Full text: Inflation und Geldentwertung

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Die Finanzwirtschaft während des Krieges usw. 
durchgeführt worden ist, daß selbst hier noch erhebliche Mehr 
gewinne erzielt worden sind, wovon die Ergebnisse der Kriegs 
gewinnsteuer (bis Ende März 1919: 13 Milliarden Mark) Zeugnis 
ablegen. Allerdings ist in England die verbliebene Kaufkraft noch 
mittelst erheblicher Steigerung der Einkommensteuersätze an 
gegriffen worden (Ertrag der Einkommensteuer in England bis 
31. März 1919: 18 Milharden Mark; im Jahre 1918/19 allein: 
6 Milliarden Mark gegen 1,3 Milliarden Mark im Jahre 1914). 
In Deutschland ist die Unwirksammachung der aufgeblähten 
Kn.ufkra.ft durch Steuern in nur unzureichendem Maße erfolgt. Im 
Jahre 1914 hielten sich die Einnahmen aus Steuern ungefähr auf der 
Höhe des Vorjahres; im Jahre 1915 gingen sie sogar um 300 Mil 
lionen Mark zurück, ohne daß zu ihrer Wiederergänzung, geschweige 
denn zu einer Steigerung etwas unternommen worden wäre. Erst 
im Jahre 1916 wurden die ersten Kriegssteuern beschlossen und ein 
geführt. Sie erreichten, daß die Steuereingänge wieder auf den 
Stand vom Jahre 1913 stiegen. Erst im Jahre 1917 gelang es, durch 
Einführung und Erhöhung weiterer Steuern die Steuereinnahmen 
so zu erhöhen, daß sie mit rund 1 Milliarde Mark über die des 
Jahres 1913 hinausgingen. Jedoch ist hierbei zu beachten, daß es 
sich vorzugsweise um indirekte Steuern handelt, und daß die 
Haushaltsrechnungen des 'Reiches in Wirklichkeit auch in diesem 
Jahre mit einem Defizit abschlossen. Die tatsächlichen Defizite 
aus den Jahren 1916 und 1917 in Höhe von 1104 und 891 Millionen 
Mark sind dann aus dem Ertrage der Kriegsgewinnsteuer gedeckt 
worden, die bis zum 31. März 1918 etwa 4900 Millionen Mark er 
bracht hatte. In Wirklichkeit sind also nicht nur die eigentlichen 
Kriegsausgaben, sondern auch beträchtliche Teile der laufenden 
Ausgaben im ordentlichen Haushalt bis zum Jahre 1918, d. h. fast 
während des ganzen Krieges aus Krediten bestritten worden. 
Außer dieser zweifellos beklagenswerten Verspätung zeichnet 
sich die deutsche Steuerpolitik während des Krieges ferner durch 
eine auffallende Milde aus, wenigstens soweit die direkte Besteue 
rung in Betracht kommt. Während in England schon ab 1915 alle 
Mehrgewinne der Gesellschaften zur Hälfte, seit 1916 zu 60% und 
seit 1917 zu 80% an die Staatskasse abgeführt werden mußten und 
daneben die Einkommensteuersätze von 9 d auf 2 s 6 d bis 6 s 
für 1 £ bei Einkommen über 10 000 £ sowie die Steuersätze der 
Supertax gleichfalls bis 4 s 6 d für 1 £ bei Einkommen über
	        
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