Full text: Inflation und Geldentwertung

Inflation und Steuern. 
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10 000 £ gesteigert worden sind, trifft die deutsche Kriegsgewinn 
steuer vom Jahre 1916 den Mehrgewinn der Gesellschaften nur von 
30 bis 50%, gestaffelt nach der Höhe der Mehrgewinne. Allerdings 
wird nach dem gleichen Gesetz die physische Person einer Vermö 
genszuwachsbesteuerung unterworfen, beginnend mit 5% des Zu 
wachses und endend mit 45% bei einem Zuwachs von mehr als 
400 000 Mark. Durch Gesetz vom Jahre 1917 sind die Steuersätze 
in der höchsten Stufe bis auf 60 bzw. 54% erhöht worden. Die 
Besteuerung des Vermögenszuwachses läßt aber alle Ausgaben frei, 
die von dem erhöhten Einkommen gemacht worden sind. Nicht 
mit Unrecht ist dieser Ausbau der Steuer als eine Prämie auf 
die Verschwendung bezeichnet worden. Da gleichzeitig in den 
Einzelstaaten während der ersten 4 Kriegsjahre die Einkommen 
steuern ebenfalls nicht sonderlich erhöht worden sind, so hat 
tatsächlich in Deutschland eine weitgehende Schonung der Kriegs 
einkommen stattgefunden, und das um so mehr, als die große 
Masse der Steuerpflichtigen nicht unter die mit Vorliebe an 
geführten Höchstsätze der Steuern fallen. Erst die im Jahre 1918 
beschlossene neue außerordentliche Kriegsabgabe, die die Mehr 
gewinne der Gesellschaften mit 80%, heruntergehend bis 50%, das 
Vermögen der physischen Personen mit l%o bis 5%o und die Mehr 
einkommen der physischen Personen mit 5 bis 50% (bei 100 000 M.} 
besteuert, versucht — allerdings sehr spät — Versäumtes nachzu 
holen. 
3. So sehr also Kriegssteuern in Verbindung mit einer Kon 
trolle der Preise ein Mittel darstellen, gerade die aus der Kriegs 
wirtschaft entstandene Steigerung der Kaufkraft der Einzelwirt 
schaften, die Inflation, zu verringern, so wenig haben die Steuer 
maßnahmen in Deutschland dieses Ziel erreicht. Selbst wenn 
man die Steuern in Reich, Einzelstaaten und Kommunen zusam 
menfaßt, bedarf es keines besonderen Nachweises mehr, daß im 
ganzen und während des Hauptteils des Krieges nur geringe Teile 
der durch die Auszahlungen des Reiches in der Volkswirtschaft von 
Tag zu Tag eingetretenen Einkommenssteigerungen als Steuern 
wieder zurückgeflossen sind und noch zurückfließen. Man braucht 
nur an die gewaltige Summe von 160 Milliarden Mark Kriegsaus 
gaben und an die Ergebnisse der Kriegsanleihezeichnungen zu den 
ken, durch die dem Reiche fast 90 Milliarden Mark zurückge—liehen 
worden sind. Für die Inflation ist diese Steuerpolitik von verhäng-
	        
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