Full text : Inflation und Geldentwertung

Inflation  und  Steuern.

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10  000  £  gesteigert  worden  sind,  trifft  die  deutsche  Kriegsgewinnsteuer ­
  vom  Jahre  1916  den  Mehrgewinn  der  Gesellschaften  nur  von
30  bis  50%,  gestaffelt  nach  der  Höhe  der  Mehrgewinne.  Allerdings
wird  nach  dem  gleichen  Gesetz  die  physische  Person  einer  Vermögenszuwachsbesteuerung ­
  unterworfen,  beginnend  mit  5%  des  Zuwachses ­
  und  endend  mit  45%  bei  einem  Zuwachs  von  mehr  als
400  000  Mark.  Durch  Gesetz  vom  Jahre  1917  sind  die  Steuersätze
in  der  höchsten  Stufe  bis  auf  60  bzw.  54%  erhöht  worden.  Die
Besteuerung  des  Vermögenszuwachses  läßt  aber  alle  Ausgaben  frei,
die  von  dem  erhöhten  Einkommen  gemacht  worden  sind.  Nicht
mit  Unrecht  ist  dieser  Ausbau  der  Steuer  als  eine  Prämie  auf
die  Verschwendung  bezeichnet  worden.  Da  gleichzeitig  in  den
Einzelstaaten  während  der  ersten  4  Kriegsjahre  die  Einkommensteuern ­
  ebenfalls  nicht  sonderlich  erhöht  worden  sind,  so  hat
tatsächlich  in  Deutschland  eine  weitgehende  Schonung  der  Kriegseinkommen ­
  stattgefunden,  und  das  um  so  mehr,  als  die  große
Masse  der  Steuerpflichtigen  nicht  unter  die  mit  Vorliebe  angeführten ­
  Höchstsätze  der  Steuern  fallen.  Erst  die  im  Jahre  1918
beschlossene  neue  außerordentliche  Kriegsabgabe,  die  die  Mehrgewinne ­
  der  Gesellschaften  mit  80%,  heruntergehend  bis  50%,  das
Vermögen  der  physischen  Personen  mit  l%o  bis  5%o  und  die  Mehreinkommen ­
  der  physischen  Personen  mit  5  bis  50%  (bei  100  000  M.}
besteuert,  versucht  —  allerdings  sehr  spät  —  Versäumtes  nachzuholen. ­

3.  So  sehr  also  Kriegssteuern  in  Verbindung  mit  einer  Kontrolle ­
  der  Preise  ein  Mittel  darstellen,  gerade  die  aus  der  Kriegswirtschaft ­
  entstandene  Steigerung  der  Kaufkraft  der  Einzelwirtschaften, ­
  die  Inflation,  zu  verringern,  so  wenig  haben  die  Steuermaßnahmen ­
  in  Deutschland  dieses  Ziel  erreicht.  Selbst  wenn
man  die  Steuern  in  Reich,  Einzelstaaten  und  Kommunen  zusammenfaßt, ­
  bedarf  es  keines  besonderen  Nachweises  mehr,  daß  im
ganzen  und  während  des  Hauptteils  des  Krieges  nur  geringe  Teile
der  durch  die  Auszahlungen  des  Reiches  in  der  Volkswirtschaft  von
Tag  zu  Tag  eingetretenen  Einkommenssteigerungen  als  Steuern
wieder  zurückgeflossen  sind  und  noch  zurückfließen.  Man  braucht
nur  an  die  gewaltige  Summe  von  160  Milliarden  Mark  Kriegsausgaben ­
  und  an  die  Ergebnisse  der  Kriegsanleihezeichnungen  zu  denken, ­
  durch  die  dem  Reiche  fast  90  Milliarden  Mark  zurückge—liehen
worden  sind.  Für  die  Inflation  ist  diese  Steuerpolitik  von  verhäng-
            
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