung  dieser  aufgestapelten  Kaufkraft ­
  auf  die  Preise  zeigen.  Allerdings  kann  dann  die  überschüssige
Kaufkraft  langsam  durch  eine  entsprechende  Vermehrung  der  Güter
ausgeglichen  werden.  Vorher  entsteht  freilich  das  Problem,  das
auch  bei  der  Kriegsanleihe  eine  Rolle  spielt:  die  Wiederflüssigmachung ­
  der  mittlerweile  in  Reichsschatzanweisungen  angelegten
Depositen.  Die  Abstellung  der  Schatzanweisungen  auf  eine  kurze
Frist  (bis  zu  3  Monaten)  gibt  dem  Käufer  ein  Anrecht,  zu
glauben,  daß  ihm  nach  Ablauf  dieser  Frist  sein  Geld  pünktlich  zur
Verfügung  stehen  wird.  Die  Einlösung  von  70  Milliarden  Mark
Schatzanweisungen,  mit  deren  Umlauf  am  30.  Juni  1919  zu  rechnen
ist,  wird  jedoch  der  Reichsfinanzverwaltung  nur  dadurch  möglich
sein,  daß  sie  mittelst  Ausgabe  einer  konsolidierten  Anleihe  freies
Geldkapital  aus  der  Volkswirtschaft  an  sich  zieht  oder  sich  die
Mittel  auf  dem  Wege  der  Steuern  zwangsweise  verschafft,  oder  —
endlich:  indem  sie  die  Schatzanweisungen  in  bares  Geld  zurückverwandelt, ­
  Koten  ausgibt,  die  Depositen  in  Noten  umwandelt,
die  Kaufkraft  der  Einzelwirtschaften  wieder  in  die  mobilste  Form
des  Geldes  zurückführt.  Darauf  ist  bei  den  Maßnahmen  (vgl.
2.  Teil)  zurückzukommen.
V.  Inflation  und  Steuern.
1.  Endlich  können  Teile  der  Kaufkraft  der  Einzelwirtschaften
mittelst  Steuern  auf  das  Reich  übertragen  werden.  Unter  I  wurde
schon  darauf  hingewiesen,  daß  sich  die  erste  Kreditbeanspruchung,
aus  der  die  dringenden  Zahlungen  für  die  Kriegsbedürfnisse  bei
Kriegsausbruch  geleistet  wurden,  nicht  durch  die  Erheburig  von
Steuern  ersetzen  ließ.  Aus  steuertechnischen  wie  aus  wirtschaftlichen ­
  Gründen  war  die  Aufbringung  solcher  großen  Summen,  wie
sie  die  Mobilmachung  plötzlich  erforderte,  gänzlich  ausgeschlossen.
Dagegen  spielt  die  Steuerpolitik  im  weiteren  Verlauf  der  Kriegsfinanzierung ­
  eine  gewichtige  Rolle.
Erstlich  als  Mittel  der  Kostendeckung.  In  England  war  die
Anschauung  verbreitet,  daß  mindestens  ein  Drittel  der  Kosten  des
            
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