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Die Fmanzwirtschaft während des Krieges usw.
Schmälerung der Kaufkraft der Einzelwirtschaften durch Steuern
ist eine unwiderrufliche. In der Regel wird zwar die Gesamtmenge
der in der Volkswirtschaft vorhandenen Kaufkraft um die Steuer
leistungen nicht verringert; denn gewöhnlich gibt der Staat, auf
den die Kaufkraft übertragen wird, diese wieder aus, sei es in Ge
stalt von Anleihezinsen oder zur Bezahlung von Gehältern für seine
Beamten oder auch zur unmittelbaren Verwendung am Güter
markt. Entscheidend ist jedoch hierbei, daß der Staat für die
von ihm zu leistenden Zahlungen keine neue Kaufkraft ins
Leben ruft, sondern nur die in der Volkswirtschaft entstandene,
sich aus dem Tauschverkehr ergebende Kaufkraft weiter verwendet.
So betrachtet, sind Steuern das wirksamste finanzpolitische Mittel,
Inflationserscheinungen zu hindern. Für die Kriegswirtschaft
ist aber nicht außer Betracht zu lassen, daß zu einem großen Teil
auch jene Güter durch den Krieg vernichtet worden sind, die ins
besondere zu Anfang des Krieges aus der noch in der Volkswirt
schaft vorhandenen und auf das Reich übertragenen freien Kauf
kraft gekauft worden sind. Daraus folgt, daß selbst bei stärkster
Wegsteuerung der durch die Kriegswirtschaft erzeugten Kaufkraft
das zwischen Kaufkraft und Gütermenge eingetretene Mißverhält
nis praktisch niemals vollständig hätte aus der Welt geschafft
werden können, da die vernichteten Güter nicht wieder ersetzt
werden könnten.
2. Angesichts der Dauer und der räumlichen Ausdehnung des
Krieges und der dadurch bedingten gewaltigen Kosten war es aus
geschlossen, diese Kosten etwa ganz auf dem Wege der Steuern
aufzubringen (wobei die Frage nach der steuerlichen Gerechtigkeit:
Belastung der jetzigen oder zukünftigen Generation außer acht
gelassen ist). Mit Bezug auf die Inflation, auf die aufgeblähte Kauf
kraft der Einzelwirtschaften, wäre es nur von Vorteil gewesen, wenn
durch eine starke Besteuerung zum mindesten große Teile dieser
Kaufkraft den Einzelwirtschaften entzogen worden wären. In
der Unwirksammachung liegt der entscheidende Vorteil der Steuer
gegenüber dem Anleihe verfahren. Bei der Anleihe erhält der
Gläubiger laufend Teile seiner Kaufkraft, in Gestalt von Zinsen
und Tilgungsquoten zurück, wenn die Rückzahlung des Kapitals
nicht auf einmal erfolgt. Außerdem ist es dem Anleihebesitzer un
benommen, sich durch Verkauf oder Beleihung der Anleihestücke
— in Deutschland durch die Einrichtung der Darlehnskassen er