Inflation und Steuern.
45
10 000 £ gesteigert worden sind, trifft die deutsche Kriegsgewinnsteuer
vom Jahre 1916 den Mehrgewinn der Gesellschaften nur von
30 bis 50%, gestaffelt nach der Höhe der Mehrgewinne. Allerdings
wird nach dem gleichen Gesetz die physische Person einer Vermögenszuwachsbesteuerung
unterworfen, beginnend mit 5% des Zuwachses
und endend mit 45% bei einem Zuwachs von mehr als
400 000 Mark. Durch Gesetz vom Jahre 1917 sind die Steuersätze
in der höchsten Stufe bis auf 60 bzw. 54% erhöht worden. Die
Besteuerung des Vermögenszuwachses läßt aber alle Ausgaben frei,
die von dem erhöhten Einkommen gemacht worden sind. Nicht
mit Unrecht ist dieser Ausbau der Steuer als eine Prämie auf
die Verschwendung bezeichnet worden. Da gleichzeitig in den
Einzelstaaten während der ersten 4 Kriegsjahre die Einkommensteuern
ebenfalls nicht sonderlich erhöht worden sind, so hat
tatsächlich in Deutschland eine weitgehende Schonung der Kriegseinkommen
stattgefunden, und das um so mehr, als die große
Masse der Steuerpflichtigen nicht unter die mit Vorliebe angeführten
Höchstsätze der Steuern fallen. Erst die im Jahre 1918
beschlossene neue außerordentliche Kriegsabgabe, die die Mehrgewinne
der Gesellschaften mit 80%, heruntergehend bis 50%, das
Vermögen der physischen Personen mit l%o bis 5%o und die Mehreinkommen
der physischen Personen mit 5 bis 50% (bei 100 000 M.}
besteuert, versucht — allerdings sehr spät — Versäumtes nachzuholen.
3. So sehr also Kriegssteuern in Verbindung mit einer Kontrolle
der Preise ein Mittel darstellen, gerade die aus der Kriegswirtschaft
entstandene Steigerung der Kaufkraft der Einzelwirtschaften,
die Inflation, zu verringern, so wenig haben die Steuermaßnahmen
in Deutschland dieses Ziel erreicht. Selbst wenn
man die Steuern in Reich, Einzelstaaten und Kommunen zusammenfaßt,
bedarf es keines besonderen Nachweises mehr, daß im
ganzen und während des Hauptteils des Krieges nur geringe Teile
der durch die Auszahlungen des Reiches in der Volkswirtschaft von
Tag zu Tag eingetretenen Einkommenssteigerungen als Steuern
wieder zurückgeflossen sind und noch zurückfließen. Man braucht
nur an die gewaltige Summe von 160 Milliarden Mark Kriegsausgaben
und an die Ergebnisse der Kriegsanleihezeichnungen zu denken,
durch die dem Reiche fast 90 Milliarden Mark zurückge—liehen
worden sind. Für die Inflation ist diese Steuerpolitik von verhäng-