Full text: Inflation und Geldentwertung

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Die Fmanzwirtschaft während des Krieges usw. 
Schmälerung der Kaufkraft der Einzelwirtschaften durch Steuern 
ist eine unwiderrufliche. In der Regel wird zwar die Gesamtmenge 
der in der Volkswirtschaft vorhandenen Kaufkraft um die Steuer 
leistungen nicht verringert; denn gewöhnlich gibt der Staat, auf 
den die Kaufkraft übertragen wird, diese wieder aus, sei es in Ge 
stalt von Anleihezinsen oder zur Bezahlung von Gehältern für seine 
Beamten oder auch zur unmittelbaren Verwendung am Güter 
markt. Entscheidend ist jedoch hierbei, daß der Staat für die 
von ihm zu leistenden Zahlungen keine neue Kaufkraft ins 
Leben ruft, sondern nur die in der Volkswirtschaft entstandene, 
sich aus dem Tauschverkehr ergebende Kaufkraft weiter verwendet. 
So betrachtet, sind Steuern das wirksamste finanzpolitische Mittel, 
Inflationserscheinungen zu hindern. Für die Kriegswirtschaft 
ist aber nicht außer Betracht zu lassen, daß zu einem großen Teil 
auch jene Güter durch den Krieg vernichtet worden sind, die ins 
besondere zu Anfang des Krieges aus der noch in der Volkswirt 
schaft vorhandenen und auf das Reich übertragenen freien Kauf 
kraft gekauft worden sind. Daraus folgt, daß selbst bei stärkster 
Wegsteuerung der durch die Kriegswirtschaft erzeugten Kaufkraft 
das zwischen Kaufkraft und Gütermenge eingetretene Mißverhält 
nis praktisch niemals vollständig hätte aus der Welt geschafft 
werden können, da die vernichteten Güter nicht wieder ersetzt 
werden könnten. 
2. Angesichts der Dauer und der räumlichen Ausdehnung des 
Krieges und der dadurch bedingten gewaltigen Kosten war es aus 
geschlossen, diese Kosten etwa ganz auf dem Wege der Steuern 
aufzubringen (wobei die Frage nach der steuerlichen Gerechtigkeit: 
Belastung der jetzigen oder zukünftigen Generation außer acht 
gelassen ist). Mit Bezug auf die Inflation, auf die aufgeblähte Kauf 
kraft der Einzelwirtschaften, wäre es nur von Vorteil gewesen, wenn 
durch eine starke Besteuerung zum mindesten große Teile dieser 
Kaufkraft den Einzelwirtschaften entzogen worden wären. In 
der Unwirksammachung liegt der entscheidende Vorteil der Steuer 
gegenüber dem Anleihe verfahren. Bei der Anleihe erhält der 
Gläubiger laufend Teile seiner Kaufkraft, in Gestalt von Zinsen 
und Tilgungsquoten zurück, wenn die Rückzahlung des Kapitals 
nicht auf einmal erfolgt. Außerdem ist es dem Anleihebesitzer un 
benommen, sich durch Verkauf oder Beleihung der Anleihestücke 
— in Deutschland durch die Einrichtung der Darlehnskassen er
	        
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