Inflation und Steuern.
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10 000 £ gesteigert worden sind, trifft die deutsche Kriegsgewinn
steuer vom Jahre 1916 den Mehrgewinn der Gesellschaften nur von
30 bis 50%, gestaffelt nach der Höhe der Mehrgewinne. Allerdings
wird nach dem gleichen Gesetz die physische Person einer Vermö
genszuwachsbesteuerung unterworfen, beginnend mit 5% des Zu
wachses und endend mit 45% bei einem Zuwachs von mehr als
400 000 Mark. Durch Gesetz vom Jahre 1917 sind die Steuersätze
in der höchsten Stufe bis auf 60 bzw. 54% erhöht worden. Die
Besteuerung des Vermögenszuwachses läßt aber alle Ausgaben frei,
die von dem erhöhten Einkommen gemacht worden sind. Nicht
mit Unrecht ist dieser Ausbau der Steuer als eine Prämie auf
die Verschwendung bezeichnet worden. Da gleichzeitig in den
Einzelstaaten während der ersten 4 Kriegsjahre die Einkommen
steuern ebenfalls nicht sonderlich erhöht worden sind, so hat
tatsächlich in Deutschland eine weitgehende Schonung der Kriegs
einkommen stattgefunden, und das um so mehr, als die große
Masse der Steuerpflichtigen nicht unter die mit Vorliebe an
geführten Höchstsätze der Steuern fallen. Erst die im Jahre 1918
beschlossene neue außerordentliche Kriegsabgabe, die die Mehr
gewinne der Gesellschaften mit 80%, heruntergehend bis 50%, das
Vermögen der physischen Personen mit l%o bis 5%o und die Mehr
einkommen der physischen Personen mit 5 bis 50% (bei 100 000 M.}
besteuert, versucht — allerdings sehr spät — Versäumtes nachzu
holen.
3. So sehr also Kriegssteuern in Verbindung mit einer Kon
trolle der Preise ein Mittel darstellen, gerade die aus der Kriegs
wirtschaft entstandene Steigerung der Kaufkraft der Einzelwirt
schaften, die Inflation, zu verringern, so wenig haben die Steuer
maßnahmen in Deutschland dieses Ziel erreicht. Selbst wenn
man die Steuern in Reich, Einzelstaaten und Kommunen zusam
menfaßt, bedarf es keines besonderen Nachweises mehr, daß im
ganzen und während des Hauptteils des Krieges nur geringe Teile
der durch die Auszahlungen des Reiches in der Volkswirtschaft von
Tag zu Tag eingetretenen Einkommenssteigerungen als Steuern
wieder zurückgeflossen sind und noch zurückfließen. Man braucht
nur an die gewaltige Summe von 160 Milliarden Mark Kriegsaus
gaben und an die Ergebnisse der Kriegsanleihezeichnungen zu den
ken, durch die dem Reiche fast 90 Milliarden Mark zurückge—liehen
worden sind. Für die Inflation ist diese Steuerpolitik von verhäng-