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Die Finanzwirtschaft während des Krieges usw.
Schatzanweisungen aufgestapelte überreichliche Kaufkraft zum
mindesten auf lange Zeit einer Preissenkung im Wege stehen. Allerdings
wird mit einer Produktionssteigerung auch eine Vermehrung
der umsatzfähigen Güter zu erwarten sein, anstatt wie
bisher — durch die Zerstörungen des Kriege* — eine Verminderung,
so daß sich das Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage nach
Waren allgemein wieder bessern kann. Endlich ist zu berücksichtigen,
daß nach Beendigung des Krieges bestimmte Maßnahmen
zur Verringerung der Kaufkraftmenge durchgeführt werden können,
die während der Dauer des Krieges als unmöglich oder als
untunlich zurückgestellt worden sind.
2. Wenn man ein militärisches Bild gebrauchen will, so kann
man sagen, daß die aus der Kriegswirtschaft zurückgebliebene Kaufkraft
der Einzelwirtschaften eine Bereitstellung mit Tiefengliederung
eingenommen hat. Als Vorposten gelten die über den unmittelbaren
Zahlungsbedarf hinausgehenden Papiergeldmengen in den
Kassen der Einzelwirtschaften sowie ein Teil der Giroguthaben bei
der Reichsbank, schätzungsweise 20 Milliarden Mark am 31. Dezember
1918, die in jedem Augenblick bereit sind, als Käufer für Waren
und Dienstleistungen aufzutreten, sobald sich dazu eine Gelegenheit
bietet. Der ersten Kampflinie vergleichbar sind die Guthaben,
die, um der Zinslosigkeit zu entgehen, auf tägliche Kündigung bei
den Banken eingezahlt worden sind, bis sie in den Wettkampf am
Gütermarkt eingreifen können oder in eine Kapitalanlage umgewandelt
werden sollen. Ihr Betrag war auf weitere 14 Milliarden
Mark zu veranschlagen. Die ersten Reserven bilden die Hinterlegungen
mit Kündigung, insonderheit bei den Banken in Höhe
von 13 Milliarden Mark (gegen 3 bzw. 4 Milliarden Mark Ende 1913)
zum Teil auch bei den Genossenschaften in Höhe von 5 Milliarden
Mark (gegen 2 Milliarden Mark Ende 1913), weniger bei den 33 Milliarden
Mark Einlagen der Sparkassen, bei denen der Charakter als
Kapitalanlage noch vorherrschen dürfte. Von der militärischen
Kriegführung unterscheidet sich diese finanzielle Gliederung nun
sehr wesentlich dadurch, daß die finanziellen Reserven in Wirklichkeit
gar nicht mehr vorhanden sind: sie sind längst verbraucht. Die
Depositen und sonstigen Einlagen sind zum größten Teil an das
Reich (die Bundesstaaten und Gemeinden) weitergegeben worden,
indem sie Anlage in Schatzanweisungen des Reiches (und in sonstigen
Krediten) gefunden haben. Die Reichsschatzanweisungen, deren