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Die Finanzwirtschaft während des Krieges usw.
durchgeführt worden ist, daß selbst hier noch erhebliche Mehr
gewinne erzielt worden sind, wovon die Ergebnisse der Kriegs
gewinnsteuer (bis Ende März 1919: 13 Milliarden Mark) Zeugnis
ablegen. Allerdings ist in England die verbliebene Kaufkraft noch
mittelst erheblicher Steigerung der Einkommensteuersätze an
gegriffen worden (Ertrag der Einkommensteuer in England bis
31. März 1919: 18 Milharden Mark; im Jahre 1918/19 allein:
6 Milliarden Mark gegen 1,3 Milliarden Mark im Jahre 1914).
In Deutschland ist die Unwirksammachung der aufgeblähten
Kn.ufkra.ft durch Steuern in nur unzureichendem Maße erfolgt. Im
Jahre 1914 hielten sich die Einnahmen aus Steuern ungefähr auf der
Höhe des Vorjahres; im Jahre 1915 gingen sie sogar um 300 Mil
lionen Mark zurück, ohne daß zu ihrer Wiederergänzung, geschweige
denn zu einer Steigerung etwas unternommen worden wäre. Erst
im Jahre 1916 wurden die ersten Kriegssteuern beschlossen und ein
geführt. Sie erreichten, daß die Steuereingänge wieder auf den
Stand vom Jahre 1913 stiegen. Erst im Jahre 1917 gelang es, durch
Einführung und Erhöhung weiterer Steuern die Steuereinnahmen
so zu erhöhen, daß sie mit rund 1 Milliarde Mark über die des
Jahres 1913 hinausgingen. Jedoch ist hierbei zu beachten, daß es
sich vorzugsweise um indirekte Steuern handelt, und daß die
Haushaltsrechnungen des 'Reiches in Wirklichkeit auch in diesem
Jahre mit einem Defizit abschlossen. Die tatsächlichen Defizite
aus den Jahren 1916 und 1917 in Höhe von 1104 und 891 Millionen
Mark sind dann aus dem Ertrage der Kriegsgewinnsteuer gedeckt
worden, die bis zum 31. März 1918 etwa 4900 Millionen Mark er
bracht hatte. In Wirklichkeit sind also nicht nur die eigentlichen
Kriegsausgaben, sondern auch beträchtliche Teile der laufenden
Ausgaben im ordentlichen Haushalt bis zum Jahre 1918, d. h. fast
während des ganzen Krieges aus Krediten bestritten worden.
Außer dieser zweifellos beklagenswerten Verspätung zeichnet
sich die deutsche Steuerpolitik während des Krieges ferner durch
eine auffallende Milde aus, wenigstens soweit die direkte Besteue
rung in Betracht kommt. Während in England schon ab 1915 alle
Mehrgewinne der Gesellschaften zur Hälfte, seit 1916 zu 60% und
seit 1917 zu 80% an die Staatskasse abgeführt werden mußten und
daneben die Einkommensteuersätze von 9 d auf 2 s 6 d bis 6 s
für 1 £ bei Einkommen über 10 000 £ sowie die Steuersätze der
Supertax gleichfalls bis 4 s 6 d für 1 £ bei Einkommen über